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Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens?

Vorlagentyp: AAfD
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 01.04.2016, A 3

Betreff: Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens? Nach Räumung des Geländes "Gateway Gardens" durch die US-Armee erfolgte durch die Stadt Frankfurt eine Neubeplanung des Areals in Form des Bebauungsplans Nr. 851. Aufstellungs- und Satzungsbeschluss einschließlich Änderungen erfolgten mit den Vorlagen M 60 vom 29.03.2005, M 242 vom 25.22.2005, M 284 vom 21.12.2007 und M 128 vom 05.08.2013. Die Grundstücksentwicklung erfolgt durch die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH, die zu gleichen Anteilen aus den drei privaten Investoren Fraport AG, Groß & Partner und OFB besteht. Mit Schreiben vom 16.03.2016 informierte der Frankfurter Naturschutzbeirat über eine als illegal bezeichnete Waldrodung auf dem Areal. Es handelt sich dabei um eine ca. 180 x 40 m große Fläche im Südosten zwischen der A3 und dem Airline Catering LSG Sky Chefs (Abb. 1 und 2). Wann die Rodung stattfand, ist nicht bekannt. Auf einer Satellitenaufnahme, die das Stadtplanungsamt in einer Präsentation am 26.06.2015 verwendete, sind die Bäume jedenfalls noch erkennbar (Abb. 3). Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 851 sowie im aktuellen FNP Hessen Süd ist die bezeichnete Fläche als Wald ausgewiesen. Auf der Fläche befand sich ein Honiggras- und Steileichenwald, der im Hinblick auf die im Zusammenhang mit der Bebauung des Geländes erfolgten umfangreichen Eingriffe als zu erhaltend bezeichnet wurde. Angesichts der von der Grundstücksgesellschaft angestrebten Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel einer Erweiterung der Bauflächen sowie der Eigentümerstruktur dieser Gesellschaft (Fraport AG) kann davon ausgegangen werden, dass die Waldrodung illegal mit dem Ziel vorgenommen wurde, vollendete Tatsachen zu schaffen, um Bauflächen zu erweitern. Weiterhin ist davon auszugehen, dass die ggf. durch Bußgelder und Bereitstellung von Ausgleichsflächen entstehenden Kosten bereits in die Kalkulation eingeflossen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Wann und durch wen erlangte der Magistrat Kenntnis von der Baumfällung?
  2. Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Baumfällung?
  3. Wer veranlasste die Baumfällung?
  4. Lag zu dieser Baumfällung eine Genehmigung der zuständigen Behörde vor?
  5. Falls 4. zutreffend: wann und durch wen wurde diese erteilt?
  6. Wer ist derzeit Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigter (Pächter) des bezeichneten Areals?
  7. Liegen dem Magistrat Anfragen oder Anträge der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens GmbH, einer Tochtergesellschaft oder eines anderen Nutzungsberechtigten des bezeichneten Grundstücks vor, die das Ziel verfolgen, durch eine Änderung des Bebauungsplanes eine Bebauung des bezeichneten Areals zu ermöglichen?
  8. Falls 7. zutreffend: wer hat eine entsprechende Anfrage bzw. einen Antrag gestellt?
  9. Beabsichtigt der Magistrat, eine M-Vorlage zu erstellen mit dem Ziel, den Bebauungsplan in dem genannten Bereich zu ändern? Abb. 1 Areal Gateway Gardens, markiert ist der Ausschnitt von Abb. 2 (Quelle: Google maps) Abb. 2 Areal Gateway Gardens, markiert ist der Bereich der Baumrodung (Quelle: Google maps) Abb. 3 Areal Gateway Gardens (entnommen einer Präsentation des Stadtplanungsamtes vom 26.06.2015)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. April 2016Sie sind hier
    AA 3Illegale Waldrodung im Bereich Gateway Gardens?
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 24. Juni 2016Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 161Illegale Waldrodung im Bereich Gateway GardensMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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