Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - verkehrliche Erschließung
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Bericht des Magistrats vom 12.01.2015, B 14
Betreff: Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - verkehrliche Erschließung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2014, § 5190 - NR 1033/14 SPD - Zu 1.: Das Bebauungsplangebiet wird durch die Straßenbahnlinien 11 und 21 mit der Haltestelle "Rebstöcker Straße" an der Mainzer Landstraße hochwertig mit jeweils 16 Fahrten pro Stunde an den ÖPNV angebunden. Die Führung der Straßenbahnlinie 21 über Rebstöcker Straße und Kleyerstraße (vor Dezember 2013) hätte für das Baugebiet kein Vorteil gegenüber der gemeinsamen Linienführung mit der Linie 11, denn der Fußweg durch den Bahndurchstich zur Haltestelle "Ordnungsamt" wäre nur geringfügig kürzer als zur Haltestelle "Rebstöcker Straße". Bei der gesplitteten Führung würde allein für die Linie 21 ein weniger dichter Takt angeboten als bei der gemeinsamen Führung auf der Mainzer Landstraße. Da auf der Strecke nur ein Gleis vorhanden ist, könnten nur Fahrten in eine Richtung angeboten werden (morgens Richtung Hauptbahnhof, abends umgekehrt). Das Baugebiet auf dem ehemaligen Avaya-Gelände wäre auch mit Führung der Linie 21 durch die Rebstöcker Straße nicht wesentlich besser erschlossen. Mit der Buslinie 52 (Haltestelle "Kleyerstraße) mit einem 7,5 Minuten-Takt besteht für das Baugebiet eine weitere ausreichende Anbindung an den ÖPNV.
Zu 2.: Derzeit ist es möglich, an der Krifteler Straße, an der Schwalbacher Straße und an der Ackermannstraße auf die Mainzer Landstraße in Richtung Westen abzubiegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weiträumig dafür die Waldschulstraße zu nutzen. Mit der Herstellung der Linksabbiegemöglichkeit am Knoten Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße, die Bestandteil des mit § 4037/1999 beschlossenen Ausbaus der Straßenbahn in der Rebstöcker Straße zwischen Mainzer Landstraße und Kleyerstraße ist, wird eine weitere Option geschaffen. Ziel ist eine Entlastung bzw. geringere Belastung der bisher genutzten Straßen, insbesondere der Ackermannstraße. Eine Umgestaltung des Anschlusses Ackermannstraße/Werkstraße soll dies zusätzlich unterstützen. Im Zuge des Bebauungsplans B 905 wurde die Linksabbiegemöglichkeit von der Rebstöcker Straße auf die Mainzer Landstraße aufgenommen. Alternativen zur Führung des Verkehrs in Richtung Westen werden nicht gesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2014MM 143Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße hier: RahmenkonzeptMagistratsvortrag
- 8. Oktober 2014NRNR 1033Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - verkehrliche ErschließungSTVV-Antrag · SPD
- 12. Januar 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 14Bebauungsplan Nr. 905 - Kleyerstraße/Ackermannstraße - verkehrliche ErschließungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und Piraten (= Kenntnis)