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Corona-Pandemie - Kontrolle der angeordneten Maßnahmen

Vorlagentyp: B
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats befasst sich mit der Kontrolle der Corona-Maßnahmen durch die Stadtpolizei. Es wird vorgeschlagen, die Kontrollen nicht an private Dienstleister zu übertragen, da dies rechtliche Bedenken aufwirft. Die Stadtpolizei hat bereits umfangreiche Maßnahmen zur Einhaltung der Verordnungen ergriffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Bericht

Die Stadtpolizei ist mit der Überwachung der einschlägigen Corona-Verordnungen beauftragt und leistet zur Bewältigung der Pandemie-Lage folgende Beiträge:

a) Kontrollen zur Einhaltung der Maskenpflicht in den durch die CoKoBeV (Land Hessen) und den in der Allgemeinverfügung (Stadt Frankfurt am Main) festgelegten Bereichen. Der stadtpolizeiliche Einsatzschwerpunkt liegt in der Innenstadt, ausgewählten Einkaufsstraßen, im Weiteren auch bei den Maskenkontrollen im ÖPNV zur Unterstützung der VGF.

b) Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung von Betriebsschließungen, vor allem während der Hochphasen der Corona-Wellen (Mitte März-Mai und akut ab Anfang Oktober fortdauernd) und zusätzlich die Überwachung der Sperrstunde im Oktober.

c) Gaststätten- und speziell verstärkte Shisha-Bar-Kontrollen hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Führung von Gästelisten, der Maskenpflicht des Personals sowie die Gewährleistung der Abstandsregeln.

d) Verstärkte präventive und repressive Überwachungsmaßnahmen zur Eindämmung der Partyszene sowie die Sicherung abgesperrter Plätze (vornehmlich Opernplatz).

e) Konkrete Überprüfungsmaßnahmen bei begründetem Verdacht durch eigene Wahrnehmungen/Verdachtsschöpfungen oder bei Hinweisen und Anzeigen aus der Bevölkerung. Während der Hochphasen wurden 85 % der Streifenstunden für Corona-Einsatzmaßnahmen aufgewendet. In den Sommermonaten hat sich ein hoher Aufwand vornehmlich auf die Wochenenden konzentriert. Hier musste eine Vielzahl an Sonderdiensten und Zusatzschichten geleistet werden. Insgesamt wurden 176.243 Corona-Kontrollen durchgeführt und 6.389 Verstöße mit einem Buß- oder Verwarngeld geahndet (Stand 14.12.2020). Derzeit bereitet sich die Stadtpolizei auf die Bewältigung des aktuell umzusetzenden harten Lock Downs vor. Gezielte Einsatzkonzepte sind bereits erarbeitet und werden bedarfsorientiert der Lage angepasst und fortgeschrieben. Der Magistrat hält die kurzfristige Übertragung der unter 1. genannten Kontrollen auf private Dienstleister (z.B. Security-Unternehmen) grundsätzlich für nicht sinnvoll und zielführend. Im Hinblick auf die hohen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit von Grundrechtseingriffen bei der Durchführung von den Corona-Kontrollen und insbesondere bei dem Vollzug strafprozessualer Folgemaßnahmen, Identitätsfeststellung, Beweismittelsicherung und Vernehmung, sind hier nur gut ausgebildete Hoheitsträger zum Einsatz zu bringen. Die Einsatzkräfte der Stadtpolizei haben ein anforderungsgerechtes Auswahlverfahren durchlaufen, wurden amtsärztlich auf die Diensttauglichkeit überprüft und mussten sich einer einschlägigen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen. Erst nach der Erfüllung dieser Einstellungsvoraussetzungen konnten die Bewerber an der umfangreichen Ausbildung bei der Stadtpolizei teilnehmen. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Beauftragung Dritter (beliehene Fremdkräfte, Sicherheitsdienste und andere Private) im Hinblick auf die wahrzunehmenden rein hoheitlichen, Aufgaben nicht zielführend und im Übrigen auch - worauf die Antragsteller zutreffend hinweisen - aus rechtlichen Gründen grundsätzlich nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Oktober 2020AA 782Corona-Pandemie - Kontrolle der angeordneten MaßnahmenSTVV-Anfrage · AfD
  2. 22. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    BB 30Corona-Pandemie - Kontrolle der angeordneten Maßnahmen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 44 · 01.03.2021
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 30 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

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