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Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 7. Juli 2007

Vorlagentyp: B
49 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 14.03.2008, B 135

Betreff:

Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 7. Juli 2007

Vorgang:

Beschl. Stv.-V. vom 13.12.2007, § 3113

- A 304 NPD -

Zu einem Großteil der Fragen wurde das Polizeipräsidium Frankfurt am Main um Stellungnahme gebeten, da es sich hier um polizeispezifische Bereiche handelt.

Zu den Fragen 1, 3 und 4 macht das Polizeipräsidium Frankfurt am Main keine Angaben.

Zu Frage 2:

Die Stadt Frankfurt am Main muss sich an den Kosten für den eigentlichen Polizeieinsatz nicht beteiligen. Für die Sicherungs- und Absperrmaßnahmen sind beim Amt für Straßenbau und Erschließung Kosten in Höhe von 9.286,07 Euro angefallen.

Zu Frage 5:

Die Stadtreinigung wird über einen pauschalierten Vertrag zu einem Festpreis abgerechnet. Die durch die Ausschreitungen entstandenen Reinigungsaufwendungen werden von der Stadt Frankfurt am Main nicht gesondert bezahlt.

Zu Frage 6:

Die Frage kann vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main nicht beantwortet werden.

Zu Frage 7:

Die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr leisteten ca. 570 Stunden Sonderschichten.

Zu Frage 8:

Vom Straßenverkehrsamt waren 9 Mitarbeiter aus den Bereichen Verkehrsüberwachung, Verkehrsleitzentrale und Service-Center-Veranstaltungen mit insgesamt 102 Stunden im Einsatz. Im Bereich des Rettungsdienstes wurden ca. 1.100 Stunden vorgehalten.

Zu Frage 9:

Die angefallenen Kosten für das Straßenverkehrsamt trägt die Stadt Frankfurt am Main. Die angefallenen Mehrdienstleistungsstunden der Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr werden als Freizeit abgegolten.

Die durch die Vorhaltung im Rettungsdienst entstandenen Kosten werden den Krankenkassen als Kostenträger gegenüber geltend gemacht und im sogenannten Kostenleistungsnachweis 2008 mit ihnen verhandelt.

Zu Frage 10:

Es sind Sachbeschädigungen an verschiedenen Einrichtungen der Deutschen Bahn AG sowie am Verwaltungsgericht in der Adalbertstraße begangen worden. Der Gesamtschaden wird auf ca. 300.000 Euro geschätzt. Eine genaue Bezifferung der tatsächlichen Schäden liegt nicht vor.

Zu Fragen 11 und 12:

Es wurden ca. 50 Verkehrszeichen mit Aufklebern beschädigt. Diese wurden vom Amt für Straßenbau und Erschließung nach und nach ausgetauscht. Die entstandenen Kosten wurden nicht erfasst.

Zu Frage 13:

Gegenwärtig sind 299 Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang anhängig.

Zu Frage 14:

  • Verstöße gegen das Versammlungsgesetz (§ 27 VersG)
  • Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
  • Körperverletzung
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Beleidigung
  • Sachbeschädigung
  • Brandstiftung
  • Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr
  • Störung öffentlicher Betriebe

Zu Frage 15:

Die waffenrechlichen Begriffe sind im § 1 Waffengesetz sowie in der Anlage 1 zum Waffengesetz abschließend geregelt.

Waffen nach § 1 WaffG sind:

  • Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände und
  • tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.

Im Sinne des Versammlungsrechtes gibt es Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zu Verletzungen von Personen oder Beschädigungen von Sachen geeignet und bestimmt sind.

Zu Frage 16:

1 Nietenarmband angelegt

1 Metallkette mitgeführt

4 Taschenmesser mitgeführt

3 Schlagstöcke mitgeführt

3 Steine mitgeführt

1 USBV (unkonventionelle Spreng-/Brandvorrichtung) mitgeführt

2 pyrotechnische Knallkörper mitgeführt

1 leere Glasflasche mitgeführt

1 Schraube mitgeführt

5 Pfefferspray mitgeführt

1 Nothammer mitgeführt

1 Paar mit Quarzsand gefüllte Handschuhe mitgeführt

1 Teleskopschlagstock

Zu Frage 17:

Siehe Frage 16.

