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Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße

Vorlagentyp: OFSPD
60 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Vor einigen Jahren wurde auf Beschluss des Ortsbeirates 10, das Schild mit dem Hinweis Dörpfeldstrasse an der Eckenheimer Landstrasse entfernt, weil es immer wieder zu Irritationen und Verzögerungen bei Krankentransporten, Feuerwehr und Polizei führte. In der Mitte des Monats Juni 2003 wurde die Stichstrasse wieder mit dem Doppelschild Dörpfeldstrasse/ Kurzröderstrasse ausgeschildert. Damit wurden die oben genannten Unklarheiten erneuert. Von der Stichstrasse, die an einer Grünanlage endet, besteht nur eine Zufahrt zu den Häusern Kurzröderstrasse 1-9 und 2-4. Es gibt keine Zufahrt für Autos zur Dörpfeldstrasse von dieser Stichstrasse. Die Zufahrt zur Dörpfeldstrasse ist ausschließlich über die Porthstrasse, oder vom Marbachweg möglich. Es wird eine Ortsbegehung mit den entsprechenden Fachleuten von: Straßenbauamt, Feuerwehr, Polizei und Krankentransport angeregt, damit eine entgültige Klärung zur Sicherheit und zum Wohle der Bürger/innen Herbeigeführt werden kann. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ortsbeiräte: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 14.10.2003, TO II, TOP 8 Beschluss: Initiative OI 70 2003 Die Vorlage OF 455/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 21.09.2003, OF 455/10

Betreff:

Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter

anzuweisen, eine Entscheidung herbeizuführen, dass die Stichstrasse,

die zu den Häusern Kurzröderstrasse 1-9 und 2-4 führt, die eindeutige Bezeichnung Kurzröderstrasse erhält.

Begründung:

Vor einigen Jahren wurde auf Beschluss des Ortsbeirates 10, das Schild mit dem Hinweis Dörpfeldstrasse an der Eckenheimer Landstrasse entfernt, weil es immer wieder zu Irritationen und Verzögerungen bei Krankentransporten, Feuerwehr und Polizei führte. In der Mitte des Monats Juni 2003 wurde die Stichstrasse wieder mit dem Doppelschild Dörpfeldstrasse/ Kurzröderstrasse ausgeschildert. Damit wurden die oben genannten Unklarheiten erneuert. Von der Stichstrasse, die an einer Grünanlage endet, besteht nur eine Zufahrt zu den Häusern Kurzröderstrasse 1-9 und 2-4. Es gibt keine Zufahrt für Autos zur Dörpfeldstrasse von dieser Stichstrasse. Die Zufahrt zur Dörpfeldstrasse ist ausschließlich über die Porthstrasse, oder vom Marbachweg möglich.

Es wird eine Ortsbegehung mit den entsprechenden Fachleuten von:

Straßenbauamt, Feuerwehr, Polizei und Krankentransport angeregt, damit eine entgültige Klärung zur Sicherheit und zum Wohle der Bürger/innen

Herbeigeführt werden kann.

Antragstellende Fraktion: SPDZuständige Ortsbeiräte: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. September 2003Sie sind hier
    OFOF 455/10Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 14. Oktober 2003OIOI 70Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeInitiative
  3. 2. April 2004BB 228Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht
  4. 15. November 2004Antwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 735Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 24 · 14.10.2003
TO II, TOP 8
Angenommen
Initiative OI 70 2003 Die Vorlage OF 455/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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