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Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt

Vorlagentyp: B
40 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren8 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 253

Betreff: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2613 - NR 525/18 CDU/SPD/GRÜNE - Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Innenstadt ist möglich. Der im Antrag aufgeführte Bereich der Innenstadt erfüllt durch das hohe Aufkommen der zu Fuß Gehenden und die überwiegende Aufenthaltsfunktion die Voraussetzungen für die Anordnung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ermöglicht für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich eine maximale Höchstgeschwindigkeit zwischen 5 km/h und 30 km/h. Der Magistrat schlägt aufgrund der bereits seit vielen Jahren in Wohngebieten und im schon bestehenden verkehrsberuhigten Geschäftsbereich Kaiserstraße/Friedensstraße erprobten und eingeübten Geschwindigkeit von maximal 30 km/h diese Geschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Innenstadt vor. Die für Tempo-30-Zonen und somit auch für verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche geltende Vorfahrtsregelung "Recht-vor-Links" findet Anwendung. Die entsprechend erforderlichen Änderungen der Beschilderung werden angeordnet. Die in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen entbehrlichen Lichtsignalanlagen (hier: Stephanstraße/Brönnerstraße, Stephanstraße/Schäfergasse und Stephanstraße/Stiftstraße/ Katzenpforte) werden außer Betrieb genommen und abgebaut. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Schulwegsicherheit Ersatzmaßnahmen angeordnet. Die StVO betrachtet Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen ebenfalls als entbehrlich. Es ist noch im Detail zu prüfen, wie mit den vorhandenen Fußgängerüberwegen verfahren werden soll. Gemäß StVO sind Radwege oder Radverkehrsstreifen in verkehrsberuhigten Geschäfts-bereichen nicht zulässig. Es ist im Einzelfall noch zu prüfen, wie mit den wenigen vorhandenen Radwegen und Radverkehrsstreifen und auch den Fahrradstraßen verfahren werden soll. In der gemeinsamen Sitzung des Einzelhandels, Verkehrs- und Tourismus-Ausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK) am 24. Mai 2018 erläuterte der Magistrat den entsprechenden Gremien die rechtlichen Möglichkeiten eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Innenstadt. Eine Stellungnahme zum Meinungsbild der IHK wird dem Magistrat zugeleitet. Der Magistrat empfiehlt, im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich weitere Lieferzonen (Beschilderung mit Verkehrszeichen 283 StVO "absolutes Haltverbot" mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei") nach dem Vorbild der Lieferzonen in der Kaiserstraße/Friedensstraße einzurichten. Dadurch können Lieferverkehrszonen vom privaten Verkehr freigehalten werden und stellen eine Verbesserung für den gewerbsmäßigen Verkehr dar. Die genauen Bereiche werden vom Magistrat vorgeschlagen und mit der IHK und dem Einzelhandelsverband abgestimmt. Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche sind keine Voraussetzung dafür, dass Fahrzeugführende auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen (z. B. Autoposer). Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen sind durch die Einrichtung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs Innenstadt nicht zu erwarten.Nebenvorlage: Antrag vom 16.09.2018, OF 737/1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2018NRNR 525Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der InnenstadtSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 10. August 2018Sie sind hier
    BB 253Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt
    Magistratsbericht
  3. 16. September 2018OFOF 737/1Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
  4. 18. September 2018OMOM 3710Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenDirektanregung
  5. 7. Dezember 2018Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2299Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
KAV
Sitzung 27 · 10.09.2018
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 61
Zur Kenntnis
Anregung an den Magistrat OM 3710 2018 1. Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 737/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinkeBFFÖkoLinX-ARLU.b
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 25 · 30.10.2018
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 253 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 25 · 30.10.2018
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 253 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 253 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 26 · 04.12.2018
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 253 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 27 · 22.01.2019
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 253 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDP
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

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