Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in Bonames
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Thema Umwelt und Energie verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 24.06.2016, B 165
Betreff: Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in Bonames Vorgang: A 1/16 AfD Zu Frage 1: Der Alte Flughafen Bonames war zusammen mit zahlreichen anderen Liegenschaften als möglicher Standort für die vorübergehende Unterbringung von Asylbewerbern seit Dezember 2015 im Gespräch. Zu Frage 2: Durch die zuständigen Ämter bzw. die Stabstelle Flüchtlingsmanagement werden entsprechend des Bedarfs laufend Flächen- oder Immobilienvorschläge geprüft. Diese Prüfungen ziehen sich oft über einen längeren Zeitraum hin, bis eine Entscheidung getroffen werden kann. Bau- und Planung sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr stark geregelt. Dazu kommen die speziellen Anforderungen an die spezifische Nutzung, das Umfeld, die Wirtschaftlichkeit und ggf. den Interessen der Anbieter. Diese Kombination führt zu einer hohen "Verlustrate" im Verlauf der Prüfungen. In den vergangenen Monaten erwiesen sich rd.75 Flächen bzw. Immobilien als nicht geeignet und wurden fallen gelassen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Projekt Bonames bestand dabei nicht. Deshalb ist es aus Gründen der Arbeitskapazitäten und Vernunft nicht sinnvoll, Projekte in der Phase Prüfung zu kommunizieren. Zu Frage 3: Baurechtliche Bewertung, Infrastruktur, Verträglichkeit, Erschließung (Strom/Gas, Wasser/Abwasser etc.), Wirtschaftlichkeit und - sofern es sich um Gebäude handelt - Zustand und Aufwand zur Nutzung als Flüchtlingsunterbringung. Zusätzlich ergeben sich weitere Kriterien aus dem konkreten Objekt selbst. Zu Frage 4: Generell gilt: Sofern keine absoluten Ausschlussgründe bestehen, erfolgt die Bewertung der Kriterien gemeinsam mit den beteiligten Behörden und Institutionen. Zu Frage 5: Der Magistrat ist rechtlich verpflichtet, zugewiesenen Asylbewerbern Übergangsunterkünfte zur Verfügung zu stellen und informiert in Informationsveranstaltungen über konkrete Planungen. Dabei können sich Interessierte Bürger und Institutionen mit Anregungen, Ideen und Vorschlägen einbringen. Zu Frage 6: Entfällt. Zu Frage 7: Am 09.03.2016. Der Bauantrag wurde am 10.03.2016 gestellt, die Baugenehmigung wurde am 22.03.2016 erteilt. Zu Frage 8 und 9: Der Naturschutzbeirat wurde zeitgleich mit der Bauantragstellung informiert. Zu Frage 10: Der Magistrat hält es generell für ausgesprochen wünschenswert, dass alle Ämter und Institutionen der Stadt Frankfurt gemeinsam ein Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen erstellen. Die Erfahrung solcher Gesamtkonzepte zeigt aber, dass diese erheblich Zeit in Anspruch nehmen (siehe Masterplan Industrie, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, u.a.). Bedauerlicherweise verfügt der Magistrat in der Thematik der Flüchtlingsunterbringung jedoch nicht über ein solches Zeitkontingent. Um dennoch eine breit getragene Entscheidung zu gewährleisten, werden die betroffenen Bereiche im Planungsprozess eingebunden, ggf. auch erst dann, wenn die Grundsatzentscheidungen getroffen sind. Zu Frage 11: Siehe zu Frage 10 Zu Frage 12: Auf dem Gesamtgelände des Alten Flugplatzes Bonames wurden für Entsieglungsmaßnahmen Gelder des Landes Hessen aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe eingesetzt. Zu Frage 13: Entfällt Zu Frage 14: Nein Zu Frage 15 und 16: Die Untere Naturschutzbehörde hat in der Vergangenheit die Entwicklung der Arten und Biotope auf dem Alten Flugplatz mit Unterstützung des Senckenberginstituts beobachtet und sofern erforderlich, Schritte zum Schutz eingeleitet. Dies betrifft Absperrungen, artenschutzrechtliche Anordnungen wie auch den Einsatz von Naturlotsen. Dies wird auch in der Zukunft geschehen. Zu Frage 17: Der Flughafen Bonames wird nicht die einzige bzw. letzte Fläche für die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Stadtgebiet Frankfurt sein. Es war bzw. ist jedoch nach bisherigen intensiven Prüfungen die