Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke
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Baustraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
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Anfrage vom 29.07.2019, A 518
Betreff: Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.10.2019 Im Dezember 2017 verkündete die Deutsche Bahn AG den offiziellen Baubeginn für den ersten Bauabschnitt der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel. Seither werden seitens der Bahn überwiegend vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, etwa die Einbringung von zusätzlichen Weichen, der Abriss einer Fußgängerbrücke sowie Rodungsarbeiten und die Errichtung einer Baustraße. Die hessischen Sommer-ferien 2019 nutzte die Bahn nach eigenen Angaben für umfangreichere Baumaßnahmen, was von Anliegern bestätigt wurde. Aufgrund erheblichen Widerstands gegen diesen Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke zu einer Güterzug-Magistrale mitten durch dicht besiedelte Wohngebiete ist die Bahn mit ihren Ausbauplänen massiv in Verzug geraten, zum einen durch zahlreiche Mängel in der Planung sowie zahlreiche Grundstückseigentümer, die sich gegen eine Enteignung wehren. Weiterhin hat das Verfahren für den zweiten Bauabschnitt zwischen Bad Vilbel und Friedberg zwischenzeitlich so umfangreiche Änderungen erfahren, dass eine erneute komplette Offenlage notwendig geworden ist. Damit ist der ursprünglich von der Bahn angestrebte Termin 2023 für den Ausbau dieser Teilstrecke in weite Ferne gerückt. Die Auskunftsersuchen des vom Ausbau besonders betroffenen Ortsbeirates 9, wie etwa die V 1149, V 1154 und die V 1155 (alle vom 14.02.19) oder die Anregungen an den Magistrat, OM 4189 (vom 24.01.19) und OM 4226 (vom 14.02.19) sind bis heute unbeantwortet geblieben bzw. wurden mit dem Bedauern quittiert, in der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist keine Stellungnahme abgeben zu können. Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Hat die Deutsche Bahn der Stadt Frankfurt ihr aktualisiertes Logistikkonzept für den Baustellenverkehr im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke mittlerweile vorgelegt? 2.) Sofern das aktualisierte Logistikkonzept für den Baustellenverkehr seitens der Bahn zwischenzeitlich vorgelegt wurde, ist dieses bereits genehmigt? 3.) Entgegen der Planfeststellung plant die DB offensichtlich die Verfüllung und Beseitigung der Eisenbahnüberführung Ginnheim (siehe Mail der DB an den OBR 9 vom 11.07.19). Diese Fußgänger- und Radfahrerunterführung stellt eine wichtige Verbindung zwischen Ginnheim und der Nordweststadt sowie für Grüngürtelnutzer und Sportvereine dar. Eine Stilllegung dieses wichtigen Übergangs ist nicht vom Planfeststellungsbeschluss abgedeckt. Es würden gewachsene Verkehrsbeziehungen zerstört, ohne dass die Betroffenen (Erholungssuchende, Radfahrer, Kleingartenbesitzer, etc.) dagegen einwenden konnten, denn nach dem Planfeststellungsbeschluss bleibt die Eisenbahnüberführung Ginnheim erhalten. Welchen Kenntnisstand hat die Stadt Frankfurt zur Stilllegung dieser Überführung und warum wurden die Betroffenen nicht in die Planänderung einbezogen? 4.) Wurde bzw. wird im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke mit umweltunverträglichen Chemikalien oder Baustoffen gearbeitet? Sofern 4. mit "Ja" beantwortet wird: 4.1) Um welche Substanzen handelt es sich konkret und inwieweit besteht die Gefahr, dass diese im Rahmen der Baumaßnahmen in den Boden und/oder ins Grundwasser gelangen konnten bzw. können? 5.) Wurde oder wird im Rahmen des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke mit asbesthaltigen Materialien umgegangen? Sofern 5. mit "Ja" beantwortet wird: 5.1) Wo wurden bzw. werden diese gelagert? 5.2) Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde bzw. wird dabei der ausreichende Schutz von Umwelt, Anwohnern, Passanten und ausführenden Handwerkern sichergestellt? 6.) Liegen die für den Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke erforderlichen Wasserrechte, insbesondere für den Eingriff in das Grundwasser, Wasserhaltungen an Bauwerken und im Rahmen der Bodenverbesserungen, Aufstauungen und Grundwasserfließveränderungen durch Stabilisierungsinjektionen in den Boden sowie für das Wiedereinleiten abgepumpten Wassers vor? 6.1) Falls die vorgenannten Wasserrechte vorliegen, wurden die betroffenen Anlieger (Kleingartenbesitzer, Landwirte, Gärtner sowie Haus- und Grundbesitzer) an den Genehmigungsverfahren beteiligt? 7.) Offensichtlich konnten weder die Deutsche Bahn noch das Eisenbahnbundesamt bisher das Vorliegen einer Genehmigung für die bestehende Main-Weser-Bahnstrecke bestätigen. Ist dem Magistrat dieser Umstand bekannt und falls ja, wie bewertet er diesen? 8.) Für den Ausbau der Main-Weser-Bahn im ersten Bauabschnitt besteht noch kein abschließendes Baurecht, da gegen das Urteil des VGH Kassel vom 23.11.18 (in Sachen Planänderungsbeschluss vom 26.10.15) Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht wurde und diese noch nicht vom BVerwG entschieden wurde. Gemäß § 133 VwGO hemmt die Beschwerde die Rechtskraft des Urteils. Warum duldet die Stadt Frankfurt die Ausführung von noch nicht genehmigten Baumaßnahmen durch die Deutsche Bahn? 9.) Wie bewertet der Magistrat die Sinnhaftigkeit der Errichtung des Ausbaus der Main-Weser-Bahnstrecke im ersten Bauabschnitt im Hinblick auf die Tatsache, dass ein Baurecht für den zweiten Bauabschnitt zwischen Bad Vilbel und Friedberg noch nicht einmal im Ansatz in Sicht ist und zumindest die theoretische Möglichkeit besteht, dass die Deutsche Bahn dieses überhaupt nicht erlangen könnte?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019Sie sind hierAA 518Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeSTVV-Anfrage · BFF
- 29. Juli 2019NRNR 920Sofortiger Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeSTVV-Antrag · BFF
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 444Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AFD, FDP und BFF (= Aufnahme auf TO)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.