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Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 24.06.2016, B 161

Betreff: Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens Vorgang: A 3/16 AfD Die in Rede stehenden Flurstücke 190/26 und 190/27 (Flur 1, Gemarkung Flughafen (518)) sind im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 851 "Gateway Gardens" vom 11.03.2008 als "Öffentliche Grünfläche - Ö 3" festgesetzt. Unter Ziffer 7.1.3 sind für die Flurstücke ergänzend folgende textliche Festsetzungen getroffen: "Auf den öffentlichen Grünflächen Ö-3 sind folgende Maßnahmen durchzuführen: - Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen, - Erhalt und Entwicklung des vorhandenen Vegetationsbestands." Im regionalen Flächennutzungsplan sind die Flurstücke als "Wald, Bestand" ausgewiesen. Das Flurstück 190/26 umfasst eine Fläche von etwa 2.600 m2 und befindet sich im Eigentum der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens. Das Flurstück 190/27 umfasst eine Fläche von etwa 5.500 m2 und befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Auf den Arealen wurden zu Beginn des Jahres 2015 Rodungsmaßnahmen durchgeführt. In einem hierzu erfolgten Gesprächstermin verständigten sich die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens auf die Wiederaufforstung und die künftige planungsrechtliche Sicherung der Grundstücksflächen als "Wald". Zu den einzelnen Fragen nehmen wir wie folgt Stellung: Zu

  1. Der Magistrat erlangte im Oktober 2015 Kenntnis über die erfolgte Rodung in Zuständigkeit des Grünflächenamtes, Abteilung StadtForst und der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Zu
  2. Die Rodung erfolgte im Februar
  3. Zu
  4. Die Rodung wurde von der Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft mbH veranlasst. Zu
  5. Eine Baumfällgenehmigung gemäß § 12 HWaldG lag nicht vor. Zu
  6. Entfällt Zu
  7. Das etwa 2.600 m2 große Flurstück 190/26 steht im Eigentum der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens. Eigentümerin des etwa 5.500 m2 großen Flurstücks 190/27 ist die Stadt Frankfurt am Main. Zu
  8. Entsprechende Anfragen oder Anträge über eine Bebauung der in Rede stehenden Flurstücke liegen nicht vor. Nach derzeitigem Kenntnisstand möchte die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft mbH die Flurstücke 190/26 und 190/27 interimsweise als Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) nutzen. Zu
  9. Der Antrag auf Einrichtung einer BE-Fläche wurde von der Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft mbH gestellt. Zu
  10. Der Magistratsvortrag M 128 vom 05.08.2013 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 851 "Gateway Gardens" wurde am 12.09.2013 unter § 3631 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. In der dem Magistratsvortrag beigefügten Anlage 2 "Strukturkonzept" ist das Flurstück 190/26 zu etwa 3/4 (östlicher Teil) als "Grünfläche" und zu etwa 1/4 (westlicher Teil) als "Kerngebiet" ausgewiesen. Das Flurstück 190/27 ist als "Grünfläche" dargestellt. In einem im Februar 2016 erfolgten Gesprächstermin haben sich Vertreter des Regierungspräsidiums Darmstadt, der städtischen Ämtern und der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens darauf geeinigt, die Flurstücke 190/26 und 190/27 in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 851Ä "Gateway Gardens" - entgegen den Darstellungen in Anlage 2 - planungsrechtlich als "Wald" festzusetzen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2016AA 3Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens?STVV-Anfrage · AfD
  2. 24. Juni 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 161Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 3 · 01.09.2016
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 3 · 05.09.2016
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 5
Sitzung 4 · 09.09.2016
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 161 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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