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Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
23 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
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Idee
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Begründung

in der Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in den Bereichen a) innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz, Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße, und b) innerhalb von Taubenstraße, Börsenstraße, Rathenauplatz, Goetheplatz, Große Gallusstraße, Neue Mainzer Straße und Hochstraße, ein einheitlich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden kann. Die genannten Begrenzungsstraßen sowie Fußgängerzonen werden nicht Bestandteil der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche. Dabei sind die Belange des Einzelhandels durch Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs zu berücksichtigen. Begründung: Die in der Innenstadt bereits bestehenden Tempo 30 Zonen wie in der Bleidenstraße und die verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche beispielweise in der Kaiserstraße tragen erfolgreich dazu bei, den Belangen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern - Fußgängerinnen und Fußgängern und Einzelhandelskunden und Einzelhandelskundinnen, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern und Lieferverkehr - nachzukommen. Für den gesamten Innenstadtbereich innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße gelten jedoch ähnliche Ansprüche und Voraussetzungen. Das Gebiet dieses möglichen künftigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist die Herzkammer des Einzelhandelsstandorts Frankfurt am Main. Zum Erfolg des Standorts tragen die Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden bei. Wichtig sind auch die Anzahl und Lage von Anlieferparkbereichen. Daher muss der Einzelhandel, vertreten durch die Industrie -und Handelskammer, in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs, einbezogen werden. Jedoch ist auch festzustellen, dass Verkehrsregeln und die notwendige Rücksichtnahme an von Fußgängerinnen und Fußgängern stark frequentierten Straßenquerungen nicht immer eingehalten werden. Ein Beispiel dafür ist die Töngesgasse, in der häufig zu schnell gefahren wird und "Autoposer" mit lauter Musik und lauten Auspuffanlagen für überflüssige Lärmbelästigung in dieser Straße, die nicht nur ein Einzelhandelsstandort sondern auch ein Wohngebiet mit jungen Familien und Kindern ist, sorgen. Zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern in der Fußgängerzone "Neue Kräme" und den Autofahrerinnen und Autofahrern kommt es an den Fußgängerübergängen Neue Kräme / Holzgraben sowie an dem Übergang Neue Kräme / Töngesgasse (Liebfrauenberg) fast täglich zu kleineren Konflikten. Es ist davon auszugehen, dass durch eine Umwandlung dieses Teils der Innenstadt in einen einheitlichen verkehrsberuhigten Bereich die Akzeptanz für die einzuhaltende Geschwindigkeit steigen wird und auch keine Ausweicheffekte auf andere Straßen im selben Gebiet zu befürchten sind. Mit einer zusätzlichen befristeten Überwachung der Geschwindigkeit an den neuralgischen Punkten würde sich das gesamte Gebiet schnell nachhaltig beruhigen, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität würden sich verbessern.

Inhalt

Antrag vom 27.02.2018, NR 525

Betreff: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in den Bereichen a) innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz, Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße, und b) innerhalb von Taubenstraße, Börsenstraße, Rathenauplatz, Goetheplatz, Große Gallusstraße, Neue Mainzer Straße und Hochstraße, ein einheitlich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden kann. Die genannten Begrenzungsstraßen sowie Fußgängerzonen werden nicht Bestandteil der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche. Dabei sind die Belange des Einzelhandels durch Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs zu berücksichtigen.

Begründung: Die in der Innenstadt bereits bestehenden Tempo 30 Zonen wie in der Bleidenstraße und die verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche beispielweise in der Kaiserstraße tragen erfolgreich dazu bei, den Belangen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern - Fußgängerinnen und Fußgängern und Einzelhandelskunden und Einzelhandelskundinnen, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern und Lieferverkehr - nachzukommen. Für den gesamten Innenstadtbereich innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße gelten jedoch ähnliche Ansprüche und Voraussetzungen. Das Gebiet dieses möglichen künftigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist die Herzkammer des Einzelhandelsstandorts Frankfurt am Main. Zum Erfolg des Standorts tragen die Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden bei. Wichtig sind auch die Anzahl und Lage von Anlieferparkbereichen. Daher muss der Einzelhandel, vertreten durch die Industrie -und Handelskammer, in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs, einbezogen werden. Jedoch ist auch festzustellen, dass Verkehrsregeln und die notwendige Rücksichtnahme an von Fußgängerinnen und Fußgängern stark frequentierten Straßenquerungen nicht immer eingehalten werden. Ein Beispiel dafür ist die Töngesgasse, in der häufig zu schnell gefahren wird und "Autoposer" mit lauter Musik und lauten Auspuffanlagen für überflüssige Lärmbelästigung in dieser Straße, die nicht nur ein Einzelhandelsstandort sondern auch ein Wohngebiet mit jungen Familien und Kindern ist, sorgen. Zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern in der Fußgängerzone "Neue Kräme" und den Autofahrerinnen und Autofahrern kommt es an den Fußgängerübergängen Neue Kräme / Holzgraben sowie an dem Übergang Neue Kräme / Töngesgasse (Liebfrauenberg) fast täglich zu kleineren Konflikten. Es ist davon auszugehen, dass durch eine Umwandlung dieses Teils der Innenstadt in einen einheitlichen verkehrsberuhigten Bereich die Akzeptanz für die einzuhaltende Geschwindigkeit steigen wird und auch keine Ausweicheffekte auf andere Straßen im selben Gebiet zu befürchten sind. Mit einer zusätzlichen befristeten Überwachung der Geschwindigkeit an den neuralgischen Punkten würde sich das gesamte Gebiet schnell nachhaltig beruhigen, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität würden sich verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Februar 2018Sie sind hier
    NRNR 525Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 253Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der InnenstadtMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Verkehrsausschusses
Sitzung 20 · 17.04.2018
TO I, TOP 76
Angenommen
Der Vorlage NR 525 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 20 · 17.04.2018
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 525 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFrankfurterBFF
Ablehnung:
FDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 26.04.2018
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 525 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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