Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?
Zusammenfassung
Der Antragsteller fragt den Magistrat nach der Einhaltung der neuen Freiraumsatzung und den damit verbundenen Bußgeldern. Ziel ist es, die Umsetzung der Vorschriften zu überprüfen und die Anzahl der verhängten Bußgelder zu erfahren, um die Effektivität der neuen Regelungen zu bewerten.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFragen an den Magistrat
Vor einem Jahr hat der Magistrat die neue Freiraumsatzung beschlossen, die unter anderem festlegt, dass in Vorgärten "Das Anlegen von Splitt-, Kies- und Schotterflächen sowie der Einbau von Folien (. .) nicht zulässig" ist.
Dies war allerdings schon nach der alten Vorgartensatzung verboten, dennoch waren und sind überall in den Neubausiedlungen der Stadt klimaschädliche Schottergärten zu sehen. Schon 2019 hat deshalb der Antragsteller eine Anfrage (A 557/2019) gestellt und mit dem Antrag NR 1240/2020 einen effizienten Lösungsvorschlag vorgelegt. In seiner Antwort auf die Anfrage sagt der Magistrat, grundsätzlich prüfe er die Einhaltung der Vorgartensatzung flächendeckend nach Stadtteilen.
Nach der neuen Satzung sollen bei Zuwiderhandlungen gegen die Freiraumsatzung Bußgelder bis 15.000 Euro fällig werden.
Ich frage daher den Magistrat:
- In welchen Stadtteilen und Neubaugebieten hat der Magistrat noch keine Prüfung der Vorgartensatzung vorgenommen. Die zur Anfrage A 557/2019 Anlass gebenden Schottergärten sind noch heute unverändert.
- Wie viele Bußgelder in welcher Höhe wurden in den letzten 12 Monaten verhängt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020NRNR 1240Synergien nutzen - Vorgartensatzung umsetzenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 18. Dezember 2020BB 680Synergien nutzen - Vorgartensatzung umsetzenMagistratsbericht
- 1. Juli 2022Sie sind hierAA 128Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?STVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 14. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 398Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate