Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt
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Börsenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.06.2026.
- Barrierefreie Grünfläche in der Börsenstraße15.06.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Raum für zu Fuß Gehende: Fahrspur der Börsenstraße dauerhaft umwandeln24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Weiterentwicklung der Platzfolge: Rathenauplatz - Bau der Hochbeete hier: Bau- und Finanzierungsvorlage16.01.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Börsenstraße per E-MailBegründung
in der Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in den Bereichen a) innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz, Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße, und b) innerhalb von Taubenstraße, Börsenstraße, Rathenauplatz, Goetheplatz, Große Gallusstraße, Neue Mainzer Straße und Hochstraße, ein einheitlich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden kann. Die genannten Begrenzungsstraßen sowie Fußgängerzonen werden nicht Bestandteil der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche. Dabei sind die Belange des Einzelhandels durch Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs zu berücksichtigen. Begründung: Die in der Innenstadt bereits bestehenden Tempo 30 Zonen wie in der Bleidenstraße und die verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche beispielweise in der Kaiserstraße tragen erfolgreich dazu bei, den Belangen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern - Fußgängerinnen und Fußgängern und Einzelhandelskunden und Einzelhandelskundinnen, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern und Lieferverkehr - nachzukommen. Für den gesamten Innenstadtbereich innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße gelten jedoch ähnliche Ansprüche und Voraussetzungen. Das Gebiet dieses möglichen künftigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist die Herzkammer des Einzelhandelsstandorts Frankfurt am Main. Zum Erfolg des Standorts tragen die Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden bei. Wichtig sind auch die Anzahl und Lage von Anlieferparkbereichen. Daher muss der Einzelhandel, vertreten durch die Industrie -und Handelskammer, in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs, einbezogen werden. Jedoch ist auch festzustellen, dass Verkehrsregeln und die notwendige Rücksichtnahme an von Fußgängerinnen und Fußgängern stark frequentierten Straßenquerungen nicht immer eingehalten werden. Ein Beispiel dafür ist die Töngesgasse, in der häufig zu schnell gefahren wird und "Autoposer" mit lauter Musik und lauten Auspuffanlagen für überflüssige Lärmbelästigung in dieser Straße, die nicht nur ein Einzelhandelsstandort sondern auch ein Wohngebiet mit jungen Familien und Kindern ist, sorgen. Zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern in der Fußgängerzone "Neue Kräme" und den Autofahrerinnen und Autofahrern kommt es an den Fußgängerübergängen Neue Kräme / Holzgraben sowie an dem Übergang Neue Kräme / Töngesgasse (Liebfrauenberg) fast täglich zu kleineren Konflikten. Es ist davon auszugehen, dass durch eine Umwandlung dieses Teils der Innenstadt in einen einheitlichen verkehrsberuhigten Bereich die Akzeptanz für die einzuhaltende Geschwindigkeit steigen wird und auch keine Ausweicheffekte auf andere Straßen im selben Gebiet zu befürchten sind. Mit einer zusätzlichen befristeten Überwachung der Geschwindigkeit an den neuralgischen Punkten würde sich das gesamte Gebiet schnell nachhaltig beruhigen, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität würden sich verbessern.
Inhalt
Antrag vom 27.02.2018, NR 525
Betreff: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der Innenstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob in den Bereichen a) innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz, Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße, und b) innerhalb von Taubenstraße, Börsenstraße, Rathenauplatz, Goetheplatz, Große Gallusstraße, Neue Mainzer Straße und Hochstraße, ein einheitlich verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden kann. Die genannten Begrenzungsstraßen sowie Fußgängerzonen werden nicht Bestandteil der verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche. Dabei sind die Belange des Einzelhandels durch Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer bei der Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs zu berücksichtigen.
Begründung: Die in der Innenstadt bereits bestehenden Tempo 30 Zonen wie in der Bleidenstraße und die verkehrsberuhigten Geschäftsbereiche beispielweise in der Kaiserstraße tragen erfolgreich dazu bei, den Belangen aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern - Fußgängerinnen und Fußgängern und Einzelhandelskunden und Einzelhandelskundinnen, Radfahrenden, Autofahrerinnen und Autofahrern und Lieferverkehr - nachzukommen. Für den gesamten Innenstadtbereich innerhalb von Berliner Straße, Weißfrauenstraße, Neue Mainzer Straße, Große Gallusstraße, Goetheplatz, Rathenauplatz Börsenstraße, Taubenstraße, Bleichstraße, Konrad-Adenauer-Straße und Kurt-Schumacher-Straße gelten jedoch ähnliche Ansprüche und Voraussetzungen. Das Gebiet dieses möglichen künftigen verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist die Herzkammer des Einzelhandelsstandorts Frankfurt am Main. Zum Erfolg des Standorts tragen die Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit für die Kundinnen und Kunden bei. Wichtig sind auch die Anzahl und Lage von Anlieferparkbereichen. Daher muss der Einzelhandel, vertreten durch die Industrie -und Handelskammer, in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs, einbezogen werden. Jedoch ist auch festzustellen, dass Verkehrsregeln und die notwendige Rücksichtnahme an von Fußgängerinnen und Fußgängern stark frequentierten Straßenquerungen nicht immer eingehalten werden. Ein Beispiel dafür ist die Töngesgasse, in der häufig zu schnell gefahren wird und "Autoposer" mit lauter Musik und lauten Auspuffanlagen für überflüssige Lärmbelästigung in dieser Straße, die nicht nur ein Einzelhandelsstandort sondern auch ein Wohngebiet mit jungen Familien und Kindern ist, sorgen. Zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern in der Fußgängerzone "Neue Kräme" und den Autofahrerinnen und Autofahrern kommt es an den Fußgängerübergängen Neue Kräme / Holzgraben sowie an dem Übergang Neue Kräme / Töngesgasse (Liebfrauenberg) fast täglich zu kleineren Konflikten. Es ist davon auszugehen, dass durch eine Umwandlung dieses Teils der Innenstadt in einen einheitlichen verkehrsberuhigten Bereich die Akzeptanz für die einzuhaltende Geschwindigkeit steigen wird und auch keine Ausweicheffekte auf andere Straßen im selben Gebiet zu befürchten sind. Mit einer zusätzlichen befristeten Überwachung der Geschwindigkeit an den neuralgischen Punkten würde sich das gesamte Gebiet schnell nachhaltig beruhigen, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität würden sich verbessern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Februar 2018Sie sind hierNRNR 525Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der InnenstadtSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenBB 253Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der InnenstadtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)