Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima in Frankfurt am Main. Es wird erläutert, dass die Freiraumsatzung noch nicht angewendet werden kann, da der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aussteht. Die Überprüfung von Vorgärten auf Verstöße gegen die Vorgartensatzung wird fortgeführt.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Mit dem Vortrag des Magistrats M 147 vom 17.09.2021 hat der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung den Entwurf einer Gestaltungssatzung Freiraum und Klima für die Stadt Frankfurt am Main (Freiraumsatzung) zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung steht jedoch noch aus. Daher kann der Magistrat die Freiraumsatzung bisher nicht anwenden.
Ein Vorgehen gegen Schottergärten ist deshalb derzeit nur aufgrund der Vorgartensatzung möglich.
Dies vorangestellt beantwortet der Magistrat die oben genannten Fragen wie folgt:
Zu 1.: Die folgenden Stadtteile hat der Magistrat bislang flächendeckend auf Verstöße gegen die Vorgartensatzung überprüft: Bockenheim, Westend, Nordend, Bornheim, Ostend, Griesheim und Rödelheim sowie in Teilen den Stadtteil Riedberg. Im Jahr 2021 startete die Kontrolle der Vorgärten in Sachsenhausen und dauert derzeit noch fort.
Unabhängig von den flächendeckenden Kontrollen wurden sog. Inflagranti-Verstöße in die Bearbeitung aufgenommen und Beschwerden in Stadtteilen, die bereits überprüft wurden, nachgegangen. Seit 2019 wurden zudem unabhängig von den flächendeckenden Stadtteilkontrollen Straßenzüge einer Überprüfung unterzogen, sofern dort im räumlichen Zusammenhang gehäuft Beschwerden zu Verstößen gegen die Vorgartensatzung vorlagen.
Die in der Anfrage A 557/2019 aufgeführten Schottergärten liegen im Stadtteil Harheim. Eine Überprüfung der Vorgärten in Harheim erfolgt noch.
Zu 2.: Die Festsetzung von Bußgeldern aufgrund der Vorgartensatzung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da der hierzu maßgebliche § 3 der Vorgartensatzung in dessen Ziffer 1. auf einen heute nicht mehr existenten Ordnungswidrigkeitentatbestand einer früheren Fassung der Hessischen Bauordnung (HBO) verweist.
Sofern der Vorgarten im Zuge eines aktuellen Bauvorhabens abweichend ausgeführt wird, können Verstöße nach § 86 Abs.1 Nr. 2 HBO geahndet werden. Eine separate Statistik wird hierzu jedoch nicht geführt. Insofern kann der Magistrat diesbezüglich leider keine Auskunft erteilen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020NRNR 1240Synergien nutzen - Vorgartensatzung umsetzenSTVV-Antrag · FRANKFURTER
- 18. Dezember 2020BB 680Synergien nutzen - Vorgartensatzung umsetzenMagistratsbericht
- 1. Juli 2022AA 128Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?STVV-Anfrage · ÖkoLinX-ELF
- 14. Oktober 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 116 WochenBB 398Erfolge der neuen Gestaltungssatzung Freiraum und Klima?Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und AfD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)