einzige Fläche im Eigentum der Stadt Frankfurt, die kurzfristig herzurichten war, um als Ersatzfläche für zu räumende temporäre Unterkünfte zu dienen. Dies gilt auch für Flächen, die von Seiten Dritter angeboten wurden. Zu Frage 18: Auf Flächen bzw. in Gebäuden, die sich nach Prüfung als geeignet erweisen. Zu Frage 19: Der Magistrat wird wie in allen anderen Bereichen auch auf die Umsetzung gültigen Rechts achten. Zu Frage 20: Wann und wo diese Äußerung gefallen sein soll ist dem Magistrat nicht bekannt. Die Antwort zu Frage 19 gilt analog. Zu Frage 21: Das Areal ist bereits adäquat erschlossen. Zu Frage 22: Die Infrastruktur in Bonames und den angrenzenden Stadtteilen ist ausreichend. Zu Frage 23: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV) nimmt zur ärztlichen Versorgung im Stadtteil Bonames wie folgt Stellung: "Vorab die Information, dass die Versorgung in unterschiedlichen Planungsbereichen anhand vorgegebener Verhältniszahlen (Arzt-Einwohner-Relation) je Arztgruppe gemessen wird und eine Überversorgung in einem Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110% gegeben ist. Als Anhaltspunkt für eine Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75% und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50%. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversorgung durch den Landesausschuss. Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfsplanung. Diese basiert auf der Bedarfsplanungs-Richtlinie, welche gesetzlich verpflichtend ist. Generell werden nach der neuen Bedarfsplanungs-Richtlinie vier Versorgungsebenen bestimmt, welche für die Zuordnung der Arztgruppen, den Zuschnitt der Planungsbereiche und dementsprechend für die Versorgungsgradfeststellung mittels Verhältniszahlen maßgeblich sind. Zu den vier Versorgungsebenen gehören - die hausärztliche Versorgung - die allgemein fachärztliche Versorgung - die spezialisierte fachärztliche Versorgung sowie - die gesonderte fachärztliche Versorgung. Zuletzt wurde am 26.11.2015 auf Grundlage des Arztbestandes vom 01.10.2015 durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in Hessen gefasst. Für die medizinische Versorgung im Stadtteil Bonames gilt nachfolgendes: Hausärztliche Versorgung: Allgemeinmediziner werden gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf Mittelbereichsebene beplant. Der Stadtteil Bonames gehört zur Stadt Frankfurt am Main, welcher wiederum dem Mittelbereich Frankfurt zugeordnet wird. Der Mittelbereich Frankfurt besteht neben der Stadt Frankfurt am Main aus den Gemeinden Kelsterbach und Bad Vilbel. Einheitlich ist im hausärztlichen Bereich eine Verhältniszahl von 1.671 Einwohnern je Hausarzt vorgesehen, die sich unter Berücksichtigung der Demographie in Frankfurt auf 1.766 Einwohner anhebt. Daraus errechnet sich der Versorgungsgrad (Feststellung des Landesausschusses vom 26.11.2015 beruhend auf dem Arztstand 01.10.2015) im Mittelbereich Frankfurt in Höhe von 116,75%. Dieser Planungsbereich gilt damit als überversorgt und ist für Neuzulassungen gesperrt. Gerne möchten wir darauf hinweisen, dass im Rahmen der Bedarfsplanung eine Betrachtung, die kleinräumiger als der Mittelbereich ausfällt, nicht möglich ist. Das bedeutet, dass die Bedarfsplanung keine Beplanung von Ärzten auf Ebene der Stadtteile zulässt. Dies gilt für alle Versorgungsebenen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung zählen Augenärzte, Chirurgen, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychotherapeuten, Urologen und Kinderärzte. Allgemeine Fachärzte werden gemäß der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf Ebene von Landkreisen, Kreisregionen oder kreisfreien Städten beplant. Für die Stadt Frankfurt am Main gelten gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 26.11.2015 beruhend auf dem Arztstand 01.10.2015 fast alle Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung als überversorgt. Lediglich für die Arztgruppe der Frauenärzte besteht für den Planungsbereich Frankfurt mit einem Versorgungsgrad von 108,04% keine Überversorgung. Eine aktuelle Analyse zum Stand 01.04.2016 zeigt, dass im Stadtteil Bonames vier Frauenärzte mit insgesamt 3,5 Versorgungsaufträgen bzw. Arztsitzen niedergelassen sind und sich somit ein relativ hoher Versorgungsanteil aus dieser Arztgruppe in diesem Stadtteil abzeichnet. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Der spezialisierten fachärztlichen Versorgung gehören Anästhesisten, Fachinternisten, Kinder- und Jugendpsychiater und Radiologen an. Die spezialisierte fachärztliche Versorgung wird gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie auf Ebene von Raumordnungsregionen (ROR) beplant. Der Stadtteil Bonames liegt in der ROR Rhein-Main und besteht aus den kreisfreien Städten Offenbach, Wiesbaden und Frankfurt sowie dem Rheingau-Taunus-Kreis, dem Hochtaunuskreis, dem Main-Taunus-Kreis, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Landkreis Offenbach und dem Wetteraukreis. Laut Beschluss des Landesausschusses vom 26.11.2015 beruhend auf dem Arztstand 01.10.2015 sind lediglich die Kinder- und Jugendpsychiater in der ROR Rhein-Main mit 70,38% nicht überversorgt. Die Versorgung durch Kinder- und Jugendpsychiater in der Region konzentriert sich in der Stadt Frankfurt am Main mit 13 aktiven Ärzten mit insgesamt 10,8 Versorgungsaufträgen (Stand: 01.04.2016) und ist damit höher als in der gesamten restlichen ROR. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Zur Versorgungsgruppe der gesonderten Fachärzte zählen Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner sowie Strahlentherapeuten und Transfusionsmediziner. Der Planungsbereich der gesonderten fachärztlichen Versorgung ist der jeweilige Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung. In diesem Fall ist dies das Bundesland Hessen. Laut Beschluss des Landesausschusses vom 26.11.2015 beruhend auf dem Arztstand 01.10.2015 sind Physikalische Mediziner und Rehabilitationsmediziner (108,44%) und Transfusionsmediziner (108,51%) knapp unterhalb der Überversorgung. Alle anderen Arztgruppen der gesonderten fachärztlichen Versorgung gelten als überversorgt. Fazit Für die Planungsbereiche, die den Stadtteil Bonames enthalten, gibt es - statistisch gesehen - lediglich bezüglich der Arztgruppe der Kinder- und Jugendpsychiater eine vergleichsweise geringere Versorgung. Gleichzeitig liegt der Hauptversorgungsschwerpunkt für Kinder- und Jugendpsychiater der ROR Rhein-Main in Frankfurt am Main, wovon der Stadtteil Bonames profitiert. Alle anderen Arztgruppen sind in den jeweiligen Planungsbereichen statistisch überversorgt oder nahe an der Überversorgung. Insgesamt ist die ärztliche Versorgung im Stadtteil Bonames daher positiv zu bewerten." Weiterführende Informationen zur Bedarfsplanung können dem folgendem Link entnommen werden: http://www.kvhessen.de/fuer-unsere-mitglieder/unterneh men-praxis/bedarfsplanung-und-freie-arztsitze/anordnung-und-aufhebung-von-zulass ungsbeschraenkungen/ Zu Frage 24: Nein.Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2016, OF 71/12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2016AA 1Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in BonamesSTVV-Anfrage · AfD
- 24. Juni 2016Sie sind hierBB 165Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in BonamesMagistratsbericht
- 4. Juli 2016BB 170Alter Flugplatz BonamesMagistratsbericht
- 8. September 2016OFOF 71/12Korrekte Bezeichnung des „Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach“ in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2016OMOM 560Korrekte Bezeichnung des „Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach“ in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenDirektanregung
- 9. Dezember 2016STST 1716Korrekte Bezeichnung des "Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach" in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenStellungnahme
- 23. Juli 2020AA 738Flüchtlingsunterkunft Bonames - Teil 1STVV-Anfrage · AfD
- 12. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 236 WochenBB 555Flüchtlingsunterkunft Bonames - Teil 1Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme