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Was ist mit der gemeinnützigen Teilnutzung des Langen Hofes?

Vorlagentyp: B
301 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats behandelt die gemeinnützige Teilnutzung des Langen Hofes und die damit verbundenen Fragen zur Nutzung und Verwaltung der Liegenschaften. Es wird vorgeschlagen, die Vorlage B 86 zur Kenntnis zu nehmen und die weitere Entwicklung abzuwarten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Wohnen verfolgen

Bericht

Die Antwort auf die Anfrage A 811 vom 9. März 2015 im Magistratsbericht B 206 vom 22. Mai 2015 wurde vom damaligen Planungsdezernat verfasst. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Liegenschaftsamt, das die Antwort verfasste, noch im Zuständigkeitsbereich des Planungsdezernates. Eine Kontaktaufnahme mit der KEG hat damals nicht stattgefunden. Da kein Kontakt bestand, wurde dem Vereinsring auch kein Angebot unterbreitet. Die KEG hat das Gebäude im Jahr 2019 für Wohnzwecke einer Familie veräußert. Die Antwort des Dezernates V fügen wir zur Kenntnis ebenfalls bei: Zu den Fragen 1. bis 3.: Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) ist als Erbbauberechtigte Eigentümerin der aufstehenden Gebäude, sodass Gespräche zu einer Überlassung von Räumlichkeiten ausschließlich von der KEG geführt werden können. Zu Frage 4.: Die KEG hat das Gebäude Berger Straße 326 im Jahr 2018 verkauft. Die Stadt Frankfurt am Main war aus dem Erbbaurechtsvertrag verpflichtet, der Übertragung von Erbbaurechten zuzustimmen, wenn die Käufer in die Rechte und Pflichten aus dem Erbbauvertrag eintreten. Dies war der Fall und die Zustimmung wurde erteilt. Die Nutzer der Liegenschaft sind die Erbbauberechtigten. Über ihre Beziehung zur KEG liegen dem Amt für Bau und Immobilien (ABI) darüber hinaus keine Informationen vor. Zu Frage 5.: Die Liegenschaft Berger Straße 324 ist im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages an die KEG zur Unterbringung von Wohnsitzlosen vergeben. Die Unterkunft wurde bis Ende 2019 vom Verein LAZARUS Wohnsitzlosenhilfe e. V. betrieben. Ab Januar 2020 wird die Wohngemeinschaft durch den Frankfurter Verein betreut. Der gemeinnützige Zweck eines Teilbereiches des 'Langen Hofs' wird damit aus Sicht des ABI weiterhin umgesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2015BB 206Der „Lange Hof“ ist die Wiege der Bornheimer Vereine: Was ist mit der Wegebeziehung und der gemeinnützigen Teilnutzung?Magistratsbericht
  2. 12. August 2020AA 751Was ist mit der gemeinnützigen Teilnutzung des Langen Hofes?STVV-Anfrage · FRANKFURTER
  3. 26. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 301 Wochen
    BB 86Was ist mit der gemeinnützigen Teilnutzung des Langen Hofes?
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 4
Sitzung 1 · 04.05.2021
TO I, TOP 15
Beraten
Die Vorlage B 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 2 · 08.06.2021
TO II, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeFDPVoltBFF
Ablehnung:
dFfmÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., FDP, Volt und BFF gegen dFfm und ÖkoLinX-ARL

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 109
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 86 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
IBF (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF und Gartenpartei (= Kenntnis)

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