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IT-Ausstattung von Schulen aus Mitteln des Digitalpakts transparenter gestalten

Vorlagentyp: B
70 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren19 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 17.09.2021, B 314

Betreff: IT-Ausstattung von Schulen aus Mitteln des Digitalpakts transparenter gestalten Vorgang: A 11/21 CDU

  1. Wie viele und welche Schulen (abgesehen von den Pilotschulen) sind bereits mit WLAN ausgestattet, welche weiteren Schulen kommen 2021 dazu und wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Bisher sind folgende Schulen mit WLAN ausgestattet, Adolf-Reichwein-Schule Elisabethenschule Phillip-Holzmann-Schule Schule am Mainbogen Ludwig-Weber-Schule Klingerschule Merianschule Hans Böckler Schule Friedrich Ebert Schule Engelbert Humperdinck Schule Michael Ende Schule Michael Ende Schule Außenstelle Henri-Dunant-Schule Robert Koch Schule Robert Koch Schule Außenstelle Wie bereits kommuniziert ist es Ziel, 100 Schulen in diesem Jahr mit WLAN auszustatten. Aufgrund von verspäteten Materiallieferungen verzögerte sich der Start der Ausstattungen. Es kam und kommt aufgrund der weltweiten Lieferproblematiken in Folge der Corona-Pandemie weiterhin zu starken Lieferengpässen im gesamten IT-Markt. Dennoch werden Anfang September weitere 32 Liegenschaften fertiggestellt sein. Darüber hinaus ist an 32 Liegenschaften die Montage der AccessPoints abgeschlossen. Sie warten aktuell auf Ihre Freischaltung durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik.
    • a)Haben bereits alle Schulen einen konkreten Termin für die Anbindung erhalten? Wenn nein, aus welchen Gründen? Die Schulen werden durch den ausführenden Dienstleister mit einem Vorlauf zwischen 2 bis 3 Wochen über den Installationstermin informiert. Ein größerer Vorlauf ist derzeit aufgrund der unsicheren Liefersituation der Materialien nicht möglich, sobald sich dieser Sachverhalt stabilisiert, werden die Schulen mit einem längeren Vorlauf informiert.
    • b)Mit welchem konkreten Zeitplan stellt der Magistrat sicher, dass tatsächlich 100 Schulen innerhalb des Jahres 2021 angebunden werden können? Mittels Projektplan wird unter den Projektbeteiligten die zeitliche Koordination sicher gestellt. Auch hier der wichtige Hinweis immer unter der Voraussetzung, dass die benötigten Materialien zur Verfügung stehen und es dadurch nicht zu einer Verschiebung kommt.
  2. Wie stellt der Magistrat sicher, dass insbesondere große Schule und Berufsschulen adäquat und bereits in diesem Jahr mit WLAN und entsprechender Ausstattung versorgt werden? Die 16 beruflichen Schulen stehen im Focus der Inbetriebnahme und werden in diesem Jahr mit WLAN ausgestattet.
  3. Welche Maßnahmen trifft der Magistrat um Schulgemeinden auch in Auslagerungs- und Übergangssituationen (z.B. in Modulbauten) einen WLAN-Zugang und eine angemessene digitale Ausstattung zu ermöglichen, insbesondere, wenn diese mehrere Jahre andauern? Unabhängig von den Gebäuden werden auch Modulbauten, die mehrere Jahre andauern, mit WLAN ausgestattet, darin gibt es keine Unterscheidung.
  4. In welcher Form unterscheidet sich die vom Bildungsdezernat gewährte Soforthilfe (die u.a. eine Verteilung von LTE-Sticks und Routern über das Medienzentrum vorsieht) von den Antragstellungen über den Digitalpakt?
