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Katastrophenschutz in Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert den Katastrophenschutz in Frankfurt am Main und die Herausforderungen, die sich aus der aktuellen Gefahrenlage ergeben. Es wird vorgeschlagen, eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund vorzunehmen, um den Zivilschutz zu aktivieren und die Schutzräume zu evaluieren. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Vorbereitung auf mögliche Bedrohungen.

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Bericht

Die Zivile Verteidigung ist ein Teilbereich der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und steht gleichberechtigt neben der militärischen Verteidigung durch die Bundeswehr. Sie liegt damit in der Verantwortung des Bundes. Die Zivile Verteidigung hat die Aufgabe, alle zivilen Maßnahmen zu planen, vorzubereiten und durchzuführen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit, einschließlich der Versorgung und des Schutzes der Bevölkerung, erforderlich sind. Hierzu gehört im Einzelnen: Ø die Staats- und Regierungsfunktionen aufrechtzuerhalten Ø die Bevölkerung vor den im Verteidigungsfall drohenden Gefahren zu schützen (Zivilschutz) Ø die Bevölkerung, die Staats- und Regierungsorgane, die für den Zivilschutz und die staatliche Notfallvorsorge zuständigen Stellen und die Streitkräfte mit den notwendigen Gütern und Leistungen zu versorgen Ø die Streitkräfte bei der Herstellung und Aufrechterhaltung ihrer Verteidigungsfähigkeit und Operationsfreiheit zu unterstützen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat die unmittelbare Verantwortung für die Aufgaben des Zivilschutzes. Die anderen Aufgabenbereiche der Zivilen Verteidigung werden übergreifend von den jeweiligen Fachressorts verantwortet. Heruntergebrochen auf die Bundesländer führen die Länderfachverwaltungen die Bundesgesetze auf dem Gebiet der Zivilen Verteidigung im Auftrag des Bundes aus (Bundesauftragsverwaltung). Hierzu bedienen sie sich wiederum der Landkreise, der Städte und der Gemeinden. Für die kommunale Ebene, wie die Stadt Frankfurt am Main, bedeutet dies, dass sämtliche Aufgaben der Zivilen Verteidigung im Auftrag und auf Veranlassung des Bundes bzw. Landes wahrgenommen werden. Die Stadt Frankfurt am Main hat keine eigene Zuständigkeit in diesem Bereich und mangels rechtlicher Grundlagen auch keine eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit. Der Zivilschutz umfasst: Ø den Selbstschutz der Bevölkerung Ø die Warnung der Bevölkerung Ø den Schutzbau Ø die Aufenthaltsregelung Ø den Katastrophenschutz im Zivilschutz Ø Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit Ø Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut Die Umsetzungsverantwortung wird vom Gesetzgeber zum Teil direkt den Gemeinden zugeschrieben. Beispielsweise obliegt den Gemeinden die Verwaltung und Unterhaltung von öffentlichen Schutzräumen wie Bunkeranlagen und Mehrzweckbauten, die mit Mitteln des Bundes eingerichtet wurden. Die Gemeinden handeln dabei im Auftrag der nach Landesrecht zuständigen Behörde. Die für Frankfurt am Main zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium in Darmstadt. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Zivilen Verteidigung, und damit auch im Zivilschutz, auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren. Eine Bedrohungslage wurde in dieser Zeit nicht mehr gesehen. Damit der Zivilschutz wieder aktiviert werden kann, muss zwingend eine aktuelle Bewertung der Gefahrenlage durch den Bund erfolgen. Aufbauend hierauf muss in der Folge ein Schutzziel definiert werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Festlegungen trifft: Ø Vor welcher Art der Bedrohung/Kriegsführung will der Bund seine Bevölkerung schützen? Ø Für welchen Zeitraum sollen die Anlagen Schutz bieten? Ø Für welchen Anteil der Bevölkerung will der Bund dieses Schutzniveau erreichen? Dies vorausgeschickt beantworten wir die Fragen wie folgt: 1.) Wie viele - noch aktive - öffentliche Schutzräume gibt es im Stadtgebiet von Frankfurt und wie viele