Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Plakatierung von Wahlwerbung im Stadtgebiet Frankfurt am Main zu regeln, um den Parteien eine angemessene Möglichkeit zur Wahlwerbung zu bieten und gleichzeitig die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dies soll durch eine Allgemeinverfügung geschehen, die den Verwaltungsaufwand gering hält und den Parteien Flexibilität bei der Platzierung ihrer Plakate ermöglicht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBericht
Das Wahlrecht gehört zu den Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger und liegt im besonderen öffentlichen Interesse. Plakatständer und Wahlplakate sind dabei ein wichtiger Bestandteil des Wahlkampfs und der politischen Willensbildung. Daher wird das Plakatieren anlässlich einer Wahl in Form einer Allgemeinverfügung in Frankfurt am Main erlaubt. Mit dieser Allgemeinverfügung entspricht die Stadt Frankfurt am Main ihrer Verpflichtung, jedem Wahlvorschlag in angemessener Weise Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen zu ermöglichen und zugleich Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Bei Verstößen, die nicht verkehrsgefährdend sind, informiert das zuständige Amt für Straßenbau und Erschließung die Parteien telefonisch oder per E-Mail und setzt eine angemessene Frist zur selbstständigen Beseitigung der Wahlwerbung. Bei verkehrsgefährdenden Verstößen greift der Magistrat umgehend ein und kommt damit seiner Verkehrssicherungspflicht nach. Zur Beseitigung nicht abgehängter Plakate hat der Magistrat einen neuen Dienstleister beauftragt. Wahlplakate anlässlich der OB-Wahl vom 5. März wurden entfernt, die Wahlplakate anlässlich der Stichwahl durften bis zum 9. April 2023 im Stadtgebiet hängen und werden gegebenenfalls auch entfernt. Der Magistrat verfährt dabei wie eingangs beschrieben und wird zudem bei Beschwerden tätig. Gegebenenfalls werden entsprechende Verwaltungsverfahren eingeleitet. Der Deutsche Bundestag hat eine Ausarbeitung zur Zulässigkeit und Grenzen von Wahlkampfbeschränkungen der Parteien veröffentlicht. In Großstädten soll demnach jeder Partei ein Plakat je 100 Einwohnenden ermöglicht werden. In Frankfurt am Main dürfte jede Partei demnach etwa 7.500 Plakate aufhängen. Der Magistrat erachtet eine maximal zulässige Anzahl der Wahlplakate als nicht sinnvoll. Der Verwaltungsaufwand würde unnötig erhöht, der Prüfaufwand wäre kaum zu leisten. Dagegen hält die Allgemeinverfügung den Verwaltungsaufwand gering. Wahlvorschlagsträger:innen können selbst entscheiden, in welchen Stadtteilen wie viele Plakate angebracht werden - solange die Bedingungen und Auflagen der Verfügung eingehalten werden. Der Magistrat verweist zudem auf seinen Bericht B 154 vom 18.05.2018.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023FF 1377Auch weit in den Januar dieses Jahres hinein waren immer noch zahlreiche Wahlplakate aus der Kampagne von GRÜNE, CDU, SPFragestunde-Frage
- 28. Februar 2023AA 198Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 26. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 228Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG