Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
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Bericht des Magistrats vom 15.11.2004, B 735
Betreff:
Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
Vorgang:
Beschl. d. OBR 10 vom 31.08.2004, § 7643
Der Magistrat hat seine Bedenken gegen den Beschluss des Ortsbeirats vom 14.10.2003 OI 70 im Zwischenbericht B 228 vom 02.04.2004 detailliert dargelegt. Neue Gesichtspunkte haben sich seitdem nicht ergeben.
Der Magistrat geht daher davon aus, dass auch der Ortsbeirat mit dem Beschluss vom 31.08.2004, § 7643 "Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis“ den Vorgang als abgeschlossen betrachtet und auf die Umsetzung des Beschlusses vom 14.10.2003 verzichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2003OFOF 455/10Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Oktober 2003OIOI 70Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeInitiative
- 2. April 2004BB 228Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht
- 15. November 2004Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 735Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme