Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhalten
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Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2299
Betreff: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhalten Wenn ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich eingerichtet werden soll, dann müssen auch die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Das heißt, Fußgängerüberwege (mit der Ausnahme von Schulwegen) entfallen und sind zu entfernen. Lichtsignalanlagen werden abgebaut. Das gleiche gilt für Radwege. Radwege sind in Tempo 30 Zonen nicht zulässig. Im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich gilt, analog zur Tempo 30 Zone, auch eine geringere Geschwindigkeit. Der Magistrat hatte vorgeschlagen, auch für den verkehrsberuhigten Geschäftsbereich die Geschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Durch die geringere Geschwindigkeit sind die übrigen Maßnahmen entbehrlich. Entweder wird ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit den entsprechenden Maßgaben eingerichtet, oder aber der heutige Bestand wird beibehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. August 2018BB 253Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich in der InnenstadtMagistratsbericht
- 16. September 2018OFOF 737/1Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2018OMOM 3710Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenDirektanregung
- 7. Dezember 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 2299Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) und Radwege unbedingt erhaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab