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Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: B
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 18.06.1999, B 429

Betreff:

Satzung über die Bauaufsichtsgebühren der Stadt Frankfurt am Main

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 11.12.1997, § 1306 - NR 202 CDU/SPD, B 907/98 -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Juni 1999 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen und Bauen
Sitzung 25 · 23.08.1999
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 25 · 31.08.1999
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 429 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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