Mangelnde Erreichbarkeit Sicherheitstelefon
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Erreichbarkeit des 24h-Sicherheitstelefons der Stadtpolizei zu verbessern. Aufgrund wiederholter Nichterreichbarkeit wird um Klärung der Anrufstatistiken und der Gründe für die aktuelle Handhabung gebeten. Das erwartete Ergebnis ist eine höhere Erreichbarkeit und Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger.
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Thema Sicherheit verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Wie viele Anrufe gehen täglich beim 24h-Sicherheitstelefon 212- 44044 der Stadtpolizei ein?
- Wie viele Anrufe gehen täglich wegen Überlastung verloren?
- Wie lautet die durchschnittliche Wartezeit, bis ein Anruf entgegengenommen wird?
- Wie viele Mitarbeiter kümmern sich parallel um die Annahme der Anrufe?
- Warum wird ein Besetztzeichen ausgegeben, statt eine Warteschleife einzurichten, wo idealerweise noch die Anzahl der vor einem wartenden Anrufer genannt wird oder man eine Nachricht mit seiner Rufnummer hinterlassen kann und zurückgerufen wird?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Es kommt immer wieder vor, dass das Sicherheitstelefon nicht erreichbar ist, z. B. am 24. Mai um 22:57 Uhr, am 28. Mai um 12:22 Uhr und 13:14 Uhr oder am 29. Mai um 14:10 Uhr. Das Stadtportal wirbt mit einer "im Bundesgebiet einmaligen Einheit", welche "rund um die Uhr" ihren Dienst verrichte und sich um Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung kümmere. Bei einem 24h-Sicherheitstelefon erwarten die Bürgerinnen und Bürger naturgemäß eine hohe Erreichbarkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024OFOF 1324/1Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024Sie sind hierVV 994Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonAnfrage
- 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1669Mangelnde Erreichbarkeit SicherheitstelefonStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen