Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in Bonames
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anfrage vom 01.04.2016, A 1
Betreff: Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in Bonames Die Presse berichtete kürzlich über die vom Magistrat geplante Unterkunft für Geflüchtete auf dem Gelände des ehemaligen Militär-Flugplatzes in Bonames (z.B. http://www.fr-online.de/zuwanderung-in-rhein-main/fluechtlinge-in-frankfurt-haem e-und-hilfsbereitschaft,24933504,34007956.html). Demnach sollen etwa 350 Personen in Kürze in acht Fertighäuser zwischen Hangar und Tower-Café einziehen. Kritisiert wird das Vorhaben u. a. vom zuständigen Ortsbeirat, den betroffenen Anwohnern, Nutzern des Kleingartenvereins Bonames und dem Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Die Kritik richtet dabei vor allem gegen die bislang fehlenden Informationen des Magistrats. Die zuständige Dezernentin hatte am 09.03.2016 (also 3 Tage nach der Kommunalwahl !) für alle überraschend verkündet, auf dem Alten Flugplatz für drei Jahre eine Übergangsunterkunft für Asylsuchende zu errichten. Unmittelbar danach wurde bereits mit den Bauarbeiten begonnen. Auf einer Veranstaltung führte eine Mitarbeiterin der Dezernentin aus, eine frühere Bekanntgabe der Pläne sei nicht möglich gewesen, weil sie noch nicht spruchreif gewesen seien. Alleine in den vergangenen vier Monaten seien 75 Unterbringungsprojekte geprüft und für nicht geeignet befunden worden. Der Magistrat rechne damit, im laufenden Jahr etwa 10.000 Asylsuchende unterbringen zu müssen. Der bei der Veranstaltung ebenfalls anwesende Leiter des Umweltamts gab zu, dass die Pläne für ihn ein "Schock" gewesen seien. Jedoch seien seine Mitarbeiter intensiv an den Planungen beteiligt. Bäume würden keine gefällt und in der Auflage der Baugenehmigung sei klar festgeschrieben, dass die Unterkunft nach drei Jahren zurückgebaut werden müsse. Klar sei auch, dass der Alte Flugplatz seinen derzeitigen Charakter behalten soll, dass Biotope und Naherholungswert so erhalten blieben wie bisher. Hierüber würden Gespräche geführt, um ein Konzept zu erstellen. Der Leiter der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement ergänzte, dass die Stadt für den Bau der Unterkunft "nicht ein einziges Gesetz gebrochen" habe. Nicht eingebunden in die Planung war jedenfalls offensichtlich der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main. Dieser führte in einer Pressemitteilung vom 24.03.2016 aus, dass er "seine Arbeit durch das Vorgehen der Stadt bei der Standortwahl von Containeranlagen für Flüchtlinge gefährdet" sieht: "Der Naturschutzbeirat hält es dringend für notwendig, ein Gesamtkonzept gemeinsam mit allen betroffenen städtischen Ämtern zu entwickeln und festzulegen. Er sieht sich außer Stande, immer wieder in Einzelentscheidungen Beschlüsse zur Unterstützung von Flüchtlingen zu treffen, die jeweils mehr oder weniger gravierende negative Einflüsse auf den Naturschutz haben, ohne zu wissen, welche Vorschläge wenig später noch folgen werden. So kann man keine sinnvollen Entscheidungen treffen, die gleichermaßen das Wohl der Flüchtlinge wie das der Natur in unserer Stadt berücksichtigen". Der Magistrat habe den Naturschutzbeirat über seine Planungen nicht informiert, obwohl er nach dem Naturschutzgesetz verpflichtet ist, den Beirat frühzeitig über wesentliche Vorgänge zu informieren. Hierzu führt er in seiner Pressemitteilung aus: "Die Renaturierung dieses Gebietes, das im Landschaftsschutzgebiet und im Grüngürtel von Frankfurt liegt, war viele Jahre lang Vorzeigeprojekt des Umweltamtes, in das viel Herzblut und Engagement von Behördenvertretern und ehrenamtlichen Naturschützern und nicht zuletzt auch viele öffentlichen Gelder flossen. Allein der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde hat über 1 Mio Euro Naturschutzgelder in Natur- und Biotopschutzmaßnahmen auf dem Gelände investiert. Beim Naturschutzbeirat stößt gerade diese Flächenauswahl auf Unverständnis. Dass die aus Naturschutzsicht wertvollen angrenzenden Flächen nicht beeinträchtigt würden, hält der Beirat für sehr unwahrscheinlich" und weiter: "Der Naturschutzbeirat bezweifelt, dass ausgerechnet der alte Flugplatz die einzige letzte Fläche für Flüchtlingsunterkünfte ist. Wo bleibt die Umweltdezernentin die für den Schutz des Grüngürtels und der Natur zuständig ist?". Kritisiert wurde darüber hinaus die offene Frage der Verkehrsanbindung, die auf dem Gelände fehlende Infrastruktur (z. B. Läden, Kitas, Schulen, Arztpraxen). Weiterhin wurden Befürchtungen laut, dass das auf dem Gelände untergebrachte Feuerwehrmuseum betroffen sein könnte (z. B. Kündigung der Räume). Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Wann hat der Magistrat das Flugplatzgelände als potentielle Fläche zur Unterbringung von Asylbewerbern in den Blick genommen?
