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Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte?

Vorlagentyp: AFAG
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 14.10.2008, A 703

Betreff: Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte? Am Rande der diesjährigen zentralen Veranstaltung zur Europäischen Woche der Mobilität auf dem Roßmarkt am Samstag, 20.9.2008, wiesen FBAG-Mitglieder auf Rollstühlen bei einer mehrmaligen, kurzen Blockade der Börsenstraße am Goetheplatz darauf hin, dass die Stadt die Mobilitätsinteressen von behinderten Menschen weiterhin missachtet (siehe FNP 22.9.2008 "Rolis blockierten den Verkehr"). Wie kann das sein, ist doch die FBAG seit 1992 beratendes Gremium des Magistrats bei allen Belangen behinderter Menschen? So heißt es in der FBAG-Satzung: "Vor Entscheidungen soll die FBAG zu allen Vorhaben und Planungen - vor allem im Bereich Verkehr, Stadtplanung, Wohnungs- und Sozialpolitik - Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und in allen Behindertenbelangen informiert und angehört werden." Das Engagement der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) ist ehrenamtlich und sollte seitens der Stadt hinsichtlich der Barrierefreiheit viel wirksamer unterstützt und deutlicher gewürdigt werden. Wir fragen daher den Magistrat:

  1. Information und Anhörung: Zu welchem Zeitpunkt informiert der Magistrat die FBAG bei Planungs- und Bauvorhaben zur Sicherstellung der Barrierefreiheit, wann hört er die FBAG an und wie (z.B. Vorlage detaillierter Planungsunterlagen) geschieht das?
  2. Werden alle relevanten Baumaßnahmen (öffentliche Gebäude, Verkehrsinfrastruktur), bei denen es auf die Beachtung der Barrierefreiheit ankommt, vor Magistratsbeschluss der FBAG vorgelegt und eine Stellungnahme der FBAG angefordert? Ist diese Stellungnahme in den Akten zu finden?
  3. Stimmt das Planungsdezernat seit 1992 alle relevanten Bauvorhaben mit der FBAG ab? Durch welche Information erkennen die Stadtverordneten die Zustimmung oder Nichtzustimmung durch die FBAG? Wie wird (z.B. schriftlicher Vermerk) deutlich, ob und wie auf Änderungswünsche der FBAG eingegangen wurde? Hat sich im Laufe der Jahre die beratende Zusammenarbeit zwischen Magistrat und FBAG und die Beachtung der Richtlinien für Barrierefreiheit seitens der Stadtverwaltung verbessert oder verschlechtert?
  4. Stimmt auch das Verkehrsdezernat alle relevanten Bauvorhaben mit der FBAG ab? Durch welchen schriftlichen Vermerk erkennen die Stadtverordneten die Zustimmung oder Nichtzustimmung durch die FBAG? Wie wird deutlich, ob auf Änderungswünsche der FBAG eingegangen wurde?
  5. Wurde der neue Aufzug Hauptwache im Allianzgebäude, der versteckt liegt und bei dem sowohl deutliche Hinweisschilder als auch das Blindenleitsystem fehlen, so mit der FBAG abgestimmt? Wie lautet die Stellungnahme der FBAG?
  6. Bittet der Magistrat die FBAG ausdrücklich, bei bestimmten oder bei allen Bauvorhaben auch während der Ausführung und vor allem bei der Endabnahme die erforderliche Barrierefreiheit gründlich zu überprüfen? Ist das bei der Platzfolge Roßmarkt, Goetheplatz, Rathenauplatz (noch im Bau) sowie dem Steinweg geschehen? Wie lautet die Stellungnahme der FBAG?
  7. Wird der Ablauf der Abstimmung von Bauvorhaben zwischen Magistrat und FBAG neu überdacht, damit Barrierefreiheit bereits in der Planungsphase sichergestellt wird und nicht nachträglich mit zusätzlichen Kosten umgebaut werden muss (Beispiel: fehlender Gehweg am Aufzug Holzhausenstraße)?
  8. Welchen FBAG-Forderungen nach barrierefreier Mobilität kommt der Magistrat aus welchen Gründen nicht nach, weshalb es zu Protesten von FBAG-Mitgliedern kommt, wie am 20.9.2008 am Goetheplatz geschehen?
  9. Gibt es bei der Zusammenarbeit von Magistrat und FBAG Verbesserungsbedarf, wenn ja, welcher, oder ist die Beratungstätigkeit eine Erfolgsgeschichte?
  10. Wird der Magistrat in den einzelnen Dezernaten sachkundige Personen benennen, die Kontaktpersonen - für die FBAG und die Öffentlichkeit - für Barrierefreiheit sind?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. Oktober 2008Sie sind hier
    AA 703Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte?
    STVV-Anfrage · FAG
  2. 16. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 34Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine ErfolgsgeschichteMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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