    • a)Welche Maßnahmen müssen im Rahmen des Programms zur Soforthilfe für Schulen noch umgesetzt werden und wann geschieht dies? Die Fördermittel aus der ersten Ergänzung des DigitalPakts (Annex 1 = Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung von bedürftigen Schülerinnen und Schülern mit mobilen Endgeräten) sind komplett verausgabt worden. Beschafft wurden 9.440 mobile Endgeräte inkl. Taschen, sowie die Dienstleistung für Einrichtung und Support der Geräte. Durch wenige Umverteilungen können noch einige Zusatzbedarfe abgedeckt werden. Die LTE-Sticks und Router und damit verbundene Mobilfunkverträge werden nach Beschluss der Bildungsdezernetin aus städtischen Mitteln finanziert.
    • b)Warum kam es dabei zu Verzögerungen? Die Umsetzung des Annex 1 erfolgte umgehend nach Mittelzuweisung. Die Verzögerungen bei Auslieferungen waren der Hardwareknappheit unter anderem begründet in der Coronapandemie. Die Fördermittel und damit die Umsetzung des eigentlichen Digitalpakt, sind bis zum 31.12.2024 zu verwenden/abzuschließen. Alle dazu erforderlichen Anträge, abgestimmt mit Schulen und Staatlichem Schulamt, sind bis zum 31.12.2021 einzureichen. Die Maßnahmen basieren auf bereits erstellten Konzepten und definierten Hardwarewarenkörben. Beispielsweise das städtische WLAN für Frankfurter Schulen oder das "IT-Ausstattungskonzept im pädagogischen Bereich", welches unter Beteiligung von Schulen, dem Medienzentrum Frankfurt e.V., dem Dezernat Medien der Hess. Lehrkräfteakademie, der Fachberatung Medienbildung, des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes erarbeitet wurde. Für sämtliche förderfähige Maßnahmen ist der Schulträger verpflichtet, den Support zu gewährleisten. Dies ist in allen vorhandenen Konzepten berücksichtigt. Bei der Umsetzung aller Maßnahmen müssen folgende Rahmenbedingungen Beachtung finden: Die Gesamtinfrastrukturgröße der Stadt Frankfurt am Main mit ihren 167 an ca. 190 Standorten ist zu groß, um an allen Schulen alle Maßnahmen gleichzeitig vornehmen zu können. Oftmals gehen Maßnahmen mit zusätzlichen Verkabelung und Montagearbeiten einher (z.B. WLAN, Präsentationstechnik etc.). Dabei sind bereits bei Planungsaufnahme viele zeitaufwendige Vororttermine erforderlich. Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6037 (M 78), sollten ursprünglich ca. 35 Schule pro Jahr mit WLAN ausgestattet werden. Hier wurde bereits die Umsetzungsgeschwindigkeit erheblich forciert, sodass nun 100 Schulen noch im Jahr 2021 eine Ausstattung mit WLAN erhalten sollen. Alle verfügbaren Ressourcen arbeiten bereits mit Hochdruck daran. Für weitere Steigerungen der Umsetzungsgeschwindigkeit von Maßnahmen fehlen die Ressourcen. Die Konjunkturpakte, gerade im Bildungsbereich, führen zu einer Bundesweit zeitgleicher hohen Nachfrage an Produkten und Dienstleistungen. Dies führt bei den Beschaffungen zu Engpässen. Zusätzlich sind durch die Corona-Pandemie die Lieferengpässe verstärkt, noch immer kommt es zu Unterbrechungen der Lieferketten. Des Weiteren besteht pandemiebedingt neben dem HomeSchooling ein bundesweit hoher Bedarf an Hardware und Dienstleistungen zur Umsetzung von HomeOffice Lösungen. Das Antragsverfahren des Digitalpaktes ist aufwendig und bindet zusätzliche Personalressourcen. Die Erweiterungen des Digitalpaktes in den Annexen I, II und III (über 9.000 mobile Endgeräte für Schülerinnen und Schüler, voraussichtlich über 7.000 Endgeräte für Lehrkräfte sowie Dienstleisterbeauftragungen) und deren Umsetzung bindet weitere Personalressourcen.