- Welche anderen Standorte (laut Presse: 75) hat der Magistrat in diesem Zusammenhang ebenfalls untersucht ?
- Nach welchen Kriterien wurden die einzelnen Standorte auf ihre Eignung zur Unterbringung von Asylbewerbern untersucht?
- Wie wurden die einzelnen Kriterien bei der Entscheidung bewertet bzw. berücksichtigt ?
- Wurde der zuständige Ortsbeirat, die Anwohner oder die Nutzer der Kleingartenanlage Bonames in die Planungen einbezogen?
- Falls 5. unzutreffend: warum nicht?
- Wann (Datum) hat der Magistrat die Entscheidung getroffen, das Flugplatzgelände zur Unterbringung zu nutzen?
- Trifft es zu, dass der Naturschutzbeirat der Stadt Frankfurt am Main nicht in die Planungen einbezogen wurde?
- Falls 8. zutreffend: warum nicht?
- Hält der Magistrat die Kritik des Naturschutzbeirates für berechtigt, dass es dringend für notwendig, ein Gesamtkonzept gemeinsam mit allen betroffenen städtischen Ämtern zu entwickeln und festzulegen?
- Falls 10. zutreffend: aus welchen Gründen unterlässt er dies?
- Trifft es zu, dass der Magistrat als Untere Naturschutzbehörde über 1 Mio Euro Naturschutzgelder in Natur- und Biotopschutzmaßnahmen auf dem Gelände investiert hat?
- Falls 12. zutreffend: wird das Ziel dieser Investitionen durch die jetzigen Baumaßnahmen gefährdet?
- Teilt der Magistrat die Bewertung des Naturschutzbeirates, dass die geschützten angrenzenden Flächen durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt werden?
- Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass Biotope und Naherholungswert so erhalten blieben wie bisher?
- Wie sieht das diesbezügliche Konzept des Magistrats aus?
- Teilt der Magistrat die Zweifel des Naturschutzbeirates, dass ausgerechnet der alte Flugplatz die einzige letzte Fläche für Flüchtlingsunterkünfte sein soll?
- Falls 17. unzutreffend: auf welchen Flächen gedenkt der Magistrat die ihm nach eigenen Angaben im laufenden Jahr zugewiesenen 10.000 Asylbewerber unterzubringen?
- Wie gedenkt der Magistrat die Auflage der Bauaufsicht einzuhalten, die Bauwerke nach Ablauf von drei Jahren wieder zu entfernen, wenn zu diesem Zeitpunkt keine alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (was sehr wahrscheinlich ist)?
- Teilt der Magistrat die Ausführungen des Leiters der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement, dass die Stadt für den Bau der Unterkunft "nicht ein einziges Gesetz gebrochen" habe?
- Wie gedenkt der Magistrat eine adäquate Verkehrsanbindung für die zukünftigen Bewohner des Areals sicherzustellen?
- Wie sieht das Konzept des Magistrats zur Sicherstellung der auf dem Gelände völlig fehlenden Infrastruktur (z. B. Läden, Kitas, Schulen, Arztpraxen) aus?
- Ist dem Magistrat bekannt, dass der Stadtteil Bonames bereits jetzt hinsichtlich verschiedener Facharztrichtungen unterversorgt ist?
- Ist dass das auf dem Gelände untergebrachte Feuerwehrmuseum durch die Baumaßnahme in irgendeiner Weise betroffen (z. B. durch Kündigung der Räume)?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. April 2016Sie sind hierAA 1Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in BonamesSTVV-Anfrage · AfD
- 24. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 165Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in BonamesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate