Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuüben
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine Kampagne zur Stärkung der Demokratie und zur Mobilisierung der Wahlberechtigten zu initiieren. Aufgrund der Haushaltslage und des Neutralitätsgebots kann der Magistrat diese Kampagne jedoch nicht selbst durchführen. Stattdessen könnten andere Organisationen, wie die Landeszentrale für politische Bildung, diese Aufgabe übernehmen.
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Thema Kultur verfolgenBericht
Wie bereits im Bericht vom 13.12.2021, B 417, konstatiert, teilt der Magistrat die Auffassung, dass möglichst viele Wahlberechtigte dazu bewegt werden sollten, zur Wahl zu gehen und von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Ungeachtet dessen, hat die Prüfung der Anfrage ergeben, dass nicht nur wegen der defizitären Haushaltslage, sondern insbesondere aufgrund des zu wahrenden Neutralitätsgebotes und aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes, eine derartige zielgruppenbezogene Kampagne seitens des Magistrates nicht zu realisieren ist.
Mögliche Organisatoren der Kampagne könnten vielmehr die Landeszentrale für politische Bildung oder der Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen (agah) sein. Darüber hinaus obliegt Wahlwerbung bzw. die Mobilisierung von Wählenden insbesondere den jeweiligen Parteien und Wählergruppen.
Für die Beantwortung möglicher wahlrechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung der Kampagne seitens der Organisatoren, steht die Geschäftsstelle Wahlen des Bürgeramts, Statistik und Wahlen zur Verfügung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2021KK 3Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenKAV-Anregung
- 13. Dezember 2021BB 417Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenMagistratsbericht
- 4. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 138Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)