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Diskriminierung durch Urinal

Vorlagentyp: ARÖMER
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 22.06.2015, A 875

Betreff: Diskriminierung durch Urinal Die FNP berichtete kürzlich über ein von der Stabsstelle Sauberes Frankfurt in der Moselstraße/Ecke Karlsplatz aufgestelltes Urinal, um das Urinieren an Hauswände einzudämmen. Nach Angaben des zuständigen Projektleiters kann dieses Urinal von Männern und Frauen benutzt werden, aber - so der Projektleiter: "Da wir uns aber auch hier für eine offene Bauweise entschieden haben, ist die Hemmschwelle für Frauen entsprechend höher". Falls die Hemmschwelle für Frauen bei der Benutzung des Urinals tatsächlich höher ist, stellt dies eine nicht akzeptable Diskriminierung dar. Diese könnte dadurch beseitigt werden, dass das Urinal in geschlossener Bauweise errichtet wird oder alternativ dass bei der Erziehung der Kinder darauf hingewirkt wird, diese Hemmschwelle zu senken. Offensichtlich werden Kinder immer noch zu geschlechtsspezifischen Verhaltensweisen erzogen. Ein Ergebnis dieser verfehlten und sexistischen Erziehung ist es, dass Männer in der Regel kein Problem damit haben, in der Öffentlichkeit zu urinieren, während den meisten Frauen dies äusserst unangenehm ist. Das führt dazu, dass die Stadt ein Urinal aufstellt und dessen Benutzung - scheinbar diskriminierungsfrei - für Männer und Frauen gleichermassen freigibt. Im Ergebnis wird dieses dann jedoch aufgrund anerzogener sexistischer Verhaltensmuster von Frauen praktisch nicht benutzt. Ein klarer Fall von indirekter und subtiler Diskriminierung, die rechtlich kaum angreifbar und damit umso verwerflicher ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Hält es der Magistrat für akzeptabel, ein Urinal aufzustellen und dessen Benutzung für beide Geschlechter freizugeben, obwohl ihm bewusst ist, dass dieses von Frauen nicht genutzt werden wird ?
  2. Wird der Magistrat die Diskriminierung dadurch beseitigen, dass er ein Urinal in geschlossener Bauweise errichtet ?
  3. Wird der Magistrat darauf hinwirken, dass die Anerziehung geschlechtsspezifischer Verhaltensweisen, die z.B. zu unterschiedlichen Hemmschwellen beim Urinieren in der Öffentlichkeit führen, zukünftig vermieden wird ?
  4. Falls 3. zutreffend: wie wird der Magistrat dies konkret umsetzen ?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Juni 2015Sie sind hier
    AA 875Diskriminierung durch Urinal
    STVV-Anfrage · RÖMER
  2. 2. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 355Diskriminierung durch UrinalMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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