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PAR 2112 2022§ 2112KENNTNIS

a) Anwendung des „Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes“ des Bundes bei Ausgründungen b) Frauenanteil auf Führungsebenen der städtischen Gesellschaften erhöhen

Beschluss zuB_246_2022
Gremium

Haupt- und Finanzausschusses

Sitzung

12

Beschlussdatum

12. Juli 2022

Gremiensitzung

12. Juli 2022

Zusammenfassung

Der Bericht des Magistrats thematisiert die Anwendung des Gleichstellungsdurchsetzungsgesetzes und die Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebenen städtischer Gesellschaften. Ziel ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesen Bereichen zu fördern und den Frauenanteil in Führungspositionen signifikant zu steigern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 246 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)