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Das Bahnhofsviertel braucht eine Zukunftsperspektive Stand der Arbeitsgruppe Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: B
104 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 04.02.2005, B 114

Betreff:

Das Bahnhofsviertel braucht eine Zukunftsperspektive Stand der Arbeitsgruppe Bahnhofsviertel

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 16.10.2003, § 6202

- NR 1001 GRÜNE, OA 1212 OBR 1, B 623/04 -

Mit Stadtverordnetenbeschluss § 6206 vom 16.10.2003 wurde der Magistrat aufgefordert, eine Projektgruppe ins Leben zu rufen, die sich um die Beseitigung der aktuellen Leerstände im Bahnhofsviertel kümmert. Mit dem vorliegenden Bericht informiert der Magistrat über den Stand der Arbeitsgruppe und deren Tätigkeiten.

Stand der Arbeitsgruppe Bahnhofsviertel November 2004

Die Arbeitsgruppe Bahnhofsviertel besteht aus Vertretern der Ämter Stadtplanung, Bauaufsicht und Wohnungswesen und tagt in regelmäßigem Turnus unter Federführung des Stadtplanungsamtes. Als externer Berater nimmt die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung GmbH (BSMF) an der Arbeitsgruppe teil.

Nach dem Beschluss § 6206 der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2003 hat die Arbeitsgruppe die Aufgabe, sich um die Beseitigung der derzeitigen Leerstände von Büroraum und Wohnungen im Bahnhofsviertel zu kümmern. Zur Bewältigung dieser Aufgabe hat die Arbeitsgruppe alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel konsequent und zeitnah einzusetzen. Mit der Aufhebung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum zur Jahresmitte 2004 ist allerdings ein wichtiges Instrument des Amtes für Wohnungswesen, gegen den Leerstand vorzugehen, weggefallen.

Im Falle der Moselstraße und der Weserstraße wurde der Magistrat aufgefordert, in Rücksprache mit dem Studentenwerk und der Evangelischen Wohnraumhilfe zu prüfen, ob dort studentisches Wohnen zu realisieren ist. Mit dem Studentenwerk und der Evangelischen Wohnraumhilfe wurde bisher noch kein Kontakt aufgenommen, weil gerade die Verfahren in der Moselstraße und der Weserstraße abgeschlossen sind oder die Eigentümer hier andere Nutzungsvorstellungen haben bzw. Verwaltungsverfahren laufen.

Der Erhalt der denkmalgeschützten Gebäude hat dabei hohe Priorität.

