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Der „Lange Hof“ ist die Wiege der Bornheimer Vereine: Was ist mit der Wegebeziehung und der gemeinnützigen Teilnutzung?

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.05.2015, B 206

Betreff: Der "Lange Hof" ist die Wiege der Bornheimer Vereine: Was ist mit der Wegebeziehung und der gemeinnützigen Teilnutzung? Vorgang: A 811/15 RÖMER

  1. Der Bereich des "Langen Hofes" liegt innerhalb des räumlichen Umgriffs der sich im Verfahren befindenden Satzung des Bebauungsplans Nr. 508 I - V "Ortskern Bornheim" und des Geltungsbereichs der Erhaltungssatzung E 44 "Ortskern - Alt Bornheim", die am 11.02.2014 in Kraft getreten ist. Der Magistrat hält im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplans an dem Ziel einer öffentlichen Durchwegung zwischen der Berger Straße und der Inheidener Straße zu Gunsten der Allgemeinheit mit einer Breite von mindestens 3 m fest. Kurzfristig besteht jedoch keine Möglichkeit, den gewünschten Durchgang zu realisieren, da ein entsprechendes Planungsrecht nicht vorliegt. Die Wegeverbindung ist im Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 508 "Ortskern Bornheim" vorgesehen. Zudem stehen die für den Durchgang erforderlichen Grundstücke nur teilweise zur Verfügung. Ein Weg kann aufgrund der Eigentumssituation derzeit nur von der Berger Straße über das städtische Erbbaurecht auf dem Grundstück Flur 463 Nr. 45, das mit einem Wegerecht zu Gunsten der Allgemeinheit belastet ist, bis zu den Privatgrundstücken an der Inheidener Straße geführt werden. Sobald ein entsprechendes Planungsrecht geschaffen ist, wird der Magistrat in Verhandlung mit den Eigentümern dieser Privatgrundstücke treten, um den gewünschten Durchgang an die Inheidener Straße anbinden zu können.
  2. Die Liegenschaft des "Langen Hofes" ist im Erbbaurecht an die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) vergeben. Die KEG hat die Liegenschaft saniert und einer neuen Nutzung zugeführt. Das Grundstück Berger Straße 324 wird durch den Frankfurter Verein für soziale Heimstätten genutzt. Im Bereich der Berger Straße 326, also des eigentlichen "Langen Hofes", blockieren bestehende Mietverhältnisse weitere Umbauarbeiten. Hier wurde bislang von der KEG nur die Gebäudehülle instand gesetzt und wenige bauliche Maßnahmen im Hinblick auf eine zukünftige Nutzung umgesetzt.
  3. Im Hinblick auf die anstehende weitere Sanierung dieser Liegenschaft besteht seitens der KEG grundsätzlich die Möglichkeit, ein Büro für den Vereinsring Bornheim zur Verfügung zu stellen. Die Eignung der Räumlichkeiten wäre anhand der Anforderungen des Vereinsrings zu prüfen. Der Magistrat wird den Kontakt zwischen dem Vereinsring und der KEG herstellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. März 2015AA 811Der „Lange Hof“ ist die Wiege der Bornheimer Vereine: Was ist mit Wegebeziehung & der gemeinnützigen Teilnutzung?STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 22. Mai 2015Sie sind hier
    BB 206Der „Lange Hof“ ist die Wiege der Bornheimer Vereine: Was ist mit der Wegebeziehung und der gemeinnützigen Teilnutzung?
    Magistratsbericht
  3. 12. August 2020AA 751Was ist mit der gemeinnützigen Teilnutzung des Langen Hofes?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  4. 26. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 312 WochenBB 86Was ist mit der gemeinnützigen Teilnutzung des Langen Hofes?Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 42 · 30.06.2015
TO II, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 206 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 42 · 14.09.2015
TO I, TOP 19
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 206 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Sonstige:
Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis)

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