Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße

Vorlagentyp: B
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 02.04.2004, B 228

Betreff:

Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße

Vorgang:

OI 70 OBR 10

Zwischenbericht:

Der Magistrat spricht sich aus nachstehenden Gründen gegen die durch den OBR 10 beschlossene Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße aus:

Die Dörpfeldstraße verläuft östlich der Casparistraße vom Marbachweg aus in nördlicher Richtung, knickt in Höhe der Liegenschaft Schliemannweg 21/23 in westliche Richtung ab und führt dann bis zur Eckenheimer Landstraße. Die Straße ist heute nicht mehr durch-gängig befahrbar, da das mittlere Teilstück nur noch als Fußweg ausgebaut ist.

Zufahrt und Zugang zu den Häusern Kurzröderstraße 2, 4, 7 und 9 erfolgen nur vom west-lichen Teil der Dörpfeldstraße aus.

Die Initiative sieht eine Umbenennung des westlichen Teils der Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße vor, weil die nördlich davon gelegenen Grundstücke bisher zur Kurzröderstraße hin nummeriert waren.

Der im Jahr 1961 benannte südliche Abschnitt der Kurzröderstraße stellt zwar eine Verbindung mit der Dörpfeldstraße her, besteht aber im letzten Teil nur als Fußweg. Im Falle einer Umbenennung des westlichen Teils der Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße wäre mit der Unterbrechung durch den Fußweg eine fortlaufende Straßenführung der Kurzröderstraße - vergleichbar mit der bisherigen Situation der Dörpfeldstraße - auch nicht gegeben. Orientierungsschwierigkeiten würden weiterhin auftreten, da dann die Kurzröderstraße nicht als eine Einheit empfunden werden würde.

Der Magistrat ist wohl der Auffassung, dass - der Intention des Ortsbeiratsbeschlusses entsprechend - das westliche Teilstück der Dörpfeldstraße (Stichstraße ausgehend von der Eckenheimer Landstraße) umbenannt werden sollte; aus den dargelegten Gründen wird jedoch dem Ortsbeirat empfohlen, für die Umbenennung einen anderen Namen zu wählen. Sollte es dann noch zu Orientierungsschwierigkeiten kommen, könnten diese durch eine entsprechende Neuordnung der Hausnummerierung beseitigt werden.

Zur Orientierung ist ein Planausschnitt beigefügt.

Anlage 1 (ca. 579 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 08.05.2004, OF 563/10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2003OFOF 455/10Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Oktober 2003OIOI 70Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeInitiative
  3. 2. April 2004Sie sind hier
    BB 228Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
    Magistratsbericht
  4. 15. November 2004Antwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 735Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 29 · 27.04.2004
TO I, TOP 14
Beraten
Die Vorlage B 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 30 · 25.05.2004
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Vorlage B 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 563/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 31 · 29.06.2004
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Vorlage B 228 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 563/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 32 · 31.08.2004
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 563/10 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen