Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo
PAR 7023 2026§ 7023UEBERWIESEN

Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen

Beschluss zuNR_1476_2025
Gremium

Ausschuss für Bildung und Schulbau

Sitzung

41

Beschlussdatum

19. Januar 2026

Gremiensitzung

19. Januar 2026

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Es wird eine sofortige Sicherung und Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in den Außenklassen der Frankfurter Förderschulen gefordert. Dies ist notwendig, um den steigenden Schülerzahlen gerecht zu werden und die Sicherheit sowie die Infrastruktur der Außenklassen zu gewährleisten. Dadurch sollen die Teilhabe und Förderung der Schülerinnen und Schüler verbessert werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 1476 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Sicherheit sowie zur nachhaltigen Verbesserung der Lehr- und Lernbedingungen in allen Außenklassen der Frankfurter Förderschulen umzusetzen. Dazu gehören insbesondere: 1. die sofortige Sicherung des Außengeländes der Martin-Buber-Schule in Sachsenhausen, wo Schüler/-innen mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) von drei Außenklassen der Panoramaschule beschult werden, sowie die Umsetzung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen an anderen Standorten für Förderschul-Außenklassen; 2. die Ausrüstung aller Außenklassen mit der gleichen digitalen Infrastruktur für die Schülerschaft und das Kollegium, die an den jeweiligen Grundschulen und Förderschulen Standard ist, einschließlich Endgeräte und Präsentationstechnik; 3. die Bereitstellung gegebenenfalls benötigter therapeutischer Ausstattung; 4. die Sicherstellung ausreichender und verlässlich verfügbarer Turnhallenkapazitäten, die den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt GE entsprechen; 5. die Bereitstellung inklusiver und barrierefreier Spiel- und Bewegungsgeräte auf den Pausenhöfen der gastgebenden Schulen, um eine gleichberechtigte Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen; 6. die Sicherstellung adäquater räumlicher und organisatorischer Bedingungen in allen Außenklassen, einschließlich Rückzugsräumen, pflegerischer Räumlichkeiten, Ganztagsangeboten sowie gemeinsamer Verpflegung."