Liegenschaft In der Au 14-16
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In der Au — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Städtische Wohnungen07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Städtische Liegenschaft „In der Au 14-16“ dem Wohnungsmarkt zuführen26.01.2026 · E (Etatantrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu In der Au per E-MailInhalt
Anfrage vom 08.05.2019, A 489
Betreff: Liegenschaft In der Au 14-16 Vorgang: Zwischenbescheide des Magistrats vom 12.07.2019, 17.12.2019, 22.04.2020 und 24.08.2020 In der 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019 äußerte sich der zuständige Stadtrat Schneider ausführlich zur Immobilie in der Au 14-16. Unter anderem führte er folgendes aus: "Die besetzte Liegenschaft In der Au 14 bis 16 besteht aus einem ehemaligen Bürogebäude sowie einer größeren Freifläche, die durch Zäune, Sichtschutzblenden und Hecken abgeriegelt und nicht ohne Weiteres zu betreten ist (....) In der Liegenschaft sind bis heute keine Bewohnerinnen und Bewohner gemeldet. Die Personen, die sich regelmäßig dort aufhalten und die Immobilie nutzen, um nicht zu sagen besetzen, zeigen kein Interesse an Gesprächen mit dem Magistrat. Aus diesem Grund hat der Magistrat nach wie vor auch keine Ansprechpartnerin und keinen Ansprechpartner ausmachen können. Die Bemühungen des Magistrats, Verhandlungen mit den derzeitigen Nutzern aufzunehmen, sind daher bislang erfolglos geblieben". "Da niemand dort gemeldet ist, können wir auch nicht ausmachen, wer in Personen sich dort aufhält". "Da wir ja nur vermuten, dass es sich um eine Wohnnutzung handelt, die darin stattfindet, gehe ich davon aus, dass bisher keine Nutzungsänderung erfolgt ist. Wir wissen allerdings, das kann ich sagen, weil es von außen einsehbar ist, dass auch das sehr große Außengelände hinter dem Gebäude zu Wohnzwecken...". "Der große Freibereich hinter dem Gebäude wird zweifellos zu Wohnzwecken genutzt. Man kann ohne Weiteres feststellen, dass dort diverse Wohnwagen, Baracken und Ähnliches errichtet worden sind. Dort gibt es Plumpsklos, Toilettenanlagen will ich es nicht nennen. Das kann man von außen sehen. Wir haben auch feststellen können oder müssen, dass dort alte Schrottfahrzeuge abgestellt und Gasflaschen frei gelagert werden. Das haben wir an die verschiedenen Verwaltungsstellen weitergeleitet, um zu prüfen, ob aus bauordnungsrechtlicher, feuerpolizeilicher oder umweltrechtlicher Sicht Maßnahmen erforderlich sind". "Ich glaube, dass mein Vorgänger im Amt des Baudezernenten (gemeint ist der Baudezernent Zimmermann - FDP) damals nicht auf die Suche nach den Brandschutzklappen und den richtigen Rettungswegkarten gegangen ist (....) Es gibt keinen Kontrahierungszwang. Auch nicht, wenn Sie auf jemanden zugehen und sagen: Sie haben als Mieter eine sichere Rechtsposition, es wäre vielleicht gut, wenn Sie einen Vertrag mit uns abschließen, weil ein Vertrag ja nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte einräumt. Die Mitteilung, dass das Interesse am Abschluss eines Mietvertrages dort nicht vorliegt, muss man festhalten". In der 30. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019 beantwortete der Magistrat die Frage 1787, die die genannte Liegenschaft zum Gegenstand hatte. Der Magistrat führte hierzu aus, dass "eine Bereitschaft der Bewohner der Liegenschaft In der Au 14-16 zum Abschluss eines Mietvertrages nach wie vor nicht besteht". Weiterhin habe der Magistrat den bestehenden Zustand in Augenschein genommen und "prüft, ob relevante brandschutzrechtliche und baurechtliche Verstöße vorliegen, die verfolgt und abgestellt werden müssen. Darüber hinaus sind derzeit keine Maßnahmen geplant, da sich insbesondere für eine denkbare Räumung des Geländes in der Stadtverordnetenversammlung keine politische Mehrheit findet". Aus den Äußerungen des Magistrats ist zu entnehmen, dass die Liegenschaft und das Gebäude nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind. Das Grundstück ist auch im Regionalen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet ausgewiesen. Gleichwohl wird das Grundstück tatsächlich von einer unbekannten Anzahl unbekannter Personen bewohnt, die jedoch dort nicht gemeldet sind. Die Wohnnutzung beschränkt sich dabei nicht auf das - nicht zum Wohnen bestimmten - Gebäude, sondern findet auch auf dem Gelände selbst in "diversen Wohnwagen, Baracken und ähnlichem" statt. Als "sanitäre Einrichtungen" dienen dabei "Plumpsklos", die der Stadtrat nicht als "Toilettenanlagen" bezeichnen möchte. Hier stellt sich die Frage nach der baurechtlichen Genehmigung dieser "Anlagen" sowie der hygienischen Situation bei der Benutzung der vom Dezernenten erwähnten "sanitären Einrichtungen". Die genannten Personen sind nicht bereit, mit Vertretern der Stadt Frankfurt - mithin der Eigentümerin des Areals - Verhandlungen bezüglich eines Mietvertrages aufzunehmen. Der Magistrat beabsichtigt jedoch nicht, an diesem Zustand etwas zu ändern, obwohl dieser in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig ist. Das Gelände selbst ist nach Ausführungen des Magistrats durch Zäune, Sichtschutzblenden und Hecken abgeriegelt und nicht ohne Weiteres zu betreten. Tatsächlich steht dem Eigentümer eines Grundstücks das jederzeitige Recht zu, dieses zu betreten, insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - kein Miet- oder Pachtverhältnis besteht. Gleichwohl ist der Magistrat nicht bereit, dieses Recht zu nutzen und das Gelände zu betreten. Nach den Feststellungen des Magistrats werden auf dem Gelände auch "alte Schrottfahrzeuge abgestellt und Gasflaschen frei gelagert". Dies habe er an die verschiedenen Verwaltungsstellen weitergeleitet, um zu prüfen, ob aus bauordnungsrechtlicher, feuerpolizeilicher oder umweltrechtlicher Sicht Maßnahmen erforderlich sind. Weiterhin führte der Stadtrat zu seiner Rechtfertigung aus, dass auch seine Vorgänger im Amt und auch die früheren Ordnungsdezernenten in Bezug auf die Liegenschaft untätig gewesen seien. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Auf welcher Rechtsgrundlage erlaubt bzw. toleriert der Magistrat das Wohnen im Gewerbegebiet auf dem Grundstück In der Au 14-16?
- Auf welcher Rechtsgrundlage erlaubt bzw. toleriert der Magistrat das Wohnen auf dem genannten Grundstück in Wohnwagen und Baracken, die dort illegal abgestellt bzw. errichtet wurden?
- Aus welchen Gründen unternimmt der Magistrat nichts gegen die offensichtlich illegal errichteten Baracken?
- Auf welcher Rechtsgrundlage toleriert der Magistrat, dass die Bewohner der genannten Liegenschaft sich dort nicht ordnungsgemäß anmelden?
- Wie bewertet der Magistrat die Nutzung der von ihm selbst so bezeichneten "Plumpsklos" im Hinblick auf Anforderungen der Hygiene und der Umwelt?
- Aus welchen Gründen verzichtet der Magistrat auf sein Recht, jederzeit das im Eigentum der Stadt stehende Grundstück zu betreten, obwohl ihm nach eigenen Angaben bekannt ist, dass dort ganz offensichtlich gegen zahlreiche Bestimmungen (Baurecht, Umweltrecht, Ordnungsrecht, Brandschutz u.a.) verstoßen wird ?
- Aus welchen Gründen nimmt der Magistrat das im Eigentum der Stadt stehende Areal nicht in Besitz, da dort nach seinen eigenen Angaben niemand wohnt (d.h. gemeldet ist) und die derzeitigen "Nutzer" auch nicht bereit sind, die Immobilie anzumieten ?
- Was unternimmt der Magistrat konkret, um festzustellen, ob das Gebäude den derzeit geltenden bauordnungsrechtlichen (insbesondere Brandschutz) Bestimmungen entspricht?
- Was unternimmt der Magistrat konkret, um festzustellen, ob die auf dem Areal illegal errichteten Bauten (Baracken) den derzeit geltenden bauordnungsrechtlichen (insbesondere Brandschutz) Bestimmungen entspricht?
- Was unternimmt der Magistrat konkret, um festzustellen, ob von den auf dem Gelände abgestellten "alten Schrottfahrzeuge" keine Gefahr für Personen oder die Umwelt ausgeht?
- Was unternimmt der Magistrat konkret, um festzustellen, ob von den auf dem Gelände frei gelagerten Gasflaschen keine Gefahr für Personen oder die Umwelt ausgeht?
- Ist dem Magistrat bekannt, ob die in den Jahren 1995 bis 2015 im Amt gewesenen zuständigen Dezernenten (d.h. v.a. die Dezernenten für Bauen, Ordnung) von der Liegenschaft in der Au bzw. der Tatsache der Besetzung Kenntnis hatten?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2019FF 1787Der Magistrat beantwortete in der Fragestunde am 28.02.2019 die Frage Nr. 1710. Gegenstand der Frage waren die VerhandluFragestunde-Frage
- 8. Mai 2019Sie sind hierAA 489Liegenschaft In der Au 14-16STVV-Anfrage · AfD
- 25. September 2020Antwort des Magistrats · nach 78 WochenBB 524Liegenschaft In der Au 14-16Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
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Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER