Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im oben genannten Wendehammer vor Hausnummer 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum. Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das Nordwestzentrum ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung Nordwestzentrum vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" oder Nordwestzentrum diesen Weg benutzen. Foto: Dr. Joachim Rotberg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1032 Aktenzeichen: 66 7
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4330
entstanden aus Vorlage: OF 405/8 vom 05.02.2019
Betreff: Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessern
Der Magistrat wird gebeten, auf dem parallel zur Rosa-Luxemburg-Straße verlaufenden Weg zwischen dem Wendehammer der Niederurseler Landstraße (Höhe Hausnummer 1/
Fußgängertunnel Richtung Heddernheim) und dem Schwarzen Platz (Höhe Hammarskjöldring 2-10) für eine unmissverständliche Beschilderung von Radweg und Fußgängerweg zu sorgen.
Begründung:
Kürzlich hat der Magistrat überall im Stadtteil Richtungsschilder für den Radverkehr anbringen lassen, so auch direkt am Tunnelausgang im oben genannten Wendehammer vor Hausnummer 1 mit einem Richtungsschild zum Nordwestzentrum. Auf diesem entlang der Schnellstraße führenden Weg zum Schwarzen Platz bzw. im weiteren Verlauf zum Niederurseler Steg in das Nordwestzentrum ist allerdings unklar, ob Fahrradfahren überhaupt erlaubt ist. Zwischen den Häusern Niederurseler Landstraße 1 und 17 ist - ohne jede Beschilderung - farbiges Verbundpflaster (rot und grau) verlegt, das eine Aufteilung in Rad- und Fußweg nahelegt. Ab Haus Niederurseler Landstraße 19 geht es mit einem breiten Asphaltweg weiter, der aus Richtung Nordwestzentrum vor dem Haus Hammarskjöldring 10 mit einem "Verbot für Radfahrer" beschildert ist. Durch Beschilderung etwa als kombinierter "Rad-/Gehweg" könnte Eindeutigkeit erzielt werden für alle Radler und sonstigen Passanten, die aus Richtung U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" oder Nordwestzentrum diesen Weg benutzen.
Foto: Dr. Joachim Rotberg
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2019OFOF 405/8Radweg-/Fußgängerbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Februar 2019Sie sind hierOMOM 4330Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessernDirektanregung · CDU, SPD, GRÜNE
- 27. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1032Radweg-/Fußgängerwegbeschilderung im Bereich Niederurseler Landstraße/Hammarskjöldring verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats