Korrekte Bezeichnung des „Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach“ in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwenden
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Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 560 entstanden aus Vorlage: OF 71/12 vom 08.09.2016
Betreff: Korrekte Bezeichnung des "Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach" in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwenden Vorgang: B 165/16; B 170/16 Der Magistrat wird aufgefordert, zukünftig die korrekte amtliche Bezeichnung "Alter Flugplatz Bonames/Kalbach" in seinen Vorlagen und Berichten zu verwenden und falsche und irreführende Bezeichnungen wie Flughafen Bonames oder Alter Flugplatz Bonames zu unterlassen. Ebenso sind falsche Angaben und Aussagen zu einer Flüchtlingsunterkunft in Bonames zu unterlassen.
Begründung: Die im Bereich des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach errichtete Flüchtlingsunterkunft liegt ausschließlich in der Gemarkung Kalbach. Die falschen Begriffe führen zur Verwirrung und können auch zur Unterlassung einer Beteiligung des zuständigen Ortsbeirats führen, wie in der Vergangenheit bereits geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2016BB 165Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in BonamesMagistratsbericht
- 4. Juli 2016BB 170Alter Flugplatz BonamesMagistratsbericht
- 8. September 2016OFOF 71/12Korrekte Bezeichnung des „Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach“ in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. September 2016Sie sind hierOMOM 560Korrekte Bezeichnung des „Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach“ in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenDirektanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1716Korrekte Bezeichnung des "Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach" in Magistratsvorlagen und Magistratsberichten verwendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats