Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte
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Bericht des Magistrats vom 16.01.2009, B 34
Betreff: Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte Vorgang: A 703 FAG Zu 1. bis 3.: Ansprechpartnerin des Stadtplanungsamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung in allen Fragen der Barrierefreiheit ist die Behindertenbeauftragte. Diese ist mit der Geschäftsführung der Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG) betraut. Insbesondere soweit grundsätzliche Fragen der Barrierefreiheit zu erörtern sind, können diese über die Behindertenbeauftragte in die Gremien der FBAG - z.B. die zuständigen Fachausschüsse - eingebracht werden. Im Magistratsbeschluss vom 28.08.1992 betreffend die "Zusammenarbeit zwischen Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft (FBAG)" heißt es unter Ziffer 4: "Der Magistrat erkennt die FBAG als beratendes Gremium an. Er beteiligt sie bei der Entwicklung von bedeutsamen Bau-, Planungs- und Verkehrsgrundsätzen und -vorhaben. Der Magistrat hört die FBAG an, wenn Ausnahmeregelungen zu gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Belange der behinderten Bürgerinnen und Bürger beabsichtigt sind. Der Magistrat informiert die FBAG frühzeitig über grundsätzliche Angelegenheiten, die die behinderten Bürgerinnen und Bürger betreffen, insbesondere in den Bereichen Soziales, Schule, Sport und Kultur." Vor diesem Hintergrund erfolgt im Regelfall keine direkte und formalisierte Beteiligung der FBAG zu einzelnen Projekten - vielmehr erfolgt eine regelmäßige Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten. Die Abstimmung bedeutender Verkehrprojekte erfolgt im Rahmen der Koordinierungsgruppe Verkehr, in der auch die Behindertenbeauftragte vertreten ist. Die Projekte zur Umgestaltung des öffentlichen Raums - insbesondere des Investitionsprogramms Schöneres Frankfurt - werden in regelmäßigen Routinesitzungen mit der Behindertenbeauftragten abgestimmt.
Zu 4.: Magistratsvorlagen zu Vorplanungen sowie Bau- und Finanzierungsvorlagen relevanter Straßenbauvorhaben werden vor Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung des Verkehrsausschusses erörtert. Die FBAG hat das Rederecht in diesem Ausschuss. Zu den Sitzungen werden Niederschriften veröffentlicht. Zuvor werden die Vorplanungen und größere Planänderungen im Zuge der Entwurfsplanung in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) beraten und beschlossen. Die Behindertenbeauftragte, die zugleich auch die Geschäftsführerin der FBAG ist, ist in der KGV vertreten. Zu den Sitzungen werden magistratsinterne Protokolle verfasst. Bei Zuschussmaßnahmen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erteilt die Behindertenbeauftragten im Zuge der Antragsstellung ihre schriftliche Zustimmung zu den Maßnahmen.
Zu 5.: Bereits im Juni 2006 fand eine Abstimmung zum Aufzug Hauptwache im Allianz-Gebäude unter der Beteiligung der Behindertenbeauftragten statt, bei der eine generelle Zustimmung erteilt wurde. Eine Beschilderung wurde einvernehmlich festgelegt, ein Blindenleitsystem wurde nicht explizit gefordert. Die Beschilderung wurde vorerst provisorisch hergestellt. Des Weiteren wurde die von der Behindertenbeauftragten geforderte farbige Hervorhebung des Rampenbereiches vor dem Aufzug realisiert.
Zu 6.: Die Aspekte der Barrierefreiheit sind bei der Planung im Grundsatz berücksichtigt. Auf die Berichte des Magistrats zur Barrierefreiheit im Bereich Rathenauplatz - Goetheplatz - Roßmarkt - insbesondere den Bericht B 379 vom 13.06.08 - wird verwiesen. Eine Prüfung im Rahmen der Ausführung und bei der Endabnahme - erfolgt durch das Amt für Straßenbau und Erschließung. Besonderes Augenmerk wird dabei u. a. auf eine möglichst ebene Ausführung der Kleinpflasterflächen gelegt. Eine Beteiligung der FBAG ist nicht vorgesehen.
Zu 7.: Der Aspekt der Barrierefreiheit wird bei den Planungen regelmäßig beachtet. Die bewährte Abstimmung der Planungen mit der Behindertenbeauftragten soll weiter fortgesetzt und wo nötig intensiviert werden. In besonderen Einzelfällen bzw. bei schwierigen Detailfragen werden in Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten z.B. die Vertretung des Blinden- und Sehbehindertenbundes sowie Betroffene eingebunden.
Zu 8.: Fehlanzeige Zu 9.: Aus unserer Sicht hat sich die oben geschilderte Praxis der Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten bewährt. Die Zusammenarbeit soll weiter intensiviert und die Planung und bauliche Umsetzung durch die Entwicklung und weitere Etablierung von Standards unterstützt werden.
Zu 10.: Da die Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit in der Regel nicht losgelöst von konkreten Planungsvorhaben zu beantworten sind, erscheint es sinnvoll, dass der jeweilige Leiter der zuständigen Fachabteilung bzw. der einzelne Sachbearbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2008AA 703Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine Erfolgsgeschichte?STVV-Anfrage · FAG
- 16. Januar 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 34Barrierefreiheit: Beratung des Magistrats durch die FBAG eine ErfolgsgeschichteMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und NPD (= Kenntnis)