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Verkehrskonzept für Goldstein

Vorlagentyp: B
111 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 219

Betreff: Verkehrskonzept für Goldstein Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2016, § 637 - OA 45/16 OBR 6, B 30/17 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.11.2017 Zwischenbericht: Ein zentraler Baustein im Verkehrskonzept der Bürgerinitiative Goldstein und der Siedlergemeinschaft Goldstein ist das Einrichten einer bisher nicht zugelassenen Rechtsabbiegemöglichkeit von der Ausfahrrampe der A 5 an der Anschlussstelle Niederrad aus Richtung Norden zur Straßburger Straße in Richtung Goldstein. Eine solche Rechtsabbiegemöglichkeit ist jedoch im Planfeststellungsbeschluss für diese Ausfahrrampe ausdrücklich ausgeschlossen worden. Hintergrund war die von der Stadtverordnetenversammlung zum Ausdruck gebrachte Befürchtung, dass durch die Rechtsabbiegemöglichkeit dem potenziellen Schleichverkehr durch die Siedlung Goldstein in Richtung Schwanheim Vorschub geleistet würde. Aktuell liegen keine Erkenntnisse vor, die geeignet wären, diese Befürchtungen nachhaltig zu entkräften. Auch unter aktuellen Randbedingungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Verkehrsdruck auf den Tannenkopfweg durch das Zulassen der Rechtsabbiegemöglichkeit signifikant steigen würde. Gleichzeitig schließen die Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses eine versuchsweise Einrichtung der Rechtsabbiegemöglichkeit aus. Eine Verkehrsuntersuchung unter aktuellen Randbedingungen als Grundlage für eine belastbare Abschätzung der Wirkungen und als Basis eines ggf. einzuleitenden Planänderungsverfahrens ist sehr aufwendig. Dieser Weg wird nur weiterverfolgt, wenn der Magistrat hierzu ausdrücklich von der Stadtverordnetenversammlung aufgefordert wird. In jedem Fall müsste für die Einrichtung einer Rechtsabbiegemöglichkeit eine sehr lange Vorlaufzeit unterstellt werden. Es erscheint jedoch nicht zielführend, die Verbesserung der von den Bürgerinnen und Bürgern in Goldstein kritisierten Verhältnisse von einer allenfalls langfristig umsetzbaren Maßnahme abhängig zu machen. Der Magistrat wird daher vorrangig die weiteren Vorschläge daraufhin untersuchen, ob sie auch unabhängig von der Rechtsabbiegemöglichkeit sinnstiftend umgesetzt werden können. Darüber hinaus ist die Entwicklung von Alternativvorschlägen vorgesehen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat mit der Bürgerinitiative und der Siedlergemeinschaft erörtern, wie die Konzepterarbeitung und Vorstellung in einer öffentlichen Veranstaltung vollzogen werden kann. Der Magistrat wird über den Fortgang der Diskussion berichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Juli 2016OFOF 115/6Verkehrskonzept für GoldsteinOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 30. August 2016OAOA 45Verkehrskonzept für GoldsteinAnregung
  3. 3. Februar 2017BB 30Verkehrskonzept für GoldsteinMagistratsbericht
  4. 10. Juli 2017Sie sind hier
    BB 219Verkehrskonzept für Goldstein
    Magistratsbericht
  5. 23. Februar 2018BB 50Verkehrskonzept für GoldsteinMagistratsbericht
  6. 3. September 2018Antwort des Magistrats · nach 111 WochenBB 280Verkehrskonzept für GoldsteinMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 6
Sitzung 14 · 15.08.2017
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 19.09.2017
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 219 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Verkehrsausschusses
Sitzung 17 · 23.01.2018
TO I, TOP 5
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 219 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER

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