Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet Frankfurt
Zusammenfassung
In der Anfrage wird auf die gravierenden Verstöße gegen die Auflagen zur Plakatierung im Stadtgebiet Frankfurt hingewiesen. Der Magistrat wird um Maßnahmen gebeten, um zukünftige Verstöße zu verhindern und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Wie im Vorfeld zu Wahlen generell üblich, wurde auch den Bewerberinnen und Bewerbern zur Direktwahl des Oberbürgermeisters am 05. März 2023 eine Sondernutzungserlaubnis zur vorübergehenden Nutzung von öffentlichen Verkehrsflächen erteilt, um dort im Zeitraum vom 22.01.2023 bis 19.03.2023 Wahlwerbung in Form von Plakatierung durchführen zu können.
Die für die Aufstellung bzw. Anbringung von Wahlplakaten in Form einer Allgemeinverfügung seitens der Stadt Frankfurt erteilte Genehmigung gilt ausschließlich unter Einhaltung eindeutig und klar festgelegter Bedingungen, die nicht nur Bestandteil selbiger sind, sondern auch bereits im Vorfeld mit einem Schreiben an die betreffenden Wahlvorschlagsträger bekanntgegeben wurden. Diese dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung und Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie dem Schutz von Bäumen.
Die Plakatierung im 5-Meter-Bereich von Kreuzungsbereichen, Überwegen und Zebrastreifen ist daher ebenso untersagt wie auf Verkehrsinseln, an Verkehrszeichenmasten und an Ampelmasten. Zudem ist im Falle der werbefreien Zonen aus stadthistorischen, städtebaulichen und touristischen Gründen grundsätzlich keine Werbung zugelassen, ebenso wie in Fußgängerzonen.
Leider sind im Vorfeld zu dieser Oberbürgermeisterwahl im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt gravierende Verstöße gegen diese Auflagen zu beobachten, und zwar von einer Vielzahl der zur Oberbürgermeisterwahl antretenden Kandidaten bzw. deren Parteien. Erschwerend kommt hinzu, dass selbst nach Reklamation solcher Verstöße beim zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) vielerorts keine Beseitigung der regelwidrig aufgehängten Plakate verzeichnet werden konnte.
Zudem hingen bereits nach der Abwahl des Oberbürgermeisters am 6. November 2022 die Wahlplakate aus der Kampagne von GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt an zahlreichen Stellen bis weit in den Januar 2023 hinein im gesamten Stadtgebiet, obwohl diese bis spätestens 20. November 2022 hätten beseitigt werden müssen. Vereinzelt hängen sogar noch heute - zum Datum dieses Antrags - Plakate aus dieser Abwahlkampagne.
Auf die Frage Nr. 1377 vom 02.02.23 antwortete der Magistrat auf die diesbezügliche Frage des Stadtverordneten Haluk Yildiz, die jeweiligen Parteien seien auf Beschwerden hin aufgefordert worden, die betreffenden Plakate zu beseitigen. Ein Bußgeldverfahren sei daher noch nicht eingeleitet worden.
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick darauf, dass in diesem Jahr noch die hessischen Landtagswahlen bevorstehen, bitten wir den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- ) Warum wurden die durch Hinweise oder Beschwerden angezeigten Plakate im Falle der Plakatierung zur Abwahl des Oberbürgermeisters am 6. November 2022 nicht durch das ASE - zu Lasten der Wahlvorschlagsträger - umgehend entfernt, wie dies lt. Sondernutzungsgenehmigung vorgesehen ist und bei früheren Wahlen auch praktiziert wurde?
- ) Warum wurden aufgrund der offensichtlich elf vorliegenden und dokumentierten Verstöße gegen Auflagen im Falle der Plakatierung zur Abwahl des Oberbürgermeisters am 6. November 2022, welche den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen, noch keine Bußgeldverfahren eingeleitet?
- ) Wie auf Anfrage vom ASE zu erfahren war, ist in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Nachfolgefirma von "ffmtipptopp", die in der Vergangenheit für die Entfernung regelwidrig gehängter Plakate zuständig war und diese auch zuverlässig ausgeführt hatte, die Erbringung dieser Leistung nicht mehr enthalten. Warum wurde das nicht beibehalten und plant der Magistrat, an dieser Stelle gegebenenfalls nachzubessern?
- ) Wie will der Magistrat sicherstellen, dass Wahlplakate, die über den Zeitraum von 14 Tagen nach dem Wahltermin am 5. März bzw. dem Stichwahltermin am 26. März 2023 hinaus noch im Stadtgebiet hängen, zeitnah und zu Lasten der betreffenden Träger der Wahlvorschläge entfernt und die entsprechenden Bußgelder verhängt werden?
- ) Welche konkreten Maßnahmen gedenkt der Magistrat zu ergreifen, damit der Wildwuchs, wie er jetzt bei der Plakatierung anlässlich dieser beiden jüngsten Wahlen zu beobachten war, nicht weiter um sich greift und sich bei den im Herbst anstehenden hessischen Landtagswahlen nicht wiederholt?
- ) Kann der Magistrat sich vorstellen, den Parteien bzw. Trägern von Wahlvorschlägen bei zukünftigen Wahlen eine jeweils maximal zulässige Anzahl der Wahlplakate aufzuerlegen, um auf diesem Wege einer massiven Überplakatierung des Straßenraums vorbeugend entgegenzuwirken?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2023FF 1377Auch weit in den Januar dieses Jahres hinein waren immer noch zahlreiche Wahlplakate aus der Kampagne von GRÜNE, CDU, SPFragestunde-Frage
- 28. Februar 2023Sie sind hierAA 198Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet FrankfurtSTVV-Anfrage · BFF-BIG
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 228Wildwuchs von Wahlwerbung in Form von Plakatierung im Stadtgebiet FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate