Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
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Initiative vom 14.10.2003, OI 70
entstanden aus Vorlage: OF 455/10 vom 21.09.2003
Betreff:
Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in Kurzröderstraße
Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 GOOBR aufgefordert, die Stichstraße, die zu den Häusern Kurzröderstraße 1 bis 9 und 2 bis 4 führt, in Kurzröderstraße zu benennen und eine entsprechend eindeutige Beschilderung anzubringen.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2003OFOF 455/10Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Oktober 2003Sie sind hierOIOI 70Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeInitiative
- 2. April 2004BB 228Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht
- 15. November 2004Antwort des Magistrats · nach 60 WochenBB 735Umbenennung der Stichstraße Dörpfeldstraße in KurzröderstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Initiative kann der Ortsbeirat dem Magistrat direkt Handlungsaufträge erteilen — bei Themen, für die er eigene Entscheidungsrechte hat (z. B. Verkehrsberuhigung, Straßenbenennung, Spielplätze). Der Magistrat führt aus oder erarbeitet einen Bericht.
- 1Ortsbeirat beschließt Initiative
- 2direkt an den Magistrat
- 3Magistrat führt aus oder berichtet