Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes und Beschleunigung der WLAN-Ausstattung an Frankfurter Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Fördermittel des Digitalpaktes in Höhe von 49,5 Mio. € zu nutzen, um die WLAN-Ausstattung an Frankfurter Schulen zu beschleunigen. Dies soll durch die Beauftragung des "Universellen pädagogischen WLAN" und die Berücksichtigung der Schulen, die in den Jahren 2020-2024 neu ausgestattet werden, geschehen. Das erwartete Ergebnis ist eine flächendeckende WLAN-Versorgung aller Schulen in Frankfurt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
Der Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Fördermittel des Digitalpaktes in Höhe von 49,5 Mio. €, unter Verwendung des dazu zwingend vorgesehenen Darlehens, in Anspruch zu nehmen.
- Der Magistrat wird beauftragt, bei der Umsetzung des Digitalpakts die Schulen zu berücksichtigen, die in den Jahren 2020-2024 turnusmäßig neu mit pädagogischer IT ausgestattet werden.
- Die Ausstattung mit dem "Universellen pädagogischen WLAN" soll bereits 2020 direkt im Anschluss an die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
- Die Ausstattung soll gegenüber dem ursprünglichen Konzept von einer Quote 1:100 auf 1:25 erweitert werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Anschaffung bzw. Erstinvest-Kosten für mobile Geräte und die WLAN-Infrastruktur förderungsfähige Ausgaben von 17,46 Mio. € sowie nichtförderungsfähige Kosten von 0,92 Mio. € entstehen würden.
- Die Ausstattung aller Schulen mit WLAN soll in der Laufzeit des Digitalpakts umgesetzt werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Feinkonzept für WLAN an Schulen, wonach nur einzelne Lernzonen mit WLAN versorgt werden sollten, die Schaffung von insgesamt 9,6 Stellen im Amt 16 sowie 5,2 Stellen im Amt 40 vorsah.
- Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund der nun geplanten flächendeckenden WLAN-Versorgung der Schulen der Personalbedarf mit insgesamt 10 Stellen beim Amt 16 sowie 8 Stellen beim Amt 40 etwas höher liegt.
- Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Stellenplan 2019 bereits 3 Stellen beim Amt 16 und 2 Stellen beim Amt 40 zur Verfügung gestellt wurden.
- Vor diesem Hintergrund sind für die weitere WLAN-Ausstattung an Schulen beim Amt 16 für die Jahre 2020 und 2021 jeweils 2 auf 5 Jahre befristete Stellen samt entsprechender Personalkosten bereitzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass ohne die Bereitstellung der entsprechenden Stellen die WLAN-Ausstattung der Schulen nicht wie geplant erfolgen kann.
- Es dient zur Kenntnis, dass laufende Personalkosten durch den Digitalpakt nicht förderfähig sind.
- Es dient zur Kenntnis, dass die erweiterte Ausstattung über den Zeitraum des Digitalpaktes hinaus zum Zeitpunkt der jeweiligen Ersatzbeschaffung nur aufrechterhalten werden kann, wenn dafür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.
- Für den Ausbau der IT-Infrastruktur im Zuge des Digitalpakts wird eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation beauftragt.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Ausstattung der Frankfurter Schulen mit WLAN, um diesen eine zeitgemäße digitale Unterstützung des Unterrichts zu ermöglichen, konnte bislang nur in Teilen erfolgen.
B. Alternativen
Die im genannten Beschluss ermöglichte Ausstattung von bis zu 15 weiteren Schulen durch einen externen Anbieter konnte bis heute noch nicht erfolgen.
C. Lösung
Durch eine Fortsetzung der Ausstattung von Schulen mit dem "Universellen pädagogischen WLAN" und Beendigung des "Provider-Modells" wird das Vorhaben, alle Frankfurter Schulen mit WLAN zu versorgen, deutlich beschleunigt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Stadt Frankfurt am Main wird damit ihrem Anspruch, auf diesem Sektor führender Schulträger zu sein, weiterhin gerecht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 15. Mai 2020Sie sind hierMM 78Nutzung der Fördermittel des Digitalpaktes und Beschleunigung der WLAN-Ausstattung an Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
- 17. September 2021Antwort des Magistrats · nach 70 WochenBB 314IT-Ausstattung von Schulen aus Mitteln des Digitalpakts transparenter gestaltenMagistratsbericht
- 1. Dezember 2021NRNR 197WLAN an Frankfurter Schulen zeitnah und planvoll sicherstellenSTVV-Antrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)