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Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt

Vorlagentyp: B
38 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.03.2013, B 145

Betreff: Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt Vorgang: A 273/12 SPD Für die Beantwortung der Fragen Nr. 1 bis 10 wurden die stadtnahen Gesellschaften, d.h. die direkten und indirekten Mehrheitsgesellschaften sowie die Eigenbetriebe angeschrieben. Bei der Anzahl der Leiharbeitnehmer (Frage Nr. 2) fließen von der Messe Frankfurt ausschließlich Daten für das Jahr 2012 ein (zu der Anzahl der Leiharbeitnehmer in 2011 kann keine Aussage mehr getroffen werden). Bezüglich der Angaben zu Praktikanten ist anzumerken, dass Gesellschaften Schülerpraktikanten bei der Berechnung berücksichtigt haben, sofern sie Schülerpraktika anbieten. Beteiligungen Zu 1) Wie hoch ist die Gesamtmitarbeiterzahl? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

11.288 11.492 Zu 2) Wie hoch ist der Anteil an zeitlich befristeten Beschäftigten? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

1.147 1.137

Wie hoch ist der Anteil an Leiharbeitnehmern? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

282 288 Zu 3) Wie viele Mitarbeiter gehen einer geringfügigen Beschäftigung, sog. 400 € Jobs nach?

Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

411 389 Zu 4) Wie viele Praktikanten oder Menschen mit Werkverträgen werden beschäftigt? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

328 311 Zu 5) Die Tarifbindung ist bei den meisten Gesellschaften vom Gesellschaftszweck abhängig. Daher unterliegen die Gesellschaften u. a. folgenden Tarifen: - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TVV) - Tarifvertrag für die Angestellten und gewerblichen Mitarbeiter in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft - Tarifvertrag für Nahverkehrsbetriebe in Hessen (TV-N) - Tarifvertrag des Landesverbandes Hessischer Omnibusunternehmer (LHO) - TVöD für den Bereich Krankenhäuser (TVöD-K) - Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) - Tarifvertrag des Bundesverbandes der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) - Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) Die Mitarbeiter der Schirn Kunsthalle Frankfurt am Main GmbH unterliegen keiner Tarifbindung, die Verträge werden frei ausgehandelt. Die Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH und die FES Abfallmanagement- und Service GmbH haben für ihre Mitarbeiter eigene Haustarife. Die nachfolgenden Gesellschaften unterliegen keiner Tarifbindung, zahlen aber zum Teil in Anlehnung an den TVöD: Medizinisches Versorgungszentrum am Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH, Rebstock Projektgesellschaft mbH, Dom Römer GmbH, HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH, Künstlerhaus Mousonturm Frankfurt am Main GmbH, Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main, FFR GmbH und die TRAPP GmbH. Eigenbetriebe Zu 6) Wie hoch ist die Gesamtmitarbeiterzahl? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

4.293 4.282 Zu 7) Wie hoch ist der Anteil an zeitlich befristeten Beschäftigten? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

237 215 Wie hoch ist der Anteil an Leiharbeitnehmern? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

6 8 Zu 8) Wie viele Mitarbeiter gehen einer geringfügigen Beschäftigung, sog. 400 € Jobs nach?

Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

14 23 Zu 9) Wie viele Praktikanten oder Menschen mit Werkverträgen werden beschäftigt? Stand: 31.12.2011 Stand: 31.12.2012

181 226 Zu 10) Bei den Eigenbetrieben finden folgende Tarife Anwendung: - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - TVöD für den Bereich Krankenhäuser (TVöD-K) - Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA) Zu 11) Von Seiten des Dezernats Soziales, Senioren, Jugend und Recht werden 11 Träger auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen bezuschusst. Das Dezernat Bildung und Frauen bezuschusst 134 kirchliche und freie Träger. Zu 12) - 17) Die Träger sind rechtlich selbständige Organisationen und eigenständige Arbeitgeber/-innen. Damit erfolgt die Entlohnung nach den im jeweiligen Unternehmen gültigen Tarifverträgen. Um eine für das jeweilige Angebot möglichst flexible Struktur zu ermöglichen, können die Träger über Anzahl und Art der Beschäftigungsverhältnisse, im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften, selbst entscheiden. Aufgrund dieser Struktur verfügen die zuständigen Ämter über keine Übersichten zu Beschäftigungszahlen, -strukturen, Arbeitszeitmodellen oder Vertragsverhältnissen. Die Beantwortung der Fragen 12 - 16 ist daher nur durch die Zuschussempfänger selbst möglich. Die Träger zahlen nach TVöD, analog TVöD bzw. nach Kirchen- und Haustarifen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Dezember 2012AA 273Tarifgerechte Bezahlung in FrankfurtSTVV-Anfrage · SPD
  2. 15. März 2013Sie sind hier
    BB 145Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt
    Magistratsbericht
  3. 29. Mai 2013AA 377Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt - Nachfragen zur Vorlage B 145STVV-Anfrage · SPD
  4. 6. September 2013Antwort des Magistrats · nach 38 WochenBB 430Tarifgerechte Bezahlung in Frankfurt - Nachfragen zur Vorlage B 145Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
KAV
Sitzung 24 · 08.04.2013
TO II, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 20 · 22.04.2013
TO I, TOP 13
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 145 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Frauen verwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 20 · 28.05.2013
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPRömer
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
Freie Wähler (Kenntnis)Piraten (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 04.06.2013
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 145 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)

Mitdiskutieren

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