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Museum für Komische Kunst: Das „Caricatura Museum Frankfurt“

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 07.06.2019, B 211

Betreff: Museum für Komische Kunst: Das "Caricatura Museum Frankfurt" Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3151 - NR 601/18 FRAKTION, NR 602/18 FRAKTION, NR 651/18 CDU/SPD/GRÜNE - Bereits 2009 wurde im Historischen Museum Frankfurt (HMF) eine Abteilung Caricatura eingerichtet, um ein Museum für komische Kunst in Frankfurt vorzubereiten. Für die Sanierung des als Standort vorgesehenen Leinwandhauses am Weckmarkt wurden mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 (§ 3009) Mittel in Höhe von 2.665.000 € zur Verfügung gestellt. Mit dem gleichen Beschluss wurden die für das im Sommer 2008 eröffnete Museum für Komische Kunst, einer Abteilung des Historischen Museums, zu diesem Zeitpunkt erforderlichen jährlichen Mittel in Höhe von 183.160 € für Personal und 327.000 € für Betriebs- und Unterhaltungskosten, also insgesamt 510.160 €, bewilligt. Eine Anpassung dieser Mittel hat seither im Rahmen der Budgetanpassungen des Historischen Museums stattgefunden. Im Rahmen dieser Budgetanpassungen wird für 2019 mit einem Budget für das Caricatura Museum Frankfurt (CMF) von 380.000 € für Personal, 315.000 € für den Betrieb und den Unterhalt des Gebäudes sowie 162.000 € für Ausstellungen und Projekte kalkuliert, gesamt also 857.000 €. Den nachfolgenden Ausführungen ist voranzustellen, dass bei einem eigenständigen Museum die personelle und finanzielle Ausstattung letztendlich unterschiedlich erfolgen kann und im Folgenden zwar Bedarfe ähnlicher Häuser berücksichtigt, die Angaben in erster Linie jedoch als Prognose zu verstehen sind. Im Einzelnen lässt sich vereinfachend skizzieren:

Zu 1.: Grundsätzlich wäre der Betrieb des Caricatura Museums in der jetzigen Organisationsform auch weiterhin möglich. Für eine organisatorische Eigenständigkeit müssten jedoch perspektivisch zusätzliche Mittel in Höhe von 400.000 € p.a. zur Verfügung gestellt werden. Es besteht voraussichtlich ein zusätzlicher Stellenbedarf von mindestens vier Stellen für die Bereiche wissenschaftliche Mitarbeit, Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit sowie Haus- und Betriebstechnik und ein Bedarf für die Anpassung bestehender Stellen. Hierfür würden (mittlere Jahresbeträge für Personalausgaben) zusätzlich Personalkosten in Höhe von 300.000 € anfallen. Zusätzliche Sachkosten entstünden sicher im Bereich der Anmietung von weiteren Büroräumen für die zusätzlichen Stellen, denn eine Unterbringung aller vorhandenen und zukünftigen Bediensteten in den Räumen des Caricatura Museums ist nicht möglich. Hierfür wäre mit Mehrkosten in Höhe von rund 50.000 € zu rechnen. Weitere zusätzliche Sachmittelbedarfe können noch nicht abschließend benannt werden, es ist jedoch von weiteren Kosten von ca. 50.000 € p.a. auszugehen. Insofern ist mit einem jährlichen Mehrbedarf aufgrund einer Eigenständigkeit von mindestens rd. 400.000 € zu rechnen, zusätzlich zu dem oben genannten laufenden jährlichen Budget von 857.000 €. Die Überführung des Caricatura Museums in ein eigenständiges Haus wäre demnach mit höheren Kosten als in der bisherigen Struktur einer Abteilung, die Betriebsgrößenvorteile durch gemeinsame Ressourcennutzung erzielt, verbunden.

Zu 2.: Die Einsparungen in der Produktgruppe des Historischen Museums entsprechen genau den zunächst dort enthaltenen und im Zuge einer möglichen Verselbständigung herausgerechneten Erträgen und Kosten des Caricatura Museums, d.h. der oben erläuterten Summe des derzeitigen Budgets von 857.000 €. Ggf. erwartete, darüber hinausgehende Einsparungen im Budget des Historischen Museums entstehen nicht: Die bislang vom Historischen Museum trotz struktureller personeller Unterausstattung für das Caricatura Museum miterledigten Aufgaben können bei einer möglichen Eigenständigkeit des Caricatura Museums nicht stellenanteilig beim Historischen Museum herausgelöst werden.

Zu 3.: Ein Ausweis der Erträge und Kosten des Caricatura Museums im städtischen Haushalt kann frühestens ab dem Haushaltsjahr 2020 unter Einrichtung eines eigenen, neuen Geschäftsbereiches erfolgen. Vorher kann die bisherige Re gelung beibehalten und um eine Berichterstattung nach Jahresabschluss als ex-post-Betrachtung ergänzt werden. Voraussetzung für die Einrichtung eines eigenen Geschäftsbereiches für ein Museum ist neben unterschiedlichen verwaltungstechnischen Voraussetzungen das Vorhandensein einer von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Satzung, um ab 01.01.2020 als eigenständiger gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art agieren zu können. Eine entsprechende Vorlage wird der Magistrat in den Geschäftsgang geben. Frankfurt hat sich eine besondere Stellung in Deutschland als Hauptstadt der Satire und Zeichenkunst erworben. Der Magistrat ist bestrebt, dies künftig noch zu verstärken und auszubauen. Er wird deshalb die notwendigen organisatorischen Maßnahmen vornehmen, um die Basis für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des Caricatura-Museums zu schaffen. Um dies ohne weitere Belastung des bestehenden Budgets umzusetzen, sollen Synergieeffekte genutzt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 10. Juni 2018NRNR 602Mittel für Caricatura-Museum im Haushalt gesondert aufführenSTVV-Antrag · FRAKTION
  2. 12. Juni 2018NRNR 601Autonomes Caricatura MuseumSTVV-Antrag · FRAKTION
  3. 12. September 2018NRNR 651Museum für Komische Kunst: Das „Caricatura Museum Frankfurt“STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  4. 7. Juni 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    BB 211Museum für Komische Kunst: Das „Caricatura Museum Frankfurt“
    Magistratsbericht
  5. 14. Oktober 2019MM 162Museum für Komische Kunst: Das „Caricatura Museum Frankfurt“Magistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 33 · 20.08.2019
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 33 · 12.09.2019
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 211 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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