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Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
120 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.01.2000, B 10

Betreff:

Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

l. Beschl. d. Stv.-V. vom 16.12.1999, § 5232 - NR 202 CDU/SPD, NR 851 CDU, B 429/99 -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 19. September 1997MM 204Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)Magistratsvortrag
  2. 11. Dezember 1997NRNR 202Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · CDU, SPD
  3. 11. Dezember 1998BB 907Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am MainMagistratsbericht
  4. 5. November 1999MM 234Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)Magistratsvortrag
  5. 24. November 1999NRNR 851Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main (Bauaufsichtsgebührensatzung)STVV-Antrag · CDU
  6. 10. Januar 2000Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 120 Wochen
    BB 10Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main
    Magistratsbericht
  7. 10. November 2000MM 204Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 31 · 14.02.2000
TO I, TOP 43
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Einstimmige Annahme, CDU vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 22.02.2000
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 10 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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