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„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in Rödelheim

Vorlagentyp: B
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 321

Betreff: "Frankfurter-Anatolien Kulturfest" in Rödelheim Vorgang: A 222/17 BFF Zu Frage 1, 2, 3, und 8 (a und b): Das hier in Frage stehende Fest fand auf einem Privatgelände statt. Daher greift das Instrument einer Sondernutzungserlaubnis der Stadt Frankfurt am Main nicht und deshalb konnten auch keine regulierenden Auflagen seitens der Stadt erteilt werden. Outdoor-Beschallungen im gesamten Stadtgebiet können beim Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt angemeldet werden. Dies ist dann zwingend notwendig, wenn die Immissionswerte über das örtlich zulässige Maß hinausgehen sollen. Diese Anträge werden mit Beteiligung des Immissionsschutzes der Stadtpolizei nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetz in Verbindung mit der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) geprüft und ggf. Beschallungserlaubnisse verfügt. Bei Nichteinhaltung der Immissionswerte ist eine Untersagung der Beschallung möglich. Zu Frage 4: Da seitens des Betreibers keine Beschallung angezeigt wurde, erfolgte zunächst auch keine immissionsschutzrechtliche Überprüfung von Amts wegen. Zu Frage 4a: Die Belastungen, die von einer solchen Veranstaltung auf die Nachbarn ausgehen sind nachzuvollziehen. Zu Frage 5: Die Aussage des Mitarbeiters des Ordnungsamts ist nicht verifiziert. Die Stadtpolizei war aufgrund von vorgetragenen Beschwerden über das Sicherheitstelefon mehrfach in den Abend- und Nachstunden vor Ort, konnte jedoch bei diesen Überprüfungen keine rechtlich relevante Lärmbelästigungen feststellen. Zu Frage 6 und 6a: Es war der Stadtpolizei bekannt, dass dort auch Waren zum Verkauf angeboten wurden. Entsprechende Reisegewerbekarten lagen auch vor. Zu Frage 6b: Grundsätzlich dürfen Verkaufsstellen an Werktagen von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet und müssen sonntags geschlossen sein. Sofern der Verkauf auch an einem Sonn- bzw. Feiertag stattfand, hätte dies untersagt werden müssen. Zu Frage 7: Es hat ein persönliches Gespräch mit dem Betreiber gegeben, in dem dieser mitgeteilt hat, dass die Veranstaltung auf dem ehemaligen Siemens-Areal nicht mehr stattfinden wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Juni 2017AA 222„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in RödelheimSTVV-Anfrage · BFF
  2. 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    BB 321„Frankfurter-Anatolien Kulturfest“ in Rödelheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 7
Sitzung 16 · 24.10.2017
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 16 · 11.12.2017
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 321 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis)

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