Zu Frage 18:

Schienbeinschützer

Knieschützer

Kältemasken

Ski- bzw. Motorradunterziehmasken

Zu Frage 19:

Soweit Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorlagen wurden hier die entsprechenden Verfahren eingeleitet.

Zu Frage 20:

Nach Schätzungen der Sicherheitsbehörden waren etwa 500 gewaltbereite

Teilnehmer aus linksextremen Gruppen bei den Auseinandersetzungen am Bahnhof

in Rödelheim beteiligt.

Zu Frage 21:

Siehe Frage 13.

Zu Frage 22:

Über Verletzungen im Zusammenhang mit Festnahmen und Gewahrsamnahmen ist nichts bekannt.

Zu Frage 23:

Als schwerverletzt wird eine Person bezeichnet, wenn sie zur Behandlung stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird. Leicht verletzt ist eine Person, wenn sie vor Ort oder ambulant versorgt werden kann.

Zu Frage 24:

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle können diese Verletzungen ambulant behandelt werden.

Zu Frage 25:

Insgesamt erlitten fünf Polizeibeamte Augenreizungen durch Pfefferspray und andere unbekannte Flüssigkeiten. Die Behandlungen erfolgten jeweils ambulant.

Zu Frage 26:

Über Verletzte auf Seiten der Demonstranten ist der Polizei nichts bekannt.

Zu Fragen 27, 28 und 29:

Siehe Frage 26.

Zu Frage 30:

In einer ersten Schätzung unmittelbar nach dem 07.07.2007 bezifferte die Deutschen Bahn AG ihren Schaden mit ca. 300.000 Euro.

Zwischenzeitlich wird der tatsächliche Schaden an den Signalanlagen mit 70.000 Euro veranschlagt. Die Höhe der Schäden durch Vandalismus in der Nacht vom 07.07.2007 auf den 08.07.2007 am Westbahnhof ist nicht bekannt. Ebenfalls kann der betriebswirtschaftliche Schaden der Deutschen Bahn AG durch Verspätungen und Zugausfälle nicht exakt bestimmt werden. Beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in der Adalbertstraße und in mehreren Geschäften in der Berger Straße wurden Scheiben eingeschlagen bzw. beschädigt. Die dadurch entstandenen Reparaturkosten wurden dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main nicht übermittelt.

Zu Frage 31:

Schäden durch herausgerissene Pflastersteine sind nicht bekannt geworden.

Zu Frage 32:

Nach Information der Bundespolizei liegt der DB Netz AG die Abrechnung der Feuerwehr derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 33:

Nach Angaben der Bundespolizei belaufen sich die derzeit erfassten tatsächlichen Schäden an den Signalanlagen auf ca. 70.000 Euro. Betriebswirtschaftliche Schäden durch Verspätungen und Ausfälle sind nicht berücksichtigt.

Zu Frage 34:

Zu möglichen Beschädigungen von Polizeifahrzeugen werden keine Angaben gemacht. Über Beschädigungen an Fahrzeugen von privaten Besitzern liegen keine Informationen vor.

Die Branddirektion meldet Fehlanzeige.

Zu Frage 35:

Das Polizeipräsidium Frankfurt am Main ist ausschließlich gegenüber dem Landespolizeipräsidium bzw. dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport berichtspflichtig. Eine öffentliche Überprüfung erfolgt nur durch den Hessischen Landtag. Entsprechende Anfragen bzw. Petitionsersuchen des Landtages wurden über das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beantwortet.

Zu Frage 36 machte das Polizeipräsidium Frankfurt am Main keine Angaben.

Zu Frage 37:

Es ist nicht Aufgabe des Magistrats diese Frage zu beurteilen.