  5. Reichen die Mittel aus dem Digitalpakt wirklich aus um alle Frankfurter Schulen nach dem "pädagogischen Netzwerk" flächendeckend mit WLAN-Zugang auszustatten und nicht nur einzelne Lernzonen? Die folgenden drei Maßnahmen werden mit oberster Priorität umgesetzt: WLAN Mobile Endgeräte Präsentationstechnik Zentrale Infrastruktur für den Betrieb obiger Maßnahmen. Weitere Maßnahmenpakete werden nur umgesetzt, wenn die Gelder ausreichen: Anbindung von Turnhallen Zusatzwünsche über die Quotenregelungen hinaus a) Wie hoch sind die Mittel aus dem Digitalpakt, die ausschließlich nur für die Ausleuchtung der Schulen reserviert sind? Ursprünglich waren ca. 8 Mio Euro der Gesamtfördersumme von 49,3 Mio EUR für WLAN kalkuliert. Mit Umsetzung der ersten Schulen, zeigt sich jedoch, dass die Kosten um ein Vielfaches höher ausfallen. Dies begründet sich zum Teil in Preissteigerungen durch die Corona-Pandemie bei der notwendigen Hardware, Preissteigerungen bei Dienstleistern aufgrund der erhöhten Nachfrage durch das Konjunkturpaket Digitalpakt allgemein und durch die Erhöhung der Umsetzungsgeschwindigkeit (statt 35 Schulen 100 Schulen im ersten Jahr), was die Dienstleistungskosten zusätzlich erhöht.
  6. Wie viele Schulen, die im Rahmen des Digitalpaktes technische Ausstattung wie Präsentationstechnik und mobile Endgeräte beantragt haben, wurden bereits mit aller benötigten Ausstattung versorgt, wie viele Schulen warten noch auf die beantragte Ausstattung? Die Ausstattung mit mobilen Endgeräten erfolgt über den turnusmäßigen Endgerätetausch (alle 5 Jahre). Seit Januar 2021 können die Schulen die erhöhte Quote von 50 % an mobilen Endgeräten erhalten. Die Mehrzahl der 22 Schulen, welche bislang im Jahr 2021 ausgestattet wurden, haben diese Möglichkeit wahrgenommen. Mit der Ausstattung von Präsentationstechnik konnten wir aufgrund der kurzfristigen Erweiterungen (Annex 1 bis 3) nicht wie geplant im Jahr 2020 beginnen. Derzeit laufen erste Gespräche mit Schulen. Die Reihenfolge richtet sich dabei nach den Ergebnissen zur Umsetzung des IT-Ausstattungskonzept im pädagogischen Bereich (Maßnahme M404 des integrierten Schulentwicklungsplans für allgemeinbildende Schulen). Hier wurden Schulen ohne oder mit sehr geringer Quantität an Ausstattung priorisiert. Schulen, die bereits über (mehr) Präsentationstechnik verfügen, wurden auf die späteren Jahre geplant. Auch hier gilt es zu beachten, dass die Gesamtinfrastrukturgröße der Stadt Frankfurt am Main mit ihren 167 Schulen an ca. 190 Standorten zu groß ist, um an allen Schulen alle Maßnahmen gleichzeitig vornehmen zu können.
  7. Wie lange dauert im Schnitt die vorgesehene Prüfung und Genehmigung von aus dem Digitalpakt finanzierter Ausstattung durch das Staatliche Schulamt und wie könnte dieser Prozess ggfls. vonseiten der Stadt beschleunigt werden? Die Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt läuft reibungslos. Verzögerungen entstehen in der Regel durch Klärungsbedarfe mit einzelnen Schulen, die sehr zeitaufwendig sind, sowohl durch das staatliche Schulamt als auch durch das Stadtschulamt. Eine Beschleunigung des Verfahrens ist nicht möglich. Die Ausstattungen/Beschaffungen erfolgen jedoch unabhängig von den Anträgen schon vor der Bewilligung, den Schulen entsteht also kein Nachteil durch eine vermeintlich längere Antragsbearbeitung.
