Sofortiger Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Main-Weser-Bahnstrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, beim Eisenbahnbundesamt einen sofortigen Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-Bahn zu erwirken, bis die Antworten zur Anfrage A 518 der BFF-Fraktion im Römer vom 29.07.2019 Aufschluss darüber geben, ob für den Ausbau der Main-Weser-Bahn im ersten Bauabschnitt bereits abschließendes Baurecht vorliegt und inwieweit die Baumaßnahme im Hinblick auf das Logistik-konzept, den Wasserschutz, der Bodenkontamination sowie dem Umgang mit Asbest den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht. Begründung: Der im Dezember 2017 von der Deutschen Bahn AG verkündete, offizielle Baubeginn für den ersten Bauabschnitt der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel wirft zahlreiche Problemstellungen und Fragen auf. Nach den seither erfolgten vorbereitenden Baumaßnahmen beginnt die DB nach eigenen Angaben Ende Juli 2019 mit der Verbreiterung des Bahndamms zwischen Eschersheim und Ginnheim. Für die Anlieferung von rund 30.000 Kubikmetern Erde sei mit täglich 60 Lastwagen in den nächsten vier Monaten zu rechnen, teilte das Unternehmen mit. Solange von den Bauarbeiten oder Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke stehen, Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen und diese weder hinreichend bekannt, untersucht noch vom Eisenbahnbundesamt bzw. den beteiligten Instanzen genehmigt sein sollten, ist ein sofortiger Baustopp unerlässlich, um mögliche finanzielle, ökologische und gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Inhalt
Antrag vom 29.07.2019, NR 920
Betreff: Sofortiger Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, beim Eisenbahnbundesamt einen sofortigen Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-Bahn zu erwirken, bis die Antworten zur Anfrage A 518 der BFF-Fraktion im Römer vom 29.07.2019 Aufschluss darüber geben, ob für den Ausbau der Main-Weser-Bahn im ersten Bauabschnitt bereits abschließendes Baurecht vorliegt und inwieweit die Baumaßnahme im Hinblick auf das Logistik-konzept, den Wasserschutz, der Bodenkontamination sowie dem Umgang mit Asbest den geltenden gesetzlichen und normativen Anforderungen entspricht.
Begründung: Der im Dezember 2017 von der Deutschen Bahn AG verkündete, offizielle Baubeginn für den ersten Bauabschnitt der Main-Weser-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel wirft zahlreiche Problemstellungen und Fragen auf. Nach den seither erfolgten vorbereitenden Baumaßnahmen beginnt die DB nach eigenen Angaben Ende Juli 2019 mit der Verbreiterung des Bahndamms zwischen Eschersheim und Ginnheim. Für die Anlieferung von rund 30.000 Kubikmetern Erde sei mit täglich 60 Lastwagen in den nächsten vier Monaten zu rechnen, teilte das Unternehmen mit. Solange von den Bauarbeiten oder Maßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke stehen, Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen und diese weder hinreichend bekannt, untersucht noch vom Eisenbahnbundesamt bzw. den beteiligten Instanzen genehmigt sein sollten, ist ein sofortiger Baustopp unerlässlich, um mögliche finanzielle, ökologische und gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Juli 2019Sie sind hierNRNR 920Sofortiger Baustopp für den Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeSTVV-Antrag · BFF
- 29. Juli 2019AA 518Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeSTVV-Anfrage · BFF
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 17 WochenBB 444Ausbau der Main-Weser-BahnstreckeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE und FDP und gegen BFF und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF und FRANKFURTER (= Annahme)