Zu Frage 38:

Es wurden keine Personen in Unterbindungsgewahrsam genommen.

Zu Frage 39:

Siehe Frage 38.

Zu Frage 40:

Es kam zu 208 Festnahmen.

Zu Frage 41:

Gegenwärtig sind 308 Ermittlungsverfahren anhängig. Gerichtliche Verfahren hat es bisher noch keine gegeben.

Zu Frage 42 macht das Polizeipräsidium Frankfurt am Main keine Angaben.

Zu Frage 43:

Gegen eingesetzte Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte liegen keine Strafanzeigen vor.

Zu Fragen 44, 45 und 46:

Siehe Frage 43.

Zu Frage 47:

Insgesamt wurden acht Polizeibeamtinnen bzw. -beamte verletzt. Ein Beamter wurde schwer verletzt und stationär in einer Klinik aufgenommen. Sieben Beamtinnen bzw. Beamte wurden leicht verletzt.

Zu Frage 48:

  • Ein Beamter erlitt ein "Überrenntrauma“ und wurde zur Beobachtung stationär aufgenommen.
  • Zwei Beamtinnen hatten ein Hals-Wirbel-Syndrom in Folge eines Verkehrsunfalls. Sie wurden ambulant beim ärztlichen Dienst der Polizei versorgt.
  • Fünf Beamte hatten Augenreizungen durch Pfefferspray und andere unbekannte Flüssigkeiten. Die Beamten wurden vor Ort bzw. ambulant behandelt.

Zu Frage 49:

Nein.

Zu Frage 50:

Nein.

Nebenvorlage: Antrag vom 21.05.2008, NR 915 Anregung vom 08.04.2008, OA 631 Antrag vom 07.04.2008, OF 394/7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2007AA 304Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 7. Juli 2007STVV-Anfrage · NPD
  2. 14. März 2008Sie sind hier
    BB 135Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 7. Juli 2007
    Magistratsbericht
  3. 7. April 2008OFOF 394/7Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 07.07.2007Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
  4. 8. April 2008OAOA 631Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 07.07.2007 Bericht des Magistrats vom 14.03.2008, B 135Anregung
  5. 21. Mai 2008NRNR 915Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen vom 07. Juli 2007STVV-Antrag · NPD
  6. 24. Juli 2008Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1199Gesamtbilanz der linksextremen Ausschreitungen am 07.07.2007Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
KAV
Sitzung 24 · 07.04.2008
TO II, TOP 13
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 2
Sitzung 22 · 07.04.2008
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 7
Sitzung 22 · 08.04.2008
TO I, TOP 36
Beraten
Anregung OA 631 2008 1. Die Vorlage B 135 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 394/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDFarbechte
Ablehnung:
CDUFDPREP
zu 2)
Zustimmung:
SPDFarbechte
Ablehnung:
CDUFDPREP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, FARBECHTE und UDF gegen CDU, FDP und REP (= Kenntnis) zu 2. SPD, FARBECHTE und UDF gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 21 · 26.05.2008
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 915 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 631 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
BFF (B 135 = Kenntnis, NR 915 = Enthaltung, OA 631 = Ablehnung)REP (B 135 = Kenntnis, NR 915 = Annahme, OA 631 = Ablehnung)NPD (B 135 = Kenntnis, NR 915 = Annahme, OA 631 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (B 135 = Zurückweisung, NR 915 = Ablehnung, OA 631 = Annahme)Stv. Seitz (B 135 = Zurückweisung, NR 915 = Ablehnung, OA 631 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 135 = Kenntnis, NR 915 = Enthaltung, OA 631 = Ablehnung) REP und NPD (B 135 = Kenntnis, NR 915 = Annahme, OA 631 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL und Stv. Seitz (B 135 = Zurückweisung, NR 915 = Ablehnung, OA 631 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 29.05.2008
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Punkt 1: Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 135 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 915 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage OA 631 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Krebs dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGBFFREPNPD
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und ÖkoLinX-ARL gegen REP und NPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP, BFF, REP und NPD (= Ablehnung)

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