Menschen können dort im Ernstfall Zuflucht finden? Frankfurt verfügt derzeit über keine, für den Zweck des Zivilschutzes gewidmeten und nutzbaren Schutzräume. Offiziell befinden sich noch vier Anlagen in der Zivilschutzbindung. Davon befindet sich die Anlage Gallusanlage/Fürstenhof, eine Mehrzweckanlage mit 2.950 Schutzplätzen, in der Abwicklung und soll in absehbarer Zeit aus der Zivilschutzbindung entlassen werden. Bei den weiteren drei derzeit noch unter der Zivilschutzbindung liegenden Schutzräumen handelt es sich um die Anlagen: Ø Albusstraße 11 - 16, eine Mehrzweckanlage mit 1.921 Schutzplätzen Ø Bahnhof Höchst, ein Hochbunker mit 1.582 Schutzplätzen Ø Hauptbahnhof Süd, ein Tiefbahnhof mit 1.395 Schutzplätzen Diese Anlagen und vor allem deren technische Einrichtungen werden seit Jahren nicht mehr gewartet und müssten mit unbekanntem Aufwand zunächst in Stand gesetzt werden. Ob sie überhaupt dem zu beschreibenden Schutzziel gerecht werden können, kann aktuell nicht beurteilt werden. Wäre dies der Fall, böten sie Schutz für etwa ein Prozent der Frankfurter Stadtbevölkerung. 2.) Hat der Magistrat von stillgelegten öffentlichen Schutzräumen im Stadtgebiet von Frankfurt Kenntnis? Ja. 3.) Sofern Frage 2.) mit "Ja" beantwortet wird: Um wie viele Schutzräume handelt es sich und können diese gegebenenfalls wieder ihrer ursprünglichen Bestimmung zugeführt werden? Insgesamt gab es in Frankfurt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen. 23 davon sind rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), zurückgegeben worden. Rückabgewickelte Zivilschutzanlagen unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung bzw. stehen für Zivilschutzzwecke, zumindest aktuell, nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Zivilschutzanlagen bzw. Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten den Anforderungen in Bezug auf aktuelle Bedrohungslagen und die darauf zu beschreibenden Schutzziele erfüllen. 4.) Hat der Magistrat von privaten Schutzräumen im Stadtgebiet von Frankfurt Kenntnis? Nein. 5.) Sofern Frage 4.) mit "Ja" beantwortet wird: Um wie viele Schutzräume handelt es sich dabei und wie viele Menschen können diese im Ernstfall Zuflucht finden? Entfällt. 6.) Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, kurz- bzw. mittelfristig Tiefgaragen und Tiefbahnhöfe als öffentliche Schutzräume (sogenannte Mehrzweckanlagen) zu ertüchtigen? Ohne ein entsprechendes Schutzziel, siehe Vorbemerkungen, lassen sich hierzu keine validen Angaben machen. 7.) Welche konkreten Maßnahmen hat der Magistrat angesichts der aktuellen Situation bereits ergriffen, um den Zivilschutz in Frankfurt zu stärken bzw. welche Maßnahmen sind geplant? In Ermangelung konkreter Vorgaben von Seiten der Bundesregierung konnten noch keine Maßnahmen geplant oder umgesetzt werden. 8.) Wie gut ist Frankfurt aus Sicht des Magistrats derzeit auf einen möglichen militärischen Angriff vorbereitet? Zu Fragen der nationalen Verteidigung kann der Magistrat keine Auskünfte geben. 9.) Über welche Bestände an medizinischer Ausrüstung, Schutzkleidung, Masken und Medikamenten für die Zivilbevölkerung verfügt die Stadt Frankfurt derzeit und wie viele Personen können damit über welchen Zeitraum hinweg versorgt werden? Zur Versorgung einer größeren Anzahl von verletzten Personen steht den Katastrophenschutzeinheiten zusätzlich zu dem bestehenden regulären Rettungsdienstmaterial folgendes weiteres Material zur Verfügung: Ø Zwei Basispakete Bund zur Versorgung von insgesamt 200 Traumapatienten für den Zeitraum von einer Woche. Die Versorgungspakete sind stationiert am Klinikum Frankfurt Höchst sowie am Universitätsklinikum Frankfurt. Ø Ein medizinischer Bevorratungssatz (SanKatS) beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) für den Betrieb eines Behandlungsplatzes (BHP) des Katastrophenschutzes. Ein BHP ist zur Versorgung von 25 bis 50 Patienten pro Stunde ausgelegt. Eine zeitliche Festlegung ist aus diesem Grund nicht möglich. Der Bevorratungssatz dient der einheitlichen Versorgung von Sanitätszügen in Hessen. Ø Eine Box für die Abwicklung von Schadensereignissen "Massenanfall von Verletzten" (MANV) beim Rettungshubschrauber Christoph 2 als Materialreserve, ausgelegt für 50 Patienten pro Stunde. Ø Zehn Wochenvorräte an Pandemiematerial (Persönliche Schutzausrüstungen) für die Kritischen Infrastrukturbereiche der Stadt (nicht für die Allgemeinbevölkerung), bevorratet in den Katastrophenschutzlagern, lt. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020, § 6676. 10.) Hat der Magistrat Kenntnis darüber, wie viele ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter derzeit in den einschlägigen Hilfsorganisationen (THW, Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.) tätig sind? Ja. 11.) Sofern Frage 10.) mit "Ja" beantwortet wird: Um wie viele Mitarbeiter handelt es sich (bitte aufschlüsseln in ehren-/hauptamtlich) und sieht der Magistrat diese Anzahl als ausreichend an? Die Anzahl aller ehrenamtlichen Tätigen in der Gefahrenabwehr verteilen sich wie folgt: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG): 77 Personen Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 198 Personen Malteser Hilfsdienst (MHD): 85 Personen Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH): 120 Personen Arbeiter-Samariter-Bund (ASB): 64 Personen Freiwillige Feuerwehren (FFW): 925 Personen Technisches Hilfswerk (THW): 150 Personen Die in der Gefahrenabwehr hauptamtlich Beschäftigten verteilen sich wie folgt: DLRG: kein hauptamtliches Personal DRK: 189 Personen MHD: 103 Personen JUH: 102 Personen ASB: 200 Personen Feuerwehr (Branddirektion): 1.145 Personen THW: kein hauptamtliches Personal Die jeweiligen Zahlen basieren auf Rückmeldungen der Hilfsorganisationen. In diesem Zusammenhang verweist der Magistrat insbesondere auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4845, über die personalstrategische Ausrichtung des mittleren feuerwehrtechnischen Einsatzdienstes der Branddirektion bis zum Jahr 2040. Sofern weitere zusätzliche Aufgaben auf die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr zubewegt werden, sieht der Magistrat Nachsteuerungsbedarf, zumal die letzten Krisenlagen (Flüchtlingslage 2015, Corona-Lage, Krieg in der Ukraine) gezeigt haben, dass das Krisenmanagement der Stadt Frankfurt am Main und die Strukturen im Bereich der Gefahrenabwehr bis an ihre Grenzen und teilweise darüber hinaus belastet wurden bzw. werden. 12.) Wann wurde das letzte Mal in Frankfurt am Main von den unter 10.) benannten Einsatzkräften das Szenario einer durch einen militärischen Angriff ausgelösten Katastrophe geprobt? Solche Szenarien, die auf einer Flächenlage beruhen, können nicht künstlich erzeugt und realistisch geprobt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2022AA 108Katastrophenschutz in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · BFF-BIG
  2. 4. Juli 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 278Katastrophenschutz in Frankfurt am Main
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 13 · 05.09.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 81
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 7
Sitzung 12 · 06.09.2022
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFarbechte/linkeFDPBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 4
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Volt

OBR 6
Sitzung 13 · 06.09.2022
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 13 · 09.09.2022
TO I, TOP 55
Beraten
a) Die Vorlage B 278 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 13 · 12.09.2022
TO II, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO II, TOP 36
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 13 · 13.09.2022
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 57
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 13 · 16.09.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 14 · 07.10.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 11 · 17.10.2022
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 278 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückweisung)

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