Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Westhafen: Grundschule, Kindertageseinrichtung und Jugendhaus

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort4 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.05.2011, B 238

Betreff: Westhafen: Grundschule, Kindertageseinrichtung und Jugendhaus Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9443 - E 87 und E 1055 CDU, SPD, GRÜNE und FDP, B 6/11 - Zwischenbericht: Grundschule: Auf den Bericht des Magistrats B 18 vom 10.01.2005, wird verwiesen. Eine Grundschule wird im Bereich Westhafen nicht errichtet. Kindertageseinrichtung: Aus zwei Gründen verschiebt sich die Fertigstellung des Neubaus:

  1. Es bestehen erhebliche bauliche Verzögerungen, so dass die Kindertagesstätte nicht wie geplant, im Sommer 2011 in Betrieb gehen kann. Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren, in dessen Zuge ein gerichtlicher Gutachter bestellt wurde. An hiervon nicht betroffenen Bauteilen wird jedoch weiter gearbeitet. Erst nach Abschluss des Beweissicherungsverfahrens kann das Gebäude fertig gestellt werden.
  2. Mit dem Träger der Einrichtung "Evangelische Hoffnungsgemeinde" wurde abgesprochen, dass die Kindertagesstätte erst in Betrieb geht, wenn das Außengelände fertig gestellt ist. Dieses Freigelände wird auf einer Tiefgaragenanlage angelegt. Durch Verzögerungen im Investorenprojekt hat sich der Baubeginn der Tiefgarage verzögert und damit auch die Fertigstellung des Außengeländes. Aus den vorgenannten Punkten kann deshalb zurzeit kein verbindlicher Zeitplan für die Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte aufgestellt werden. Jugendhaus: Gegenüber dem Bericht des Magistrats B 6 vom 10.01.2011 ergibt sich kein neuer Sachstand.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2011 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 1055 zurück — Etatantrag von CDU, SPD, GRÜNE, FDP, beschlossen am 15. Dezember 2003. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 6 · 30.05.2011
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2011
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 238 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 2 · 15.08.2011
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
LinkeBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und Bunte (= Zurückweisung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 2 · 18.08.2011
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 238 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen