Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße
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Neues zu Daimlerstraße per E-MailInhalt
Anfrage vom 01.12.2016, A 126
Betreff: Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße Mit der Vorlage M 214 (Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße) vom 11.11.2016 beantragt der Magistrat die Zustimmung zur Bewilligung von Mehrkosten in Höhe von € 646.000. Hierzu führt der Magistrat aus, dass sich im Zuge der Planung und insbesondere der Bauvorbereitung sowie im Ausschreibungsverfahren erhebliche Mehrkosten ergeben haben. Diese Mehrkosten sind im Wesentlichen zurückzuführen auf die Notwendigkeit der vollständigen Erneuerung der Lichtsignalanlagen sowie auf die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme mit einer unverhältnismäßig aufwändigen Verkehrssicherung, Bauabwicklung und -ausführung, die einen sehr hohen Personal- und Geräteeinsatz erfordert. Darüber hinaus stehen wegen des unter Aufrechterhaltung des Verkehrs erfolgenden Ausbaus nur äußerst kleine Baufelder zur Verfügung, was die Bauabwicklung erheblich erschwert. Die Umbaumaßnahmen zur Herstellung der neuen Gehweg- und Radwegflächen erfolgt auf äußerst kleinteiligen Baufeldern, die keine Lagerung von Baumaterialien erlauben, das Arbeiten extrem schwierig und aufwändig machen und innerhalb derer keine Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung gestellt werden können. Dementsprechend ist für die Materialentsorgung und -anlieferung sowie für das Arbeiten selbst ein erhöhter Einsatz von Transport- und Arbeitsgeräten erforderlich. Die Herstellung der erforderlichen, die Fahrbahn querenden Kabeltrassen für die Lichtsignalanlagen muss in offener Bauweise erfolgen, was unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Verkehrs äußerst zeitaufwändig, arbeits- und kostenintensiv ist. Die Asphaltarbeiten müssen in vielen, kleinen Einzelflächen über mehrere Bauabschnitte durchgeführt werden, die zeitintensiv und mit hohem Personal- und Geräteeinsatz verbunden sind. Weiterhin muss die Herstellung der Asphaltflächen auf der Hanauer Landstraße spurweise und am Wochenende erfolgen, um die Aufrechterhaltung des Verkehrs gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörde zu gewährleisten. Um den Stadtbahn- und Kfz-Verkehr während der Baumaßnahmen aufrecht erhalten zu können und den Anforderungen an die Arbeitssicherheit gerecht zu werden, ist im Einvernehmen mit der Straßenverkehrsbehörde die Sperrung einer Fahrspur auf der Hanauer Landstraße, sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts vorgesehen. Jedoch ist täglich ein mehrfaches Einrichten von Baufeldern und Umsetzen von Verkehrssicherungseinrichtungen für die Verkehrsführung erforderlich, was sich auch dementsprechend in den Kosten und im Personal- und Geräteeinsatz niederschlägt. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Aus welchen Gründen ergibt sich die Notwendigkeit der Erneuerung der Lichtsignalanlagen?
- War diese Notwendigkeit bei der Planung nicht erkennbar?
- War die Kleinteiligkeit der Baumaßnahme nicht bereits bei der Planung erkennbar?
- War die "unverhältnismäßig aufwändige Verkehrssicherung" nicht bereits bei der Planung erkennbar?
- War die Tatsache, dass die Umbaumaßnahmen auf äußerst kleinteiligen Baufeldern erfolgt, die keine Lagerung von Baumaterialien erlauben, das Arbeiten extrem schwierig und aufwändig machen und innerhalb derer keine Baustelleneinrichtungsflächen zur Verfügung gestellt werden können, nicht bereits bei der Planung bekannt?
- War die Tatsache, dass die Herstellung der die Fahrbahn querenden Kabeltrassen für die Lichtsignalanlagen in offener Bauweise erfolgen muss, nicht bereits bei der Planung bekannt ?
- War die Tatsache, dass die Asphaltarbeiten in vielen, kleinen Einzelflächen über mehrere Bauabschnitte durchgeführt werden müssen, die zeitintensiv und mit hohem Personal- und Geräteeinsatz verbunden, nicht bereits bei der Planung bekannt?
- War die Tatsache, dass die Herstellung der Asphaltflächen auf der Hanauer Landstraße spurweise und am Wochenende erfolgen muss, um die Aufrechterhaltung des Verkehrs gemäß den Anforderungen der Straßenverkehrsbehörde zu gewährleisten, nicht bereits bei der Planung bekannt?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2016MM 214Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle Daimlerstraße hier: MehrkostenvorlageMagistratsvortrag
- 1. Dezember 2016Sie sind hierAA 126Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle DaimlerstraßeSTVV-Anfrage · AfD
- 13. Februar 2017Antwort des Magistrats · nach 13 WochenBB 38Barrierefreier Ausbau des zweiten Bauabschnittes der Straßenbahnhaltestelle DaimlerstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate