Kunstrasenplätze
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Neues zu Birsteiner Straße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 16.03.2015, B 104
Betreff: Kunstrasenplätze Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 18.12.2014, § 5379 Anl. 7 - E 52/14 SPD - Zu 1.) Die Entscheidung über die Prioritäten bzw. die Rangfolge des Abarbeitens der in der bisherigen Anlage 3 der Vorlage "Sanierung städtischer Sportanlagen" (M 175 vom 17.08.2012, § 2209 vom 11.10.2012) enthaltenen Maßnahmen wird aus sportfachlicher und baufachlicher Sicht getroffen. Langfristig ist geplant, sofern es umwelt- und landschaftsschutzrechtlich keine Einwände gibt, alle Sportanlagen mit mindestens einem Kunstrasenplatz zu versehen.
Zu 2.
a) Die Sportanlage Birsteiner Straße verfügt über je ein Rasen-, Tennen- und Kunstrasenspiel feld. Der Rasenplatz wird von einer 400 m Tennenlaufbahn umgeben. Im September 2012 wurde das neue Umkleide- und Funktionsgebäude eingeweiht (Bausumme gemäß Bau- und Finanzierungsvorlage: 1,9 Mio. € netto). Das 2006 gebaute Kunstrasenspielfeld steht in der Betreuung des Hockey-Clubs Schwarz-Orange 1922 e.V. Die anderen Spielfelder sowie die Laufbahn werden von der Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. Frankfurt am Main betreut. Die beiden Betreuungsverträge wurden zum 01.08.1998 abgeschlossen. Weitere Nutzer der Sportanlage Birsteiner Straße sind die umliegenden Schulen (Schulsport und Bundesjugendspiele) sowie der JUZ Fechenheim. Aktuell nehmen 15 Mannschaften der Vereine Sportvereinigung Fechenheim 03 e.V. und JUZ Fechenheim am Spielbetrieb teil. Ihnen steht der Hockey-Kunstrasenplatz nach Absprache mit dem Hockey-Club Schwarz-Organge e.V. in Ausnahmefällen zur Verfügung. Der Wunsch der beiden Fußballvereine nach einem weiteren Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Birsteiner Straße ist dem zuständigen Fachamt bekannt. Eine Aussage zu einem möglichen Zeitpunkt der Umwandlung des Tennen- in einen Kunstrasenplatz kann derzeit nicht getroffen werden.
Zu 2.
b) Derzeit besteht die Sportanlage Dornbusch aus insgesamt 5 Sportplätzen, zwei Rasen- und zwei Tennenplätzen und einem Spielfeld mit Felsensandbelag. Einer der Rasenplätze wird von einer nicht normgerechten Laufbahn umrundet. Es besteht eine Planung zur Umgestaltung der Sportanlage aus dem Jahr 2008, die vorsah, die Flächen in drei Kunstrasenplätze (davon einer mit 400 m Kunststofflaufbahn) und einen Rasenplatz umzubauen. Gleichzeitig sollte das Umkleide- und Funktionsgebäude abgerissen und durch einen Neubau zwischen den Spielfeldern ersetzt werden. Die Finanzierung der Maßnahme ist aktuell nicht möglich, es wird von einem Gesamtbedarf von rund 8 Mio. € (Schätzung aus 2008) ausgegangen. Der Bau eines einzelnen Kunstrasenplatzes im Rahmen des Sanierungsprogrammes für städtische Sportanlagen ist für die Jahre 2015 und 2016 nicht vorgesehen. Der Umbau von vorhandenen Tennen- oder Naturrasenspielfeldern in Kunstrasenplätze schlägt pro Platz mit ca. 1,0 Mio. € zu Buche. Im Haushalt 2015/16 stehen p. a. 1,5 Mio. € im Sanierungsprogramm für ungedeckte Sportanlagen zur Verfügung. Unter Berücksichtigung weiterer Sanierungsbedarfe unter baufachlichen Aspekten ist eine Realisierung der o. g. Vorschläge nur bei einer Ausweitung der zur Verfügung stehenden Mittel möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. November 2014EE 52Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe KunstrasenplätzeEtatantrag · SPD
- 16. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenBB 104KunstrasenplätzeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)