IT-Supportkonzept für Schulen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Umsetzung eines IT-Supportkonzepts für Schulen in Frankfurt, das die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die Module 1 und 2 umfasst. Die Umsetzung der Module 3 bis 5 hängt von der Finanzierung durch das Land Hessen ab. Ziel ist es, die IT-Infrastruktur an Schulen nachhaltig zu verbessern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBericht
- Wann rechnet der Magistrat mit einer Umsetzung der in der M 164/2023 projektierten Maßnahmen? Welchen zeitlichen Ablaufplan und welche Priorisierung legt er bei der geplanten Umsetzung der fünf Module zugrunde?
Antwort: Für M 164 wurde am 29.02.2024 die Bereitstellung der Haushaltsmittel für die Module 1 und 2 mit folgender Maßgabe beschlossen: "Maßgabe der GRÜNE, SPD, FDP und Volt-Fraktion: Punkt VII wird ersatzlos gestrichen und ersetzt durch: Für den Beginn eines First-Level-Supportkonzeptes in 2024 werden 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere 300.000 Euro werden für die Einrichtung einer Hotline ebenfalls in 2024 zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem mit dem Haushalt 2024/2025 festgelegten Budget des Dezernates XI, Produktgruppe 20.01."
Derzeit wird geprüft, ab wann die Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung tatsächlich zur Verfügung stehen. Anschließend wird zeitnah eine Auftragserteilung über die ekom21 erfolgen.
Die Module 3 bis 5 wurden nicht beschlossen, hier soll eine Finanzierung über Landesmittel abgewartet werden.
- Wann wird die Stadt Frankfurt den in Bericht B 35/24 als besonders wichtig bezeichneten "Level-Null-Support" durch an den Schulen angesiedelte IT-Beauftragte ergänzen?
Antwort: Die IT-Schulmanager wurden für das Modul 4 geplant. Wie unter Punkt 1 beschrieben, wurde eine Mittelfreigabe für dieses Modul bisher nicht beschlossen. Bei den Modulen 3 bis 5 handelt es sich nach strenger Auslegung des Hessischen Schulgesetzes um die Übernahme von Aufgaben des Landes. Bisher erfolgte keine Finanzierungszusage durch das Land Hessen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit zum Beispiel der DigitalPakt 2.0 hier zum Tragen kommen kann.
- Hat der Magistrat sein Support-Konzept (wie in Punkt XII, M 164/23 angekündigt) bezüglich Aufgaben, Finanzierung und Schnittstellen mit dem Land Hessen abgestimmt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: Durch die Veränderungen in der Landesregierung erfolgte hierzu bisher keine direkte Abstimmung. Jedoch hat die neue Landesregierung entsprechende Themen im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die Landesregierung geht dabei davon aus, dass die im Koalitionsvertrag des Bundes enthaltene Zusage, den Digitalpakt 2.0 aufzusetzen, umgesetzt wird.
- Liegen die Modalitäten des "Digitalpaktes 2.0" nun dem Schulträger vor? Wenn ja, welche Schlüsse lassen sich daraus für die Umsetzung des IT-Supportkonzepts an Frankfurter Schulen ziehen?
Antwort: Nein, bisher liegen dem Schulträger keine Informationen vor.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) hat am 14.02.24 in der 34. Sitzung der AG zur Umsetzung der "Digitalen Schulen Hessen" darüber informiert, dass die Verhandlungsgruppe Bund - Länder mit dem Ziel tagt, einen Konsens über eine neue Vereinbarung bis zum 16.05.24 zu erzielen.
Es liegen keine Informationen über das Finanzvolumen und die Förderschwerpunkte vor. Die Fortsetzung von Art. 104 c Grundgesetz als Rechtsgrundlage ist wahrscheinlich jedoch ebenfalls nicht offiziell bestätigt.
Die Dachverbände der kommunalen Spitzenverbände sollen über die Verhandlungsgruppe einbezogen werden.
Inwiefern das HMKB die Ziele aus dem Koalitionsvertrag des Landes (z.B. den Ausbau des IT-Supports an Schulen) mit Mitteln des DigitalPakts umsetzen will, bleibt abzuwarten.
- Wie gedenkt der Magistrat die in der M 164/23 auf 4.900.000 € p.a. geschätzten konsumtiven Kosten für die Erweiterung des IT-Supportkonzepts an Schulen nachhaltig zu finanzieren?
Antwort: Wie unter Punkt 1 und 2 bereits erläutert, werden nur die Module 1 und 2 aus städtischen Mitteln finanziert. Diese Mittel werden künftig regelmäßig in die Haushaltsanmeldungen aufgenommen und könnten so verstetigt werden. Für die Module 3 bis 5 müssen die Finanzierungsmöglichkeiten über Landesmittel abgewartet werden.
- Hat der Magistrat in den Doppelhaushalt 2024/25 Haushaltsmittel zur Umsetzung des erweiterten IT-Supportkonzepts an Schulen eingestellt? Wenn ja, in welchem Umfang und für welche Verwendungszwecke? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: 4.900.000 € wurden seitens des Stadtschulamtes in die Haushaltsanmeldung 2024/25 aufgenommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2023MM 164Erweiterung des IT-Supportkonzeptes für die Frankfurter SchulenMagistratsvortrag
- 19. Januar 2024BB 35IT-Probleme an Schulen endlich nachhaltig lösenMagistratsbericht
- 21. Februar 2024AA 278IT-Supportkonzept für SchulenSTVV-Anfrage · CDU
- 3. Juni 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 222IT-Supportkonzept für SchulenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Kenntnis)