  1. Beseitigung der aktuellen Leerstände Die Bestandsaufnahme der Liste der leerstehenden Liegenschaften, die in der Anregung OA 1212 aufgeführt sind, sowie weiterer der Verwaltung bekannter Liegenschaften, ist abgeschlossen. Es handelt sich insgesamt um 19 Liegenschaften (siehe Liste in der Anlage). Aktueller Sachstand Fünf der 19 Liegenschaften werden entsprechend der Genehmigung genutzt. Bei zwei weiteren Liegenschaften ist der Leerstand sanierungsbedingt, Bauarbeiten sind hier in Gang. Begonnene Verfahren der Bauaufsicht und des Amtes für Wohnungswesen werden mit Nachdruck weiterbetrieben. Mit den übrigen Eigentümern ist die Arbeitsgruppe weiter in Verhandlung. Mehrere Eigentümer zeigen ein Interesse an der geplanten Förderung, einer beabsichtigt seine Liegenschaft zu verkaufen. Eine Liegenschaft wurde bereits verkauft, der neue Eigentümer plant hier die Modernisierung von Wohnraum, sowie die Umwandlung von Büro- in Wohnraum. Über die Liegenschaften in der Kaiserstraße 75-77 wird z.Zt. mit verschiedenen Interessenten verhandelt. Die Auftaktveranstaltung mit den Eigentümern am 24.06.04 war Auslöser für kontinuierlich stattfindende Informations- und Erörterungsgespräche. Diese Erörterungsgespräche haben zum Ziel, durch Beratung zu Baumaßnahmen, Umwandlung, Förderung, usw. die begonnenen Verfahren zügig zu Ende zu führen.
  2. Förderungsrichtlinie Zur Vergabe der im Haushalt- Produktbereich Stadtplanung - bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 10 Millionen € hat die Arbeitsgruppe einen Entwurf für die Förderungsrichtlinie erarbeitet. Der Entwurf wird der Stadtverordnetenversammlung Anfang 2005 vorgelegt. Mit dem Einsatz der Fördermittel soll die Wohnfunktion des Bahnhofsviertels gestärkt werden. Dies soll u.a. gefördert werden durch die Modernisierung und Neuschaffung von Wohnraum aber auch durch die Umwandlung von Büroraum zu Wohnraum, die Instandsetzung von denkmalgeschützten Fassaden sowie die Umgestaltung öffentlicher und privater Freiflächen. Nicht gefördert werden soll das Wiederherstellen der wohnlichen Nutzung im Rahmen anhängiger Verwaltungsverfahren.
  3. Rahmenplan Als Leitlinie für die weitere Entwicklung im Bahnhofsviertel erarbeitet die Arbeitsgruppe einen Rahmenplan. Hier werden sowohl die Mängel des Bestandes als auch die Chancen und Potentiale des Stadtteils aufgezeigt und grundlegende Ziele für die Entwicklung und für die Aufwertung des Wohnumfeldes genannt. In dem Konzept sollen in Form eines Maßnahmenplans die beabsichtigten Einzelplanungen und Maßnahmen einschließlich der Kosten und Förderansätze dargestellt werden. Der voraussichtliche zeitliche Ablauf soll abgeschätzt werden. Vorbild ist der Rahmenplan für Alt-Sachsenhausen. Der Rahmenplan soll präventive Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Bahnhofsviertels als Wohn- und Geschäftsstandort aufzeigen, um künftigen Leerständen sowie der Verschlechterung von Bebauung und Straßenräumen vorzubeugen. Die im Stadtteil aktiven Einrichtungen, Organisationen und Initiativen sollen in die Planung miteinbezogen werden. Einbezogen werden überdies insbesondere das Drogenreferat, das Polizeirevier und die Arbeitsgruppe "Sicherheitskoordination Innenstadt“ (SKI). Das Rahmenkonzept wird voraussichtlich bis April 2005 in der Arbeitsgruppe erstellt werden.
  4. Öffentlichkeitsarbeit Am 24.06.04 hat die bereits erwähnte Informationsveranstaltung für die Eigentümer stattgefunden. Hier sind die Eigentümer über die geplanten Förderungsmöglichkeiten sowie über die weiteren beabsichtigten Maßnahmen der Stadt Frankfurt am Main informiert und zur Mitarbeit und Kooperation ermuntert worden. Eine weitere Eigentümer- und Mieterversammlung ist für Anfang 2005 geplant, wenn die Förderungsrichtlinie beschlossen ist. Die Arbeitsgruppe hat ein Faltblatt erstellt, in dem die Bürger über den Stand der geplanten Maßnahmen im Bahnhofsviertel informiert und dazu aufgefordert werden, Anregungen, Wünsche sowie Ideen zu äußern. Beim Stadtteilfest des Bahnhofsviertels im September des vergangenen Jahres war die Arbeitsgruppe mit dem Faltblatt vertreten und stand den Bürgern für Fragen zur Verfügung. Im April 2005 ist ein Rundgang der Oberbürgermeisterin durch das Bahnhofsviertel geplant. Ziel ist es, die Potenziale, Vielfalt und Lebendigkeit des Stadtteils sichtbar zu machen, aber auch auf die Probleme hinzuweisen. Ferner soll der Stand der Arbeit der AG Bahnhofsviertel präsentiert werden. Die Arbeitsgruppe hat außerdem einen Internetauftritt erstellt. Die Internetseite mit Informationen zu den geplanten Maßnahmen und dem Stand der Förderungsrichtlinie ist über die Seiten des Stadtplanungsamtes zu finden. Begründung: Stadtplanungsamt Frankfurt am Main, 17.01.2005
  5. A31/ Mo Tel.: 48972 Leerstand von Liegenschaften im Bahnhofsviertel Auflistung der Liegenschaften Moselstraße 44 Moselstraße 46-48 Moselstraße 45 Moselstraße 52 Kaiserstraße 51 Weserstraße 14 Moselstraße 35 – neu aufgenommen Moselstraße 39 Moselstraße 34 Moselstraße 32 Moselstraße 30 Münchener Straße 38 Münchener Straße 37 Münchener Straße 23 Weserstraße 16 Kaiserstraße 75/77 Kaiserstraße 73 – neu aufgenommen Münchener Straße 55 Taunusstraße 37

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2003OFOF 581/1Ungeahnte Wohnungsreserven im Bahnhofsviertel - was wird getan, damit dort wieder gewohnt wird?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 11. März 2003OAOA 1212Ungeahnte Wohnungsreserven im Bahnhofsviertel - was wird getan, damit dort wieder gewohnt wird?Anregung
  3. 12. Mai 2003NRNR 1001Das Bahnhofsviertel braucht eine ZukunftsperspektiveSTVV-Antrag · GRÜNE
  4. 1. März 2004BB 136Das Bahnhofsviertel braucht eine ZukunftsperspektiveMagistratsbericht
  5. 10. September 2004BB 623Das Bahnhofsviertel braucht eine ZukunftsperspektiveMagistratsbericht
  6. 4. Februar 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 104 Wochen
    BB 114Das Bahnhofsviertel braucht eine Zukunftsperspektive Stand der Arbeitsgruppe Bahnhofsviertel
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 1
Sitzung 39 · 01.03.2005
TO I, TOP 30
Beraten
a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 114 ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.04.2005
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 40 · 21.04.2005
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 114 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 41 · 02.05.2005
TO I, TOP 25
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Sonstige:
FDP (Kenntnis)FAG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FAG (= Kenntnis)

Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen
Sitzung 41 · 02.06.2005
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 114 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Sonstige:
REP (Kenntnis)PDS (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und PDS (= Kenntnis)

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