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Umverlegung der S-Bahn-Gleise der Strecke 3683 und 3687 im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion Neubau eines unterirdischen Haltepunktes…

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Umverlegung der S-Bahn-Gleise der Strecke 3683 und 3687 im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion Neubau eines unterirdischen Haltepunktes .Gateway Gardens. Vorbereitung eines Finanzierungsvertrages

Vorlagentyp: B
168 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 213

Betreff: Umverlegung der S-Bahn-Gleise der Strecke 3683 und 3687 im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion Neubau eines unterirdischen Haltepunktes "Gateway Gardens" Vorbereitung eines Finanzierungsvertrages Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.03.2010, § 7835 - NR 1760/10 LINKE., OA 1088/10 OBR 5, B 389/10 - Zu Ziffer 2: Die Festlegung von Nutzungsentgelten für die Umverlegung der S-Bahn und den Neubau der Station Gateway Gardens konnte leider nicht zum Gegenstand des mit den sogenannten Eisenbahninfrastukturunternehmen (EIU) abzuschließenden Bau- und Finanzierungsvertrages gemacht werden. Die Festlegung und Erhebung von Nutzungsentgelten - im hier interessierenden Kontext der Trassen- und Stationsentgelte durch die DB Netz AG und DB Station & Service AG - findet seine Grundlage im Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), insbesondere den §§ 14 ff. AEG sowie der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV). Danach werden die Engelte von den Eisenbahninfrastukturunternehmen nach allgemeingültigen Grundsätzen im sogenannten Trassenpreissystem bzw. Stationspreissystem entwickelt. Die Aufsicht und Überwachung der darin geregelten Entgeltgrundsätze und Entgelthöhen obliegt der Bundesnetzagentur als Teilaspekt der Überprüfung über die Einhaltung der Zugangsvorschriften zur Eisenbahninfrastruktur. Der Prüfrahmen der Bundesnetzagentur bezieht sich dabei insbesondere auf die Übereinstimmung der Entgeltfestsetzung mit den Vorgaben des Eisenbahnrechts. Die Anforderungen an die Entgeltgestaltung, die im Wesentlichen in § 14 Absatz 4 AEG und §§ 20 ff. Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung geregelt sind, sind teilweise sehr strikt und sollen u.a. Investitionen Dritter bei der Ermittlung der für die Berechnung der Entgelte maßgeblichen Kriterien berücksichtigen. In diesem Zusammenhang hat die Deutsche Bahn AG bestätigt, dass die Nutzungsgebühren für Strecke und Station von der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde freigegeben werden müssen. Bei der Berechnung der Gebühren ist von der DB AG auch darzustellen, welche Fördermittel in die Streckenteile eingeflossen sind. Die Deutsche Bahn führt dazu aus, dass "die vertragsschließenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen des DB-Konzerns als Empfänger dieser Zuschüsse bei der Festsetzung der Entgelte für Pflicht-, Zusatz- und Nebenleistungen, die auch auf der vertragsgegenständlichen Infrastruktur erbracht werden, die Maßgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und der Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverordnung (EIBV) zu beachten haben. § 20 Abs. 1 EIBV sieht vor, dass Investitionen Dritter bei der Ermittlung der für die Berechnung der Entgelte maßgeblichen Kriterien berücksichtigt werden. Dazu können wir festhalten, dass Kosten, die Dritte finanzieren, sich im Grundsatz nicht entgelterhöhend auswirken. In die Berechnung der Entgelte fließen dagegen alle bei den EIU verbleibenden Kosten und nicht durch Finanzierungsbeiträge Dritter gedeckte Kosten ein." Da Nutzungsentgelte von der Deutschen Bahn AG zudem von dem Verkehrsunternehmen erhoben wird, das die vom RMV angefragte Verkehrsleistung auf der Strecke insgesamt und an den Stationen an der Strecke bereitstellt, hat weder der RMV noch die Stadt Frankfurt am Main eine direkte Möglichkeit zur Gestaltung und Genehmigung von Nutzungsentgelten. Zu Ziffer 3: Zur Ausgestaltung der geplanten Station wird auf den Zwischenbericht des Magistrats vom 25.06.2010, B 389, verwiesen. Hinsichtlich der Unterhaltung ist anzumerken, dass sich der abzuschließende Bau- und Finanzierungsvertrag allein auf die Herstellung der Verkehrsanlage bezieht. Die Unterhaltung, Instandhaltung und Reinigung der Station obliegt DB Station&Service. Eine mangelhafte Erfüllung dieser Obliegenheiten wäre rechtlich durch das an dieser Station die Verkehrsleistung erbringende Unternehmen einzufordern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Februar 2010MM 22Umverlegung der S-Bahn-Gleise im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion, Neubau eines unterirdischen Haltepunktes "Gateway Gardens" Vorbereitung des FinanzierungsvertragesMagistratsvortrag
  2. 26. Februar 2010OFOF 1020/5Umverlegung der S-Bahngleise wegen Gateway GardensOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 5. März 2010NRNR 1760Gateway Gardens: Teures Geschenk an die Deutsche Bahn AGSTVV-Antrag · LINKE.
  4. 12. März 2010OAOA 1088Umverlegung der S-Bahn-Gleise wegen Gateway Gardens Vortrag des Magistrats vom 12.02.2010, M 22Anregung
  5. 25. Juni 2010BB 389Umverlegung der S-Bahn-Gleise der Strecke 3683 und 3687 im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion, Neubau eines unterirdischen Haltepunktes "Gateway Gardens" Vorbereitung des FinanzierungsvertragesMagistratsbericht
  6. 3. Mai 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 168 Wochen
    BB 213Umverlegung der S-Bahn-Gleise der Strecke 3683 und 3687 im Abschnitt Frankfurt/M Regiobahnhof und Frankfurt/M Stadion Neubau eines unterirdischen Haltepunktes .Gateway Gardens. Vorbereitung eines Finanzierungsvertrages
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 5
Sitzung 21 · 24.05.2013
TO I, TOP 47
Beraten
Die Vorlage B 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 22 · 28.06.2013
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und FAG (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 22 · 03.09.2013
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 213 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Verkehrsausschusses
Sitzung 23 · 01.10.2013
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 213 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerRömer
Sonstige:
Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Kenntnis)

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