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Illegale Baumrodung im Bereich Gateway Gardens

Vorlagentyp: AAfD
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 25.08.2016, A 72

Betreff: Illegale Baumrodung im Bereich Gateway Gardens Mit dem Bericht B 161 vom 24.06.2016 beantwortete der Magistrat die Anfrage A 3 vom 01.04.2016. Gegenstand der Anfrage war die illegale Rodung einer Waldfläche durch die Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft mbH. Der Magistrat führt hierzu aus, dass er im Oktober 2015 Kenntnis über die erfolgte Rodung in Zuständigkeit des Grünflächenamtes, Abteilung StadtForst und der Unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt erhalten habe. Die Rodung war im Februar 2015 erfolgt und wurde von der Gateway Gardens Grundstücksgesellschaft mbH veranlasst. Eine Baumfällgenehmigung gemäß § 12 HWaldG lag nicht vor. Wie der Magistrat weiter ausführt, haben sich in einem Gesprächstermin die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt am Main gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Darmstadt und der Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens auf die Wiederaufforstung und die künftige planungsrechtliche Sicherung der Grundstücksflächen als "Wald" geeinigt. Dieses Vorgehen ist zumindest unüblich und entspricht nicht dem durch Gesetz vorgeschriebenen Procedere. Im Fall eines gesetzeswidrigen Handelns (hier: illegale Baumfällung) ist es Aufgabe der Behörden, den Täter zur Beseitigung der Tatfolgen zu verpflichten und ggf. Sanktionen zu verhängen, um eine Wiederholung auszuschließen. Aus den Ausführungen des Magistrats ergeben sich jedoch weitere Fragen. Die offensichtlich illegale Waldrodung durch die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens betraf nicht nur deren eigene Grundstücke, sondern auch solche, die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen. Auch wenn eine Wiederaufforstung vereinbart wurde, kann diese den gerodeten Baumbestand in seiner Funktion aktuell nicht ersetzen. Weiterhin stellt sich die Frage, ob und wie die zuständigen Behörden das rechtswidrige Vorgehen geahndet haben, um eine Wiederholung auszuschließen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:

  1. Welche Behörde war für die Erteilung der Baumfällgenehmigung zuständig?
  2. Aus welchen Gründen wurde eine Baumfällgenehmigung durch die Grundstücksgesellschaft Gateway Gardens nicht beantragt?
  3. Aus welchen Gründen erfolgte die Fällung der Bäume?
  4. Wie viele Bäume wurden insgesamt gefällt?
  5. Welche Bäume (Art, Größe, Alter) wurden gefällt?
  6. Wurden auch Bäume gefällt, die auf Grundstücken der Stadt Frankfurt standen?
  7. Falls 6. zutreffend: wie viele?
  8. Falls 6. zutreffend: wurde die Stadt Frankfurt durch den Verursacher entschädigt?
  9. Auf welchem Weg erlangte der Magistrat Kenntnis von der Fällung der Bäume?
  10. Welche Maßnahmen haben die zuständigen Behörden ergriffen, um das illegale Fällen der Bäume zu ahnden (z. B. Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitsverfahren)?
  11. Auf welcher Rechtsgrundlage haben sich die städtischen Behörden mit den Tätern zu einem Gesprächstermin treffen anstatt einfach die durch Gesetz vorgesehenen Anordnung zu treffen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2016Sie sind hier
    AA 72Illegale Baumrodung im Bereich Gateway Gardens
    STVV-Anfrage · AfD
  2. 21. November 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 291Illegale Baumrodung im Bereich Gateway GardensMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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