PAR 2112 2022§ 2112KENNTNIS
a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen
Beschluss zuB_246_2022Gremium
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung
12
Beschlussdatum
12. Juli 2022
Gremiensitzung
12. Juli 2022
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats thematisiert die Anwendung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes und die Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebenen städtischer Gesellschaften. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesen Bereichen zu fördern und den Frauenanteil in Führungspositionen signifikant zu steigern.
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Beschluss
Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)