Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuüben
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenInhalt
Anregung der KAV vom 28.06.2021, K 3
Betreff: Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuüben Gemäß dem Beschluss der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV) der 3. öffentlichen ordentlichen Plenarsitzung vom 28.06.2021 wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, folgendes zu beschließen: Immer mehr Menschen aus sozial benachteiligten Familien und hier insbesondere die jungen Menschen üben ihr Wahlrecht nicht (mehr) aus. Der Magistrat wird daher beauftragt, eine Kampagne zu starten, um vor allem junge Menschen aus sozial schwachen Familien dazu zu bewegen, zur Wahl zu gehen.
Begründung: Eine Wissenschaftlerin der Goethe-Universität hat festgestellt: Bis in die 80er Jahre gab es keinen Unterschied bei der Wahlbeteiligung zwischen Niedrig- und Hochgebildeten. Heute ist der Unterschied bei den Jüngeren extrem: Abiturientinnen und Abiturienten wählten fast doppelt so häufig wie sozial benachteiligte Altersgenossinnen und -genossen. Wir brauchen eine Reihe an parteineutralen authentischen (jungen) Personen, die Jugendliche zur Wahl animieren sollen. Zum Beispiel können Parteien und Gewerkschaften authentische Personen finden, die in den Stadtteilen wohnen und mit Gleichaltrigen über Politik sprechen. Sie können in Jugendzentren agieren, aber auch über soziale Medien.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2021Sie sind hierKK 3Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenKAV-Anregung
- 13. Dezember 2021BB 417Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenMagistratsbericht
- 4. April 2022Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 138Demokratie stärken - Kampagne, um das Wahlrecht auszuübenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag der Kommunalen Ausländer- und Ausländerinnenvertretung (KAV). Er wird in den zuständigen Ausschüssen behandelt und kann übernommen, abgelehnt oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen werden.
- 1KAV bringt Anregung ein
- 2Ausschüsse beraten
- 3ggf. Prüfung durch den Magistrat
Frist: 3 Monate bei Überweisung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Enthaltung) Protokollerklärung der BFF-BIG: "Die Ablehnung erfolgt, da der Gegenstand der Anregung nicht in der Zuständigkeit der Stadt Frankfurt liegt."