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„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in Rödelheim

Vorlagentyp: ABFF
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anfrage vom 28.06.2017, A 222

Betreff: "Frankfurter-Anatolien Kulturfest" in Rödelheim Auf dem ehemaligen Siemensareal in Rödelheim fand vom 25.05. bis 25.06.17 ein sogenanntes "Frankfurter-Anatolien Kulturfest" statt. Lt. Veranstaltungsplakaten und Bannern als "Frankfurter-Anatolien Kulturfest" beworben, ging der Festbetrieb täglich von 18:00 Uhr abends bis 03:00 Uhr morgens, und das über die Zeitdauer eines ganzen Monats hinweg (Foto 1). Daraus resultierten massive Beschwerden der Anwohner in Bezug auf die nächtliche Ruhestörung durch den Festlärm sowie das durch die Veranstaltung hervorgerufene Verkehrsaufkommen, insbesondere in der Rödelheimer Landstraße. Der Magistrat möge hierzu folgende Fragen beantworten: 1.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieses seitens des Veranstalters als "private Veranstaltung" deklarierte Kulturfest genehmigt? 2.) Durch welche Behörde wurde diese Genehmigung erteilt? 3.) Welche Öffnungszeiten wurden dem Veranstalter für seine Veranstaltung genehmigt? 3 a) Sofern tatsächlich ein Festbetrieb bis 03:00 Uhr morgens genehmigt wurde, mit welcher Begründung bzw. auf welcher Rechtsgrundlage ist dies erfolgt? 4.) Welche Auflagen bzw. Einschränkungen, insbesondere im Hinblick auf den Immissionsschutz, wurden in der Genehmigung ausgesprochen? 4 a) Wie bewertet der Magistrat die Auswirkung auf die Gesundheit der betroffenen Anlieger, insbesondere an der Rödelheimer Landstraße, durch die bis tief in die Nacht an- und abfahrenden Kraftfahrzeuge vom Parkplatz auf der großen Wiese vor dem Festgelände? 5.) Lt. Aussage Pressebericht der FNP vom 22.06.17 habe das Ordnungsamt keine Handhabe gegen die nächtliche Ruhestörung gehabt, da es sich um ein privates Fest handelte, sondern lediglich um Ruhe bitten können (Zitat Aussage eines Mitarbeiter des Ordnungsamtes). Warum sah sich die zuständige Behörde im vorliegenden Fall nicht dazu in der Lage, § 117 OWiG zur Anwendung zu bringen und die Einhaltung der Nachtruhe durch- zusetzen? 6.) Weiterhin wurde im unter Punkt 4 angeführten Pressebericht besagter Mitarbeiter des Ordnungsamtes dahingehend zitiert, dass der Verkauf von Gebrauchsartikeln, für den ein Reisegewerbeschein erforderlich sei, "von Kollegen vor Ort nicht festgestellt werden konnte". Recherchen der BFF-Fraktion vor Ort am 23.06.17 haben jedoch eindeutig ergeben, dass auf dem Festgelände in drei Reihen Pavillons, jeweils etwa 100 m lang, von Bettwäsche, Teppichen, Bekleidung, Haushaltswaren, Schmuck bis Kinderspielzeug der umfangreiche Verkauf von eben solchen Gebrauchsartikeln stattfand (siehe Fotos 2 - 5). 6 a) Wie erklärt sich der Magistrat die offenbar vollkommen falsche - und den tatsächlichen Gegebenheit diametral zugegen laufende - Wahrnehmung der vor Ort eingesetzten Mitarbeiter des Ordnungsamtes? 6 b) Wie bewertet der Magistrat einen gewerblichen Verkauf von Gebrauchsartikeln auf einem privaten Gelände bzw. im Rahmen einer privaten Veranstaltung bis morgens um 03.00 Uhr auf Basis der von der Behörde erteilten Genehmigung bzw. auf Basis der einschlägig geltenden Rechtsprechung? 7.) Welche konkreten Schritte unternimmt der Magistrat, damit sich in den nächsten Jahren die aus diesem "Frankfurter-Anatolien Kulturfest" resultierenden Beeinträchtigungen für die betroffenen Anlieger in der Zeit des muslimischen Fastenmonats Ramadan nicht wiederholen? 8.) Sofern der Magistrat den Festbetrieb einer privaten Veranstaltung bis morgens um 03.00 Uhr für rechtens und jederzeit wieder genehmigungsfähig erachten sollte: 8 a) Warum muss z. B. der Weihnachtsmarkt am Römerberg um 21.00 Uhr schließen oder Volksfeste wie die "Dippemess" um 23.00 Uhr bzw. um 24.00 Uhr den Festbetrieb einstellen? 8 b) Auf welchem Weg können Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Genehmigung für ein einmonatiges, privates Kulturfest in ihrem Vorgarten täglich von 18:00 Uhr bis 03.00 Uhr erlangen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2017Sie sind hier
    AA 222„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in Rödelheim
    STVV-Anfrage · BFF
  2. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 321„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in RödelheimMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

AAnfrage in der Stadtverordnetenversammlung

Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.

  1. 1Stadtverordnete stellen Anfrage
  2. 2Magistrat antwortet schriftlich
  3. 3Antwort fließt in Beratungen ein

Frist: 3 Monate

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