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Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern

Vorlagentyp: OMCDUSPDGRÜNE
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Begründung

Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im oben genannten Wendehammer vor Hausnummer 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum. Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das Nordwestzentrum ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung Nordwestzentrum vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" oder Nordwestzentrum diesen Weg benutzen. Foto: Dr. Joachim Rotberg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1032 Aktenzeichen: 66 7

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4330

entstanden aus Vorlage: OF 405/8 vom 05.02.2019

Betreff: Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern

Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Hausnummer 1/

Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen.

Begründung:

Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im oben genannten Wendehammer vor Hausnummer 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum. Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das Nordwestzentrum ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung Nordwestzentrum vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" oder Nordwestzentrum diesen Weg benutzen.

Foto: Dr. Joachim Rotberg

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Februar 2019OFOF 405/8Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4330Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern
    Direktanregung · CDU, SPD, GRÜNE
  3. 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1032Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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