  8. Gibt es Schulen die bislang noch keine Ausstattung über den Digitalpakt beantragt haben? a) Wenn ja: Wie stellt das Stadtschulamt sicher, dass alle Schulen über die Modalitäten der Antragstellung informiert sind und die Antragsfrist bis Ende 2021 nicht verpassen? Gibt es hierzu Handreichungen und Leitfäden? Nein, alle Schulen werden in den Anträgen berücksichtigt.
  9. Wie wird die benötigte Software für die mobilen Endgeräte der Lehrerinnen und Lehrer finanziert? Kann der Magistrat den Lehrerinnen und Lehrern für die Nutzung der mobilen Endgeräte z.B. eine vom Stadtschulamt/RedNet administrierte Apple-ID oder andere Zugänge zur Verfügung stellen? Grundsätzlich obliegt die Finanzierung der Ausstattung von Landesbediensteten nicht dem kommunalen Schulträger. Der Schulträger nutzt vollständig die zur Verfügung gestellten Angebote der ekom21, die mit dem Hessischen Kultusministerium abgestimmt wurden. Dabei werden für Windows und iOS alle bereits durch die ekom21 definierten Standard-Softwareprodukte mit der Geräteauslieferung bereitgestellt. Das Produkt Microsoft Office wird zentral durch das Land finanziert und durch die ekom21 bereitgestellt. Weiterer Produkte werden nach Vorgabe des Hessischen Kultusministeriums zentral zum Schuljahresbeginn durch die ekom21 bereitgestellt. Zur Finanzierung weiterer Software können Schulen ihr Budget für die Lehrmittelausstattung nutzen, solange sichergestellt ist, dass alle Schülerinnen und Schüler ausreichend mit Lernmitteln versorgt sind. Im Zweifelsfall sollte dies von den Schulen mit der Dienst- und Fachaufsicht, dem Staatlichen Schulamt Frankfurt, abgestimmt werden. Zentral administrierte Apple-IDs können nicht vom Stadtschulamt bereitgestellt werden, da kein Zugriff auf die Mobile-Device-Management (MDM)-Lösung besteht. Entweder erfolgt die Bereitstellung von Software bei iOS über die MDM-Lösung der ekom21 oder die Lehrerschaft nutzt ihre eigenen Apple-IDs.
  10. Sieht der Magistrat die Möglichkeit halbjährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Digitalisierung an Schulen (zu den Themen WLAN, Hardware und Software-Ausstattung) vorzulegen? Aufgrund der extremen Ressourcenauslastung des Stadtschulamtes durch die Forcierung der WLAN-Umsetzung, zur Antragsbearbeitung und Umsetzung des Digitalpaktes sowie der zugehörige Annex I-III ist ein zusätzlicher schriftlicher Bericht derzeit nicht möglich. Die Dezernentin für Integration und Bildung berichtet jedoch regelmäßig im Bildungsausschuss über den Stand der Umsetzung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 15. Mai 2020MM 78Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes und Beschleunigung der WLAN-Ausstattung an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
  2. 2. Juni 2021AA 11IT-Ausstattung von Schulen aus Mitteln des Digitalpakts transparenter gestaltenSTVV-Anfrage · CDU
  3. 17. September 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 70 Wochen
    BB 314IT-Ausstattung von Schulen aus Mitteln des Digitalpakts transparenter gestalten
    Magistratsbericht
  4. 1. Dezember 2021NRNR 197WLAN an Frankfurter Schulen zeitnah und planvoll sicherstellenSTVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 14
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 5 · 25.10.2021
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 54
Beraten
Die Vorlage B 314 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPVoltBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 6
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 62
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 68
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 5 · 29.10.2021
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Zurückweisung)

OBR 10
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 5 · 02.11.2021
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 5 · 03.11.2021
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 5 · 04.11.2021
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFF
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 6 · 23.11.2021
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDPLinkeBFFDie Partei
Ablehnung:
Grüne2 SPD
Enthaltung:
1 SPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen GRÜNE und 2 SPD (=Kenntnis); 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 3 · 29.11.2021
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 3 · 06.12